03.11.2022

N26: Deutsche Direktbank verkündet Aufsichtsrat und Umwandlung zur AG

Die digitale Bank N26 ernennt einen unabhängigen Aufsichtsrat. Als strategischer Entwicklungsschritt wird das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft als Vorstufe zur europäischen Gesellschaft umgewandelt.
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N26
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | (c) N26

“Die Umwandlung in die Aktiengesellschaft stärkt unsere Corporate Governance und bereitet uns auf die zukünftig geplante Umwandlung zur europäischen Gesellschaft vor“, so Gründer und CEO Valentin Stalf in einer Presserunde, im Zuge derer auch der neu ernannte Aufsichtsrat verkündet wird. Die Umwandlung zur AG spiegle das bisherige Wachstum von N26 und seine Position als führende digitale Bank in Europa wider. 

Unabhängiger Aufsichtsrat soll Corporate Governance stärken

“Mit dem unabhängigen Aufsichtsrat haben wir starke Persönlichkeiten mit einzigartigen Lebensläufen und Vorerfahrungen zusammen”, so N26-Gründer Valentin Stalf über die Umwandlung der Gesellschaftsform. Der Schritt zur Aktiengesellschaft sei ein großer, so der CEO. Aus einem Venture-Unternehmen und einem Betriebsrat aus Investor:innen wird eine Aktiengesellschaft mit einem unabhängigen Aufsichtsgremium. Die neu bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats sollen eng mit dem N26-Führungsteam zusammenarbeiten. Bislang war die Neobank mit Sitz in Berlin als Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig. 

Die Umwandlung zur Aktiengesellschaft sei außerdem eine Vorbereitung darauf, bald den Schritt zur europäischen Gesellschaft, der Societas Europaea (S.E.), zu gehen. “Als paneuropäische Retailbank stehen immer wieder strategische Entscheidungen an. Da ist eine baldige Umwandlung zur europäischen Gesellschaft logisch”, so der neu ernannte Aufsichtsratsvorsitzende Marcus W. Mosen. 

Professionalisierung und möglicher Börsengang

Mit knapp 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit sei die Umwandlung zur AG eine wichtige Maßnahme zur Professionalisierung. “An die Börse zu gehen ist nicht das primäre Ziel dieser Umstrukturierung. Die AG und ihr unabhängiger Aufsichtsrat sollen in erster Linie die adäquate Weiterentwicklung unseres Unternehmens gewährleisten und zur Professionalisierung unserer Tätigkeit beitragen”, so Valentin Stalf im Rahmen der Presserunde.

Mitte dieses Jahres hat die Direktbank die Finanzholding-Lizenz der deutschen Regulierungsbehörde erhalten. N26 sei damit eines der wenigen Finanztechnologie-Unternehmen in Deutschland, deren betriebliche Abläufe über das Bankgeschäft hinaus auch als Unternehmensgruppe konsolidiert von einer Regulierungsbehörde beaufsichtigt werden. 

Aufsichtsrat bestehend aus fünf Branchen-Expert:innen

Zu den Mitgliedern zählen neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Marcus W. Mosen, auch der stellvertretende Vorsitzende, Jörg Gerbig, sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Regulatorik, Barbara Roth. Als Vorsitzender des Audit- und Risiko-Ausschusses und damit vor allem in strategischen Themen tätig ist Julian Deutz. Als fünfter Branchenexperte ist Robert Kilian als Vorsitzender des Nominierungs-Ausschusses und des Ausschusses der Vergütung vertreten.

„Die Mitglieder des Gremiums kombinieren Expertise und langjährige Erfahrung aus Finanzwesen, Technologie, Regulatorik, Unternehmertum, Strategie und Corporate Governance“, so Marcus W. Mosen zur Aufstellung. “Wir sind geprägt von mitteleuropäischen Gemeinsamkeiten, denn gerade die Regulatorik findet hier in der Landessprache statt. Dennoch glaube ich, dass wir in den nächsten Jahren internationale Mitglieder in unser Gremium aufnehmen werden”, so CEO Valentin Stalf.  

Über N26: Digitale Kontoführung per Smartphone 

N26 hat sich seit seiner Gründung 2013 auf die Kontoführung per Smartphone spezialisiert. Zwei Jahre später starteten die beiden Gründer Valentin Stalf und Maximilian Thayenthal ihr Produkt in Deutschland und Österreich. Mittlerweile zählt das Unternehmen über acht Millionen Kund:innen in 24 Ländern Europas und über 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit. Neben Berlin und Amsterdam finden sich Niederlassungen unter anderem in Wien, New York und Sao Paolo. Bis dato soll N26 knapp 1,8 Millionen US-Dollar von Investor:innen erhalten haben, darunter Third Point Ventures, Insight Venture Partners und Earlybird Venture Capital. 

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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