21.10.2025
REBRANDING

Nach Exit 2024: LegalTech Iurio wird zu Docpit

Iurio bleibt allerdings als Submarke von Docpit erhalten. Das Rebranding sei "ein logischer nächster Schritt", sagt der Gründer.
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Docpit- / Iurio-Führungsteam vlnr. Tobias Kellner (Lead Developer), Patrick Hofmann (CTO), Arnold Scherabon (CEO) | (c) Legal Tech Services GmbH 2023
Docpit-Führungsteam vlnr. Tobias Kellner (Lead Developer), Patrick Hofmann (CTO), Arnold Scherabon (CEO) | (c) Legal Tech Services GmbH 2023

Mehr als eineinhalb Jahre ist es nun her: Im März 2024 verkündete Linde Digital die Mehrheitsübernahme des 2017 in Graz gegründeten LegalTech-Startups Iurio – brutkasten berichtete. Nun erfolgt ein Rebranding und eine Neupositionierung.

Fürstentum Liechtenstein als Referenzkunde

Das Unternehmen stellt seinen Kund:innen eine „Collaboration Suite“ zur Verfügung, die durch die Einbindung verschiedener Tools hochsichere Kommunikation gewährleisten, Zugriffe durch Dritte unterbinden und potenziellen Leaks sensibler Daten vorbeugen soll. Damit können kritische Daten und Dokumente geschützt versandt und aufbewahrt und somit auch rechtssichere Amtshandlungen, wie etwa Notariatsakte, vollzogen werden.

Zu den Kunden des Unternhemens zählen vor allem Steuerberater:innen, Anwält:innen und Notar:innen. Mit dem Fürstentum Liechtenstein betreut das Legal-Tech-Startup zudem einen staatlichen Kunden. Die Software eigne sich aber auch für eine breitgefasste Anwendung im Unternehmensbereich, heißt es vom Unternehmen.

Aus 1 mach 3: Iurio bleibt als Submarke von Docpit erhalten

Mit einem Rebranding und der Schaffung dreier spezialisierter Submarken sollen die verschiedenen Zielgruppen nun „punktgenau bedient“ werden. „Das Rebranding zu Docpit ist ein logischer nächster Schritt in der Unternehmensentwicklung. Wir wollen zeigen, dass wir nicht nur eine Plattform bieten, sondern maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Berufsgruppen – von Rechtsanwält:innen über Steuerberater:innen bis hin zu M&A-Berater:innen“, kommentiert Gründer und Geschäftsführer Arnold Scherabon.

Iurio bleibt dabei als Submarke erhalten und wird zur Plattform speziell für Rechtsanwält:innen, mit Fokus auf sichere Mandantenkommunikation und Dokumentenmanagement. Die zweite Submarke wird Taxpoint. Diese richtet sich an Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen. Dealpoint schließlich ist an M&A-Berater:innen gerichtet. „Jede Submarke steht künftig für passgenaue Funktionalitäten, die wir auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe zuschneiden“, so Scherabon.

Europa-Expansion im Blick

Venionaire-Gründer Berthold Baurek-Karlic, seines Zeichens auch Head of Digital Transformation bei Linde Digital, hat bei der Entwicklung auch die Expansionsstrategie im Blick: „Wir setzen damit ein starkes Signal an den Markt: Die Plattform von Docpit gehört zur europäischen Spitze in Sachen sicherer Kommunikation und professioneller Kollaboration. Die neue Struktur nach dem Rebranding schafft die nötige Basis, um in Zukunft noch breiter zu skalieren und die Lösungen von Docpit europaweit auszurollen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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