30.03.2023

N26-Gründer Stalf: „Sicher gäbe es das Unternehmen morgen auch ohne mich“

Im brutkasten-Talk sprach Valentin Stalf über den Status Quo bei N26, ging auf Kritik ein und gab einen Ausblick auf neue Produkte.
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N26-Gründer Valentin Stalf (c) brutkasten
N26-Gründer Valentin Stalf (c) brutkasten

In der aktuellen Krise kamen zuletzt auch zahlreiche große Fintechs nicht ungeschoren davon und führten Kündigungswellen durch. Zur Berliner Neobank N26 der Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal sucht man derartige Negativ-Schlagzeilen aber vergebens (es gibt dafür andere – siehe unten). Im Gegenteil: Das FinTech wächst bei Umsätzen und Personal weiter.

N26 profitiert von EZB-Zinspolitik

Wie wurde das geschafft? „Als Company geht es uns sehr, sehr gut. Wir sind aus der Coronakrise mit einem großen Plus herausgegangen, weil die Menschen in unseren Kernmärkten Deutschland und Österreich noch mehr mit Karte und online zahlen“, erklärt Co-Founder und CEO Valentin Stalf im brutkasten-Talk (Video unten). Auch von der inflationsbedingten EZB-Zinspolitik profitiert das Unicorn. „Wir verdienen an den Einlagen der Kund:innen heute deutlich mehr Geld. Wir haben bis vor eineinhalb Jahren von der Zentralbank Null Prozent auf die Einlagen bekommen und teilweise sogar Negativzinsen bezahlt. Heute ist das Zinsniveau im Bereich von drei Prozent Plus. Wir verdienen etwas an den Einlagen und das ist wichtig für unser Geschäftsmodell“, so Stalf.

Noch keine schwarzen Zahlen

Schwarze Zahlen schreibt N26 trotzdem noch nicht. Das liege an weiterhin hohen Ausgaben für Marketing und Co, erklärt der Gründer. Auch in die Erfüllung regulatorischer Auflagen habe man in den vergangenen zwei Jahren sehr viel Geld investiert und sei mittlerweile ganz anders aufgestellt. Doch: „Wir sind heute pro Kunde schon sehr gut profitabel“. Sprich: Der Deckungsbeitrag ist positiv.

Konkrete Umsatzahlen will Stalf wenig überraschend nicht nennen. Aber so viel: Rund ein Drittel komme von Premium-Konten, ein weiteres aus Kartenumsätzen [Anm. von Händlern entrichtete Gebühren] und das dritte aus dem klassischen Bankgeschäft, etwa durch Überziehungszinsen. Dieser dritte Bereich werde immer wichtiger. Dennoch mache man pro Kund:in etwas niedrigere Umsätze als traditionelle Banken. „Wir bieten das Konto günstiger an und haben auch noch nicht ganz die Produktpalette“, erklärt Stalf.

„Aber unsere Kostenbasis ist ein Zwanzigstel bis Zehntel von der einer traditionellen Bank. Das macht uns auf Dauer stark. Und ein Kunde, der bei uns nicht aktiv ist, kostet uns nichts“. Alles, was noch fehle, um insgesamt profitabel zu werden, seien mehr Kund:innen, dann werde es zu einem Wendepunkt kommen, ab dem die Profite rasch steigen, meint der N26-Gründer.

Großteil der 700 Millionen Euro „noch heute am Konto“

Hilfreich ist in dieser Wachstumsphase natürlich auch ein finanzieller Puffer aus der letzten großen Finanzierungsrunde im Oktober 2021. „Der Großteil der 700 Millionen Euro ist noch heute am Konto“, sagt Stalf dazu. „Wir haben am Höhepunkt der Hype-Phase Eigenkapital aufgenommen und sind mit dem Geld sehr, sehr gut finanziert. Wir sind dadurch relativ zu anderen Scaleups finanziell sehr stabil aufgestellt. Wir haben auch das Ziel, mit dem Kapital profitabel zu werden und nicht unbedingt noch weiteres externes Kapital aufzunehmen“.

„Die machen die Arbeit“

Der nächste Schritt könnte also der Börsengang sein. Der Gründer bleibt dazu vage: „Das sollte sicher ein Ziel für uns in den nächsten zehn Jahren sein. Aber es ist ganz schwer vorherzusagen, ob das in drei oder fünf Jahren ist“. Dann stellt sich für die Gründer freilich auch irgendwann die Frage, aus dem operativen Geschäft auszusteigen. Daran denke er momentan noch nicht, meint der Gründer. Auf seine Person angewiesen sei N26 aber nicht mehr: „Sicher gäbe es das Unternehmen morgen auch ohne mich“.

„Als Gründer bin ich mehr in der Öffentlichkeit und bin für viele Themen letztverantwortlich. Wir haben aber viele Hundert Mitarbeiter und ein gutes Führungsteam und die machen die Arbeit. Ich muss viel kommunizieren und in der Öffentlichkeit stehen, aber am Ende müssen die das Schiff bewegen“, so Stalf.

Vorwürfe gegen N26-Führung: „Für Mitarbeiter:innen enttäuschend, das in der Presse zu lesen“

Gerade zu diesem Team-Aspekt gab es zuletzt aber Negativ-Schlagzeilen. Es herrsche eine „Kultur der Angst und Schuldzuweisungen“ im Unternehmen, zitierten zahlreiche Medien aus einer geleakten Mail einer Gruppe von Führungskräften aus dem Februar 2022 [Anm. rund die Hälfte der Unterzeichnenden ist heute nicht mehr im Unternehmen]. Direkt geht Stalf nicht auf die Vorwürfe ein, meint aber: „Es war auch für die Mitarbeiter:innen, die bei uns arbeiten, enttäuschend, das in der Presse zu lesen“. Im Unternehmen herrsche ein ganz anderer Eindruck und man setze auch laufend Maßnahmen.

So nutze man etwa ein Mitarbeiter:innen-Feedback-Tool im zwei Wochen-Rythmus. Mit den Scores dort sei er sehr zufrieden, sehe aber auch Verbesserungspotenzial, meint der Gründer. Die Mitarbeiter:innen-Fluktuation sei mit zehn bis 15 Prozent unter dem Branchenschnitt von über 30 Prozent. Und die Mitglieder des Führungsteams seien im Durchschnitt länger als fünf Jahre im Unternehmen. „Für uns ist es ganz wichtig, eine offene Unternehmenskultur zu haben“, beteuert der N26-Gründer.

Aktien-Trading und Sparguthaben mit Zinsen sollen bald kommen

Zudem gab Stalf im brutkasten-Talk auch einen Einblick in den Produkt-Bereich. Mit der Entwicklung des in Kooperation mit Bitpanda gestarteten Krypto-Features sei man „sehr zufrieden“. „Das Produkt ist für unser Team über Krypto hinaus sehr wichtig. Wir lernen daraus für ein geplantes Aktien- und Share-Trading-Produkt“, so der Gründer. Auch dort denke man eine White-Label-Lösung an.

Die Endkund:innen-Produktpalette werde man zudem bald – zunächst in einem kleinen Testmarkt – um ein „zinszahlendes Sparprodukt“ erweitern. „In den Spaces [Anm. Sparguthaben bei N26] haben die Leute heute schon einige Milliarden Euro liegen, obwohl wir da keine Zinsen bezahlen. Es gibt also ein riesiges Potenzial“, sagt Stalf. Viele weitere Entwicklungen – etwa im Bereich Sicherheit und Betrugsbekämpfung – liefen vor allem im Hintergrund ab.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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