23.01.2025
TRADING

N26 schafft Gebühr beim Aktien- und ETF-Handel ab

N26 schafft ab dem 27. Jänner 2025 die Gebühren für den Handel mit Aktien und ETFs ab. Mit diesem Schritt will die Neobank einfachere Investitionen ermöglichen.
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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (c) N26

N26 gibt bekannt, dass man die Gebühr beim Handeln mit Aktien und ETFs ab dem 27. Jänner einstellt. Bisher betrug diese 0,90 Euro pro Trade. Die Verwaltungsgebühren werden jedoch weiterhin direkt von den Emittenten der Fonds aus dem Fondsvermögen fällig.

Zuletzt gab N26 bekannt, dass man „Sofort-Fonds“ in das Trading-Angebot aufnimmt (brutkasten berichtete). Die Streichung der Trading-Gebühr gilt demnächst für Österreich und Deutschland sowie für 16 weitere EU-Länder.

N26: Trading soll zugänglicher werden

Wie N26 die gestrichenen Kosten ausgleichen will und ob dafür andere Dienstleistungen teurer werden, geht aus der Pressemeldung nicht hervor. Von Seiten der Neobank heißt es, dass man das Investieren für noch mehr Menschen zugänglich machen möchte. Denn in Österreich ist der Anteil an Trader:innen weiterhin sehr gering.

Maximilian Tayenthal, Gründer und COO von N26 sagt: „2024 hat nur einer von vier Menschen in Österreich am Aktienmarkt investiert – mit rückläufiger Tendenz. Mit diesem Schritt wollen wir die wachsende Anzahl von N26 Kunden europaweit ermutigen, ihre Anlagekarriere zu beginnen.“

Investitionen ab einem Euro

N26 ermöglicht es den Kund:innen, bereits ab einem Euro in Teilaktien und ETFs zu investieren. Mit der abgeschafften Trading-Gebühr könnten nun auch Nutzer:innen mit wenig bis kaum Erfahrung in den Aktienhandel einsteigen – was Chancen, aber auch Risiken birgt.

Valentin Stalf, Gründer und CEO von N26, sagt: „Als Bank sehen wir uns in der Verantwortung, die Einstellungen der Menschen zu ändern, wenn es darum geht, ihr Geld effektiver für sie arbeiten zu lassen. Indem wir den Handel mit Aktien und ETFs für alle kostenlos machen, senken wir die Hürden zum Anlegen und unterstützen Millionen von Europäern dabei, die Kontrolle über ihre finanzielle Zukunft zu übernehmen.“

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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