13.08.2020

N26-Gründer stoppen Betriebsratsgründung – fehlendes Hygienekonzept als Begründung

Das Management der Smartphone-Bank N26 hat beim zuständigen Berliner Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Betriebsrtasgründung erwirkt. Als Grund wird ein mangelndes Hygienekonzept angeführt. Die Gründung hätte im Berliner Hofbräuhaus stattfinden sollen.
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N26
(c) N26: Die Co-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

Bei der Smartphone-Bank N26 hätte heute Donnerstag und morgen Freitag eine Betriebsratsgründung stattfinden sollen, die nun allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Der Grund: Wie das deutsche Branchen-Medium Finance Forward am Mittwochabend berichtete, erwirkte das Management von N26 beim zuständigen Berliner Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Abhalten der Betriebsratsgründung. Im Antrag wird ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt. Die Gründung hätte im Berliner Hofbräuhaus stattfinden sollen.

Kritik von Gewerkschaft Verdi

Die deutsche Dienstleistungsgewerkschaft Verdi lässt dieses Argument nicht gelten. Oliver Hauser von Verdi kommentiert gegenüber Finance Forward die einstweilige Verfügung als einen „klaren Angriff auf die Bemühungen einen Betriebsrat zu gründen.“

Hauser hätte sich selbst vom Hygienekonzept im Berliner Hofbräuhaus vor Ort überzeugt. Verdi hat nun angekündigt, Widerspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen zu wollen.

E-mail der N26-Gründer

Finance Foward berichtet weiters, dass es bereits in den vergangenen Tagen zu Diskussionen zwischen dem Management und den Initiatoren der Betriebsratsgründung gekommen sei.

Demnach gebe es eine E-mail in der sich die beiden Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal deutlich gegen einen Betriebsrat aussprechen. Ein solcher würde das Wachstum des Unternehmens verlangsamen, die Zusammenarbeit hierarchischer machen und zu einer Zweiklassengesellschaft unter den Mitarbeitern führen, da der Betriebsrat nur für deutsche Mitarbeiter zuständig wäre.

In der entsprechenden E-mail wird laut Finance Foward ein „Employee Representation Board“ als Gegenvorschlag genannt, der ein zeitgemäßes Instrument des Mitarbeiterengagement und der persönlichen Karriereentwicklung gewährleisten könnte. Über eine konkrete Ausgestaltung des „Employee Representation Board“ ist noch nichts bekannt.

*Disclaimer: Der brutkasten hat bei N26 um Stellungnahme angefragt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

N26-Gründer stoppen Betriebsratsgründung – fehlendes Hygienekonzept als Begründung

  • Heute Donnerstag und morgen Freitag hätten bei der Smartphone-Bank N26 Betriebsratsgründung stattfinden sollen, die nun allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.
  • Der Grund: Wie das deutsche Branchen-Medium Finance Forward am Mittwochabend berichtete, erwirkte das Management von N26 beim zuständigen Berliner Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Abhalten der Betriebsratsgründung.
  • Im Antrag wird ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt.
  • Hauser hätte sich selbst vom Hygienekonzept im Berliner Hofbräuhaus vor Ort überzeugt.
  • Verdi hat nun angekündigt, Widerspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen zu wollen.
  • Demnach gebe es eine E-mail in der sich die beiden Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal deutlich gegen einen Betriebsrat aussprechen.

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  • Im Antrag wird ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt.
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  • Verdi hat nun angekündigt, Widerspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen zu wollen.
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