14.01.2021

Nach dem Bitcoin-Hype: Wandel von Weltwährung zu Digitalem Gold?

Robert Schwertner alias Cryptorobby rekapituliert im Gastbeitrag die Geschichte von Bitcoin und gibt einen Ausblick auf die mögliche Weiterentwicklung.
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Bitcoin, Robby Schwertner, 20.000 Dollar, 20.000 Marke
(c) imh GmbH - Krypto-Experte Robby Schwertner

Satoshi Nakamoto, der noch immer nicht enttarnte Bitcoin-Erfinder, hat mit der Kryptowährung Bitcoin ein Zahlungsmittel geschaffen. Jedenfalls war das sein erklärtes Ziel, wie er im Whitepaper „A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ schon 2008 ausführte. Nakamoto wollte mit seinem „Electronic Cash“ den Ersatz von Bargeld mit seiner genialen Innovation forcieren: Mit Bitcoin den Kaffee bezahlen, die Miete, den Einkauf. Schlagzeilen machte die Kryptowährung, als ein IT-Entwickler am 22. Mai 2010 anbot, für einige Pizzas 10.000 Bitcoins zu bezahlen. Prompt meldete sich ein Brite und brachte zwei frische Pizzas, damals im Wert von 20 Euro. Heute wären es 285 Millionen Euro. Man möge hoffen, die Pizzas waren schmackhaft! Seither wird der „Bitcoin Pizza Day“ am 22. Mai gefeiert, die Bezahlfunktion wurde angepriesen.

Bitcoin als e-Cash?

Der Blockchain-basierte Coin wurde über viele Jahre als digitales e-Cash verstanden, das von keinem Staat, von keiner Firma kontrolliert wurde, sondern einzig und allein auf einem Computer-Code beruht, der für Cybersecurity-Experten für die nächsten Jahrzehnte als sicher vor Hackern gilt.

Ein Nachteil sind die langsamen Transaktionszeiten von rund zehn Minuten – für den täglichen Gebrauch höchst unpraktisch. Wer will schon zehn Minuten an der Supermarkt-Kassa warten, bis der Bezahlvorgang abgeschlossen ist? Andere Kryptowährungen tauchten auf, mit dem Ziel, schnellere Transaktionen zu ermöglichen. Bitcoin Cash, Litecoin und Dash sind bekannte Konkurrenten, die eine schnellere Bezahlmöglichkeit bieten. Diese konnten sich aber bisher nicht durchsetzen und verfügen nur über einen sehr geringen Marktanteil von jeweils unter einem Prozent, während Bitcoin mit 68 Prozent auch nach zwölf Jahren noch immer den Kryptowährungsmarkt dominiert.

Krypto-Coin im Wandel: Einstieg der Großinvestoren

Allerdings erfuhr auch die weltweit führende Krypto-Coin eine Wandlung: Nach dem massiven Preisanstieg 2017 und dem dramatischen Kurseinbruch im Jahr darauf traten Staaten auf den Plan. Politiker forderten eine Regulierung wegen zahlreicher Krypto-Betrugsfälle, daraufhin wurde Rechtssicherheit durch neue Gesetze und Klarheit in Bezug auf Steuern geschaffen. Mit der umfassenderen gesetzlichen Regelung entschieden Großinvestoren, diese neue Anlageklasse zu nutzen und investieren seither vermehrt in Kryptowährungen, allen voran in Bitcoin.

Digitales – und überlegenes – Gold

Bitcoin war allerdings immer mehr als nur Zahlungsmittel. Denn der clevere Nakamoto begrenzte die Geldmenge mit 21 Millionen. Dies unterscheidet Bitcoin (kurz BTC genannt) von Fiat-Währungen wie Euro und US-Dollar. BTC kann nicht beliebig vermehrt werden. Damit gleicht es von Beginn an mehr dem historischen Wertaufbewahrungsmittel Gold, und viel weniger den klassischen Währungen. Durch den Einstieg von Großinvestoren wie Investmentbanken, Pensionsfonds, Vermögensverwaltern und Unternehmen, wird der Charakter von Bitcoin als „Store-of-Value“ noch verstärkt. Denn institutionelle Investoren sehen Bitcoin nicht als Zahlungsmittel, sondern als Anlageklasse eines „Digitalen Gold“, das vor drohender Dollar- und Euro-Inflation schützt.

Doch die Kryptowährung ist Gold in vielerlei Hinsicht überlegen. Physisches Gold ist kompliziert zu verwahren und unpraktisch bei Bezahlvorgängen. Bitcoin ist zwar langsam, aber für große Transaktionen sind zehn Minuten Transfergeschwindigkeit nach wie vor unglaublich schnell und wesentlich einfacher als klassische Geldtransfers durchzuführen.

Andere Anlageklassen wie Immobilien heißen nicht ohne Grund „Im-mobilien“, weil sie nicht rasch in Geld getauscht werden können. Zwar ist die Wertbeständigkeit bei Gebäuden und Kryptowährungen eher gegeben als beispielsweise bei Aktien, Kaufvorgänge sind allerdings aufwändig, der Real-Estate-Markt ist vergleichsweise illiquid.

All diese Faktoren unterstützen den Gold-Charakter von BTC. Die weltgrößte Kryptowährung ist ein Kind der digitalen Revolution, ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Internets in ein Web 3.0, ein „Internet of Values“.

Bitcoin: Kurzfristig Casino, langfristig noch stark unterbewertet

Die in meinem Bekanntenkreis in letzter Zeit häufig gestellte Frage: „Soll man jetzt Bitcoin kaufen?“, beantworte ich mit einem „Bitcoin-Kauf ist wie Casino: Nur kleine Summen einsetzen, man könnte auch alles verlieren“. Denn heftige Rückschläge beim Preis sind absehbar, der Markt ist überhitzt. Allerdings ist der zunehmende Gold-Charakter nicht mehr wegzudenken und wird von professionellen Anlegern auch anerkannt. Auf lange Sicht halte ich Bitcoin daher nach wie vor für stark unterbewertet. JP-Morgan, die größte Investmentbank der Welt, veröffentlichte kürzlich eine gewagte Prognose, denn sie erwartet Ende 2021 einen Preis von 146.000 US-Dollar. Man wird bald sehen, ob sie richtig liegen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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