19.11.2021

N26-Rückzug aus den USA: Niederlage oder smarte Entscheidung?

Laut Insidern waren Schwierigkeiten im "War for Talents" ausschlaggebend für den N26-Rückzug aus den USA. Wie ist der Schritt zu bewerten?
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Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf - Swarovski steigt ein N26-Rückzug aus den USA
© Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

In seiner offiziellen Aussendung dazu, hielt sich die Berliner Neobank N26 der Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal erwartungsgemäß bedeckt zu den genauen Gründen. Die blanken Zahlen zum Wettbewerb, wie sie etwa die FAZ hier darlegte, liefern aber schon deutliche Hinweise zu den Ursachen für den N26-Rückzug aus den USA, der auch nicht allzu überraschend kommt. Herausstechend sind dabei zwei direkte Konkurrenten, die das FinTech zumindest in Sachen verfügbares Kapital klar ausstechen: Die Neobanken Chime aus den USA und Revolut aus dem Vereinigten Königreich, die zuletzt jeweils etwa drei mal so hoch bewertet wurden. Und das, obwohl N26 nach einer 900 Millionen-US-Dollar-Kapitalrunde zu neun Milliarden US-Dollar Bewertung im Oktober keineswegs schlecht dasteht.

US-Rückzug trotz 500.000 User:innen – War for Talents als eigentlicher Grund?

Dennoch: N26 hatte zuletzt nach eigenen Angaben rund 500.000 User:innen in den USA. Das ist absolut gesehen eine gar nicht so kleine Zahl und entspricht bei insgesamt etwa sieben Millionen Kund:innen des FinTechs einem Anteil von ca. sieben Prozent. War es also nur das Marktumfeld, das den N26-Rückzug aus den USA hervorrief?

Video-Tipp: brutkasten backstage u.a. über den N26-Rückzug aus den USA

Insider sprechen gegenüber dem brutkasten von einem anderen ausschlaggebenden Grund: N26 sei es nicht gelungen, in den USA die besten Leute im Bereich anzuwerben. Die Neobank habe als Newcomer am stark umkämpften US-Markt gleichsam den „War for Talents“ verloren. N26 bestätigt das auf Anfrage gegenüber dem brutkasten nicht. „Das zeigt die Tragweite des Hiring-Themas“, analysiert brutkasten-Gründer Dejan Jovicevic bei „brutkasten backstage“, der den Schritt als „extrem mutige, konsequente und smarte unternehmerische Entscheidung“ sieht. „Wenn man nicht die Top-Leute bekommt, kann das in letzter Konsequenz dazu führen, dass man einen Markt schließt“.

Jovicevic: „in keinster Weise eine Niederlage“

Eine Niederlage sei der Rückzug „in keinster Wiese“, meint Jovicevic. „Das gehört zum Geschäft. Du musst probieren, die Märkte anzugehen und lernst dort“. Insgesamt sei die unternehmerische Leistung von Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal in den vergangenen Jahren „unfassbar wertvoll“. Und letztlich werde der Rückzug der Challenger-Bank noch mehr Kraft für den europäischen Markt geben, glaubt der brutkasten CEO. Das Unternehmen werde sein starkes Wachstum auch weiterhin fortsetzen können.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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