28.05.2024
BAFIN-BESCHEID

N26: Deutsche Finanzaufsicht hebt Wachstumsbeschränkung auf

Erfolg für die von den beiden Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Berliner Neobank N26: Sie kann künftig wieder so viele neue Kund:innen aufnehmen wie sie möchte. Die deutsche Finanzaufsicht hebt ihre Wachstumsbeschränkung für das Fintech auf.
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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (c) N26

Zweieinhalb Jahre konnte die Neobank N26 nicht so viele neue Kund:innen aufnehmen wie sie wollte. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte eine Wachstumsbeschränkung verhängt, weil sie bei der Neobank Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung ortete.

Nun ist es damit vorbei: Laut einem Bescheid der Behörde fällt die erstmals im November 2021 verhängte Wachstumsbeschränkung mit 1. Juni komplett weg, wie N26 am Dienstag mitteilte.

Ursprünglich hatte die Behörde im November 2021 der Neobank vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufnehmen zu können. Mit Dezember 2023 war die Beschränkung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Nun fällt auch diese weg. N26 hat nach eigenen Angaben über 8 Mio. Kund:innen in 24 europäischen Ländern.

N26: Wachstumsbeschränkung nach „intensivem und engen Austausch“ mit Behörde aufgehoben

„Diese Aufhebung ist für uns als N26 ein großer Meilenstein und die Folge einer sehr engen Zusammenarbeit und eines sehr engen Austausches mit dem Regulator über die letzten zweieinhalb Jahre“, sagte N26-Co-Founder und Co-CEO Valentin Stalf am Dienstag in einem Pressegespräch. Man werde den intensiven Austausch mit der Aufsichtsbehörde auch in Zukunft fortsetzen.

Neben den Wachstumsbeschränkungen hatte die BaFin im November 2021 außerdem einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Dieser werde laut Bescheid noch bis Ende des Jahres bleiben. Stalf kommentierte dies folgendermaßen: „Man muss dazu wissen, dass es ein ganz normaler Vorgang ist, wenn man eine längere und größere Anordnung hat, dass der Sonderbeauftragte auch über die Erfüllung der Anordnung noch einige Zeit bleibt“. Über Ende 2024 hinaus sei ein Verbleib aus jetztiger Sicht nicht geplant.

N26 setzt bei Geldwäsche-Bekämpfung auch auf künstliche Intelligenz

Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal verwies auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung: „Unsere Infrastruktur und der Einsatz fortschrittlicher Technologie ermöglichen es uns, Betrug und Geldwäsche in Echtzeit zu entdecken und zu bekämpfen. Wir wollen auf diesem Feld in den nächsten Jahren eine führende Rolle unter den europäischen Banken einnehmen“.

Eigenen Angaben zufolge hat N26 in den vergangenen zwei Jahren mehr als 100 Mio. Euro in Compliance sowie in die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche investiert. So habe man sich darauf vorbereitet, eine höhere Zahl neuer Kund:innen aufzunehmen, schreibt das Fintech in der Aussendung.

Die Neobank setzt dabei auch auf künstliche Intelligenz. Mit bestimmten Modellen will sie das Betrugspotenzial einzelner Kund:innen sogar bereits einschätzen können, bevor diese überhaupt ein Konto eröffnen.

Stalf will keine genaue Prognose für künftiges Kund:innen-Wachstum abgeben

Mit wie viel Kund:innen genau man nach Ende der Wachstumsbeschränkungen nun pro Monat rechne, darauf wollten sich die N26-Gründer:innen im Pressegespräch nicht festlegen lassen. „Wenn wir das genau wissen würden, dann könnten wir in die Zukunft schauen“, sagte Stalf. „Was wir aber natürlich wissen, ist, dass es eine deutliche Nachfrage nach unserem Produkt heute schon gibt. Wir mussten in den letzten Monaten immer wieder Märkte auf ausschließlich Premiumprodukte umstellen oder die Kommunikation extrem zurückfahren“.

Aus diesem Grund wisse man, dass die Nachfrage höher sei als die bisher von der Behörde erlaubten 60.000. „Ob es jetzt aber 70.000, 80.000, 90.000 oder sogar noch mehr sind, das kann ich heute noch nicht sagen“, schränkte Stalf ein.

„Werden nachhaltig pro Monat profitabel sein“

Anlässlich der Aufhebung der Wachstumsbeschränkung bekräftigte N26 sein in der Vergangenheit bereits mehrfach kommuniziertes Ziel, im zweiten Halbjahr 2024 profitabel zu werden. Dies bezieht sich auf Monatsbasis: „Gleichzeitig ist es so, dass wir kein saisonales Geschäftsmodell haben“, erläuterte Stalf im Pressegespräch. „Wir werden dann auch nachhaltig pro Monat profitabel sein“.


Aus dem Archiv: Valentin Stalf im brutkasten-Videotalk (März 2023)

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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