13.03.2018

Nach acht Jahren: Durchblicker.at erreicht Gewinnzone

Das Wiener Vergleichsportal Durchblicker.at, in das auch Hansi Hansmann investiert ist, schrieb 2017 erstmals schwarze Zahlen. Wir sprachen mit Gründer Reinhold Baudisch.
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Durchblicker.at: Die Co-Founder reinhold Baudisch und Michael Doberer
(c) Durchblicker.at: Die Co-Founder Reinhold Baudisch und Michael Doberer

Etwa acht Jahre hat es bei Durchblicker.at also gedauert, bis die schwarzen Zahlen da waren. Im Oktober 2009 wurde die „YOUSURE Tarifvergleich GmbH“, die hinter dem Portal steht, im Firmenregister eingetragen. Nun vermeldete das Unternehmen, dass 2017 erstmals die Gewinnzone erreicht wurde. Und das bei einem geschätzten Jahresumsatz von 4,3 Millionen Euro (laut Firmenbuch). Auf einzelne Maßnahmen zurückführen kann man das nicht, folgt man Co-Founder und Geschäftsführer Reinhold Baudisch. „Es war ein konstantes Wachstum über die acht Jahre. Es ist simpel: Wir haben nun die Umsätze soweit auf Flughöhe, um die Kosten zu tragen“, sagt er im Gespräch mit dem Brutkasten.

+++ Archiv: Fast jeder vierte Strom- und Gas-Wechsel via Durchblicker +++

„Für das Nächstbeste entschieden“

„Großartige Veränderungen“ hätte es in den vergangenen Jahren nicht gegeben. „Gott sei Dank hatten wir ausreichend Funding, um bis dahin durchzukommen“, sagt Baudisch. Wiewohl es natürlich, gerade in der Anfangszeit, durchaus einige Pivots gegeben hätte. „Ursprünglich wollten wir ja gar kein Vergleichsportal aufbauen, sondern eine Versicherung“, erzählt der Gründer. „Damit sind wir an der Finanzierung gescheitert und haben uns dann für das Nächstbeste, ein Vergleichsportal, entschieden“. Und dann wollte man zunächst eigentlich nicht mit dem nun genutzten Makler-Modell, sondern als Lead-Plattform durchstarten. „Wir haben dann mit einer Mischung aus beidem gestartet und wurden schnell vom Markt eines besseren belehrt“, sagt Baudisch.

„Wir mögen das, was wir machen.“

Durchblicker.at-Expansion nur innerhalb Österreichs

So kam man also schon relativ zu Beginn zu jenem Business-Modell, mit dem Durchblicker.at die Marktführerschaft in Österreich eroberte und nun auch positiv wirtschaftet. Dabei bietet man B2C-seitig alle Services kostenlos an. Wenn sich Kunden für einen Anbieterwechsel entscheiden und ihn über das Portal durchführen, erhält das Unternehmen eine Provision. Und genau so soll es auch bleiben. „Wir planen weder, aus dem Privatkunden-Segment herauszuexpandieren, noch über die Landesgrenzen hinauszugehen“, sagt Baudisch über die Zukunftspläne. Stattdessen wolle man den österreichischen Markt weiter durchdringen – es gäbe noch viel Potenzial.

Hansmann „immer da, wenn man ihn braucht“

Gerne lassen Baudisch und sein Co-Founder Michael Doberer sich dabei auch von Hansi Hansmann beraten, der bereits früh eingestiegen ist und rund 17 Prozent des Unternehmens hält. „Man kann wohl sagen, dass sich unsere Beziehung mit der Zeit von einer Partnerschaft zu einer echten Freundschaft entwickelt hat“, erzählt Baudisch. Hansmann würde nach wie vor mit Rat und Tat zur Seite stehen. „Dieses Wissen zapfen wir sehr gerne an. Er ist immer da, wenn man ihn braucht“. Auch in dem Bereich soll übrigens alles bleiben, wie es ist. „Wir planen keine weitere Finanzierungsrunde“, sagt der Gründer. Und auch keinen Exit: „Wir mögen das, was wir machen“.

+++ “Hansiklopädie” – Die 40 Startups des Hansi Hansmann im Überblick +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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