29.08.2025
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N26 bestätigt bisherigen Aufsichtsratschef als neuen Co-CEO

Die von den beiden Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Berliner Neobank N26 hat einen neuen Co-CEO: Der bisherige Aufsichtsratschef Marcus W. Mosen folgt auf Mitgründer Stalf, dessen Abgang in der Vorwoche bekannt geworden ist. Für Mosens Nachfolge an der Spitze des Aufsichtsrats ist ein prominenter ehemaliger Notenbanker vorgesehen.
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Marcus W. Mosen wird der neue Co-CEO der Berliner Neobank © N26.

Medial ist es bereits vermutet worden – nun ist es offiziell: Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende von N26, Marcus W. Mosen, wird Co-CEO der Berliner Neobank. Erst in der Vorwoche hatte das Fintech-Unternehmen den Rückzug von Mitgründer Valentin Stalf von der Unternehmensspitze kommuniziert (brutkasten berichtete). Stalf soll nach einer „Übergangsphase“ in den Aufsichtsrat wechseln. Dass Mosen ihm nachfolgen würde, hatte Stalf auf brutkasten-Rückfrage in der Vorwoche explizit nicht bestätigen wollen.

Nun teilte N26 per Pressemitteilung mit, dass der Aufsichtsrat Mosen mit 1. September als Co-CEO der N26 SE bestellt hat. Er führt das Unternehmen nun gemeinsam mit Maximilian Tayenthal, der die Neobank gemeinsam mit Valentin Stalf gegründet hat. Neben Tayenthal und Mosen ist noch Arnd Schwierholz Teil des Vorstands. Ab Dezember 2025 kommt noch Jochen Klöpper dazu, der die Rolle des Chief Risk Officers übernehmen wird, wie bereits im Juni bekannt geworden war.

Ehemaliger Bundesbanker soll neuer Aufsichtsratschef werden

Langfristig soll der Vorstand noch um zusätzliche Mitglieder erweitert werden. Auch der Aufsichtsrat soll anwachsen, wie N26 in der Vorwoche anlässlich des angekündigten Wechsels von Mitgründer Stalf in das Kontrollorgan, mitgeteilt hatte. Dazu hatte die Neobank am Freitagnachmittag nun ebenfalls ein Update: Der frühere Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret soll in den Aufsichtsrat einziehen und als Nachfolger Mosens den Vorsitz übernehmen.

Der Berufung muss noch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin zustimmen. Dann soll Dombret auf einer außerordentlichen Hauptversammlung Anfang Oktober in das Gremium gewählt werden. Bis dahin wird das bestehende Aufsichtsratsmitglied Peter Kleinschmidt den Vorsitz übernehmen.

Neuer Co-CEO: „Langjährige Verbundenheit zu N26“

„Ich übernehme aus langjähriger Verbundenheit zu N26 sowie zu allen Mitarbeitenden, Investoren und Kunden gemeinsam mit Max die operative Führung“, wird der neue Co-CEO Mosen in einer Aussendung zitiert. N26 sei auf dem Weg, „die nächste Entwicklungsstufe zu erreichen“. Mosen habe „großen Respekt vor der unternehmerischen Leistung der Gründer“.

Sein nunmehriger Partner an der Unternehmensspitze, Maximilian Tayenthal, verwies anlässlich der Ernennung auf ein „erfolgreiches Jahr“ der Neobank und darauf, dass die Neobank „mit mehreren neuen Produkten in der Pipeline“ ihre Geschäftsdynamik beschleunigen wolle. Für diese nächste Phase freue er sich „auf die weitere enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Marcus in seiner neuen Rolle“.

Andreas Dombret wiederum attestierte in der Aussendung N26, „seit seiner Gründung in den vergangenen Jahren mit einem starken Team und viel Engagement neue Maßstäbe im europäischen Bankensektor gesetzt“ zu haben. Sein Ziel sei es, „dazu beizutragen, N26 nicht nur als Vorreiter in der Digitalisierung weiterzuentwickeln, sondern auch den vertrauensvollen Dialog mit der Aufsicht weiter zu professionalisieren.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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