23.01.2025
TRADING

N26 schafft Gebühr beim Aktien- und ETF-Handel ab

N26 schafft ab dem 27. Jänner 2025 die Gebühren für den Handel mit Aktien und ETFs ab. Mit diesem Schritt will die Neobank einfachere Investitionen ermöglichen.
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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (c) N26

N26 gibt bekannt, dass man die Gebühr beim Handeln mit Aktien und ETFs ab dem 27. Jänner einstellt. Bisher betrug diese 0,90 Euro pro Trade. Die Verwaltungsgebühren werden jedoch weiterhin direkt von den Emittenten der Fonds aus dem Fondsvermögen fällig.

Zuletzt gab N26 bekannt, dass man „Sofort-Fonds“ in das Trading-Angebot aufnimmt (brutkasten berichtete). Die Streichung der Trading-Gebühr gilt demnächst für Österreich und Deutschland sowie für 16 weitere EU-Länder.

N26: Trading soll zugänglicher werden

Wie N26 die gestrichenen Kosten ausgleichen will und ob dafür andere Dienstleistungen teurer werden, geht aus der Pressemeldung nicht hervor. Von Seiten der Neobank heißt es, dass man das Investieren für noch mehr Menschen zugänglich machen möchte. Denn in Österreich ist der Anteil an Trader:innen weiterhin sehr gering.

Maximilian Tayenthal, Gründer und COO von N26 sagt: „2024 hat nur einer von vier Menschen in Österreich am Aktienmarkt investiert – mit rückläufiger Tendenz. Mit diesem Schritt wollen wir die wachsende Anzahl von N26 Kunden europaweit ermutigen, ihre Anlagekarriere zu beginnen.“

Investitionen ab einem Euro

N26 ermöglicht es den Kund:innen, bereits ab einem Euro in Teilaktien und ETFs zu investieren. Mit der abgeschafften Trading-Gebühr könnten nun auch Nutzer:innen mit wenig bis kaum Erfahrung in den Aktienhandel einsteigen – was Chancen, aber auch Risiken birgt.

Valentin Stalf, Gründer und CEO von N26, sagt: „Als Bank sehen wir uns in der Verantwortung, die Einstellungen der Menschen zu ändern, wenn es darum geht, ihr Geld effektiver für sie arbeiten zu lassen. Indem wir den Handel mit Aktien und ETFs für alle kostenlos machen, senken wir die Hürden zum Anlegen und unterstützen Millionen von Europäern dabei, die Kontrolle über ihre finanzielle Zukunft zu übernehmen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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