25.07.2023

N26: Das ist die neue Risikochefin der Neobank

Carina Kozole kommt aus der UniCredit-Gruppe und übernimmt die zuletzt nur intermistisch besetzte Rolle des Chief Risk Officers. Sie soll bei N26 unter anderem ihre Erfahrung mit Finanz-Aufsichtsbehörden einbringen.
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Carina Kozole
Carina Kozole | Foto: N26

Es ist nicht die erste wichtige Personalie, die N26 in diesem Jahr vermeldet hat: Anfang des Jahres präsentierte die von den beiden Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Neobank den früheren LinkedIn-Manager Daniel Lappas als neuen General Manager für die DACH-Region und den vormaligen Air-Berlin-Finanzchef Arnd Schwierholz als Chief Financial Officer (CFO). Nun kündigte N26 die nächste C-Level-Besetzung an: Carina Kozole wird Chief Risk Officer (CRO) und Managing Director des Berliner Fintechs.

Kozole kommt von der UniCredit-Gruppe, bei der sie seit 2006 tätig war. Zuletzt hatte sie die Position des Senior Vice President und Head of Credit Risk Operations (Europe, Americas, Asia) bei der zur UniCredit gehörenden HypoVereinsbank inne. Zuvor hatte die 40-jährige Deutsche unter anderem Aufgaben im Risikomanagement in Kreditwesen, in der Risikokontrolle sowie im Firmenkundengeschäft und Investmentbanking übernommen.

Ihre Rolle wird sie „später in diesem Jahr“ antreten, wie N26 in einer Aussendung mitteilt. Den genauen Zeitpunkt lässt die Bank offen. Nachfolgen wird sie Jan Stechele, der die Rolle des Chief Risk Officers im April 2021 interimistisch übernommen hatte. Stechele wird im Vorstand der Neobank bleiben. In seiner Rolle werde auch eng mit Kozole zusammenarbeiten – etwa bei Themen wie Geldwäschebekämpfung und Compliance.

„Umfassende Erfahrung“ in Zusammmenarbeit mit Aufsichtsbehörden

N26 hebt in der Aussendung Kozoles „umfassende Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Finanzregulationsbehörden in Europa, Asien auf dem amerikanischen Kontinent“ hervor. Die Neobank hatte in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der deutschen Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese hatte der Bank bereits im November 2021 eine Beschränkung von maximal 50.000 Neukund:innen pro Monat auferlegt.

Erst in der Vorwoche hatte die Behörde diese Maßnahme erneut verlängert. Trotz einiger Fortschritte gebe es nach wie vor Defizite in den N26-Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, attestierte die Behörde. Die Erfahrungen der designierten N26-Risikochefin in der Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden werden in ihrer neuen Tätigkeit also sicherlich nützlich sein.

Neue N26-Risikochefin soll „Fokus auf Risikomanagement und Compliance“ stärken

„Ich freue mich darauf, eines der dynamischsten digitalen Innovationsunternehmen unserer Branche bei der Weiterentwicklung seiner Risiko- und Compliance-Aktivitäten zu unterstützen“, sagte Kozole anlässlich ihrer Ernennung. „Nachdem ich mir ein Bild davon machen konnte, was das Team von N26 bereits über die Jahre erreicht hat, bin ich sicher, dass das Unternehmen gut dafür aufgestellt ist, seinen Kund:innen im Rahmen eines hoch regulierten Umfelds innovative Angebote zu machen und Lösungen zu liefern, die innerhalb unserer Branche führend sein können.“

Mitgründer Valentin Stalf kündigte an, dass die designierte N26-Risikochefin „zusammen mit dem bestehenden starken Führungsteam und mit ihrer umfangreichen Expertise und Erfahrung“ den Fokus der Bank auf Risikomanagement und Compliance weiter stärken würde.


Aus dem Archiv: N26-Gründer Valentin Stalf im brutkasten-Talk (aus März 2023)

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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