17.01.2023

N26: Krypto-Angebot in Kooperation mit Bitpanda jetzt auch in Deutschland gestartet

In Österreich ist das Kryptoangebot von N26 schon im Oktober gestartet. Nun geht es auch in weiteren Ländern los - darunter Deutschland und der Schweiz.
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Das Krypto-Angebot in der N26-App
Foto: N26

Dass Österreich der erste Markt war, in dem die Berliner Neobank N26 mit seinem Kryptoangebot gestartet ist, war nur folgerichtig: Immerhin wird es mit der White-Label-Lösung des Wiener Fintechs Bitpanda umgesetzt. Nachdem bereits monatelang entsprechende Gerüchte kursiert waren, ist es im vergangenen Oktober dann losgegangen. Rund drei Monate später startet das Angebot nun auch in weiteren Ländern – und zwar in Deutschland, der Schweiz, Belgien, Portugal und Irland.

Ab dem heutigen Dienstag soll das Angebot ab über die kommenden Wochen hinweg schrittweise für berechtigte Kund:innen verfügbar gemacht, kündigt N26 in einer Aussendung an. Kund:innen, deren Identität und Teilnahmeberechtigung die Neobank geprüft hat, können dann in der bestehenden Banking-App von N26 auf das Krypto-Angebot zugreifen.

200 Kryptowährungen im Angebot

Dieses umfasst knapp 200 Kryptowährungen. Diese können gekauft und verkauft, aber nicht an eigene Wallets überwiesen werden. Die gekauften Krypto-Assets werden von Bitpanda im Cold-Storage-Verfahren verwahrt.

Beim Kauf und Verkauf von Bitcoin über N26 fallen 1,5 Prozent an Transaktionsgebühren an, bei allen übrigen Krypto-Assets 2,5 Prozent. Für Nutzer:innen des Bezahlangebots N26 Metal sinken die Kosten auf 1 Prozent für Bitcoin sowie auf 2 Prozent für die übrigen Krypto-Assets.

Stalf: “Kryptowährungen weiterhin attraktive Anlageklasse“

„Trotz der Marktschwankungen bleiben Kryptowährungen weiterhin eine gefragte und attraktive Anlageklasse für Investor:innen und ein wachsender Teil des Finanzsystems“, kommentiert N26-Cofounder Valentin Stalf den Start des Angebots in den neuen Märkten. „Für eine neue Generation von Investierenden, die nach Möglichkeiten sucht, um ihr Vermögen zu vermehren, gelingt der Einstieg in das Geldanlegen häufig über den Handel mit Kryptowährungen.“

Bitpandas White-Label-Lösung wurde Mitte 2021 vorgestellt und ermöglicht anderen Unternehmen, das Bitpanda-Angebot für die eigenen Kund:innen einzubinden. Dieses B2B-Angebot wird unter anderem bereits von Lydia aus Frankreich, Fabrick aus Italien oder Plum aus Großbritannien genutzt.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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