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Er ist inzwischen ohne Zweifel einer der erfolgreichsten österreichischen Startup-Gründer. Dass er dieses Startup – das FinTech N26, das erst kürzlich eine 160 Millionen US-Dollar Finanzierungsrunde abwickelte – nicht in Österreich, sondern in Deutschland gründete, sei an dieser Stelle nur erwähnt. Der Wiener Valentin Stalf wurde nun zum fünften Mitglied im Universitätsrat der WU Wien bestellt. Stalf komplettiert damit das Gremium, dem neben der Anwältin Cattina Leitner (DORDA Rechtsanwälte) der seit 2013 im Unirat der WU tätige CEO der immigon portfolioabbau AG Stephan Koren, Christine Dornaus, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtische Versicherungs AG und Barbara Kolm, Präsidentin des Friedrich August von Hayek Instituts und Direktorin des Austrian Economics Center angehören. Die erstgenannte Leitner ist Vorsitzende des Rats. Koren ist Stellvertreter.
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Valentin Stalf folgt Ewald Nowotny
Der Bestellung Stalfs kann durchaus eine gewisse Symbolkraft beigemessen werden. Bislang war es gleichsam „Tradition“, dass der amtierende Gouverneur der Nationalbank den fünften Sitz innehat. So folgte etwa bei der letzten Bestellung Ewald Nowotny seinem OeNB-Vorgänger Klaus Liebscher auch im WU-Universitätsrat. Mit Valentin Stalf bekommt nun ein ausgewiesener Vertreter der New Economy – noch dazu Gründer eines disruptiven FinTech-Startups, den Platz. Neben inzwischen etablierten Einrichtungen wie dem Gründungszentrum bewies die WU in den vergangenen Monaten auch mit der Einrichtung eines eigenen Krypto-Instituts ein ernsthaftes Bestreben in Richtung New Economy.
„Etwa die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen“
„Der Universitätsrat übernimmt an Universtäten in etwa die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen“ – so definiert die WU die Funktion. Die Mitglieder des Unirats dürfen keine Universitätsangehörigen und keine Mitarbeiter des zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sein. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Wahl der Vizerektoren nach Vorschlag des Rektors bzw. der Rektorin, die Genehmigung des Entwicklungs- und Organisationsplans sowie des Leistungsvereinbarungs-Entwurfs und die Zustimmung zum Budgetvoranschlag der Universität. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.






