03.11.2022

N26: Deutsche Direktbank verkündet Aufsichtsrat und Umwandlung zur AG

Die digitale Bank N26 ernennt einen unabhängigen Aufsichtsrat. Als strategischer Entwicklungsschritt wird das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft als Vorstufe zur europäischen Gesellschaft umgewandelt.
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N26
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | (c) N26

“Die Umwandlung in die Aktiengesellschaft stärkt unsere Corporate Governance und bereitet uns auf die zukünftig geplante Umwandlung zur europäischen Gesellschaft vor“, so Gründer und CEO Valentin Stalf in einer Presserunde, im Zuge derer auch der neu ernannte Aufsichtsrat verkündet wird. Die Umwandlung zur AG spiegle das bisherige Wachstum von N26 und seine Position als führende digitale Bank in Europa wider. 

Unabhängiger Aufsichtsrat soll Corporate Governance stärken

“Mit dem unabhängigen Aufsichtsrat haben wir starke Persönlichkeiten mit einzigartigen Lebensläufen und Vorerfahrungen zusammen”, so N26-Gründer Valentin Stalf über die Umwandlung der Gesellschaftsform. Der Schritt zur Aktiengesellschaft sei ein großer, so der CEO. Aus einem Venture-Unternehmen und einem Betriebsrat aus Investor:innen wird eine Aktiengesellschaft mit einem unabhängigen Aufsichtsgremium. Die neu bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats sollen eng mit dem N26-Führungsteam zusammenarbeiten. Bislang war die Neobank mit Sitz in Berlin als Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig. 

Die Umwandlung zur Aktiengesellschaft sei außerdem eine Vorbereitung darauf, bald den Schritt zur europäischen Gesellschaft, der Societas Europaea (S.E.), zu gehen. “Als paneuropäische Retailbank stehen immer wieder strategische Entscheidungen an. Da ist eine baldige Umwandlung zur europäischen Gesellschaft logisch”, so der neu ernannte Aufsichtsratsvorsitzende Marcus W. Mosen. 

Professionalisierung und möglicher Börsengang

Mit knapp 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit sei die Umwandlung zur AG eine wichtige Maßnahme zur Professionalisierung. “An die Börse zu gehen ist nicht das primäre Ziel dieser Umstrukturierung. Die AG und ihr unabhängiger Aufsichtsrat sollen in erster Linie die adäquate Weiterentwicklung unseres Unternehmens gewährleisten und zur Professionalisierung unserer Tätigkeit beitragen”, so Valentin Stalf im Rahmen der Presserunde.

Mitte dieses Jahres hat die Direktbank die Finanzholding-Lizenz der deutschen Regulierungsbehörde erhalten. N26 sei damit eines der wenigen Finanztechnologie-Unternehmen in Deutschland, deren betriebliche Abläufe über das Bankgeschäft hinaus auch als Unternehmensgruppe konsolidiert von einer Regulierungsbehörde beaufsichtigt werden. 

Aufsichtsrat bestehend aus fünf Branchen-Expert:innen

Zu den Mitgliedern zählen neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Marcus W. Mosen, auch der stellvertretende Vorsitzende, Jörg Gerbig, sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Regulatorik, Barbara Roth. Als Vorsitzender des Audit- und Risiko-Ausschusses und damit vor allem in strategischen Themen tätig ist Julian Deutz. Als fünfter Branchenexperte ist Robert Kilian als Vorsitzender des Nominierungs-Ausschusses und des Ausschusses der Vergütung vertreten.

„Die Mitglieder des Gremiums kombinieren Expertise und langjährige Erfahrung aus Finanzwesen, Technologie, Regulatorik, Unternehmertum, Strategie und Corporate Governance“, so Marcus W. Mosen zur Aufstellung. “Wir sind geprägt von mitteleuropäischen Gemeinsamkeiten, denn gerade die Regulatorik findet hier in der Landessprache statt. Dennoch glaube ich, dass wir in den nächsten Jahren internationale Mitglieder in unser Gremium aufnehmen werden”, so CEO Valentin Stalf.  

Über N26: Digitale Kontoführung per Smartphone 

N26 hat sich seit seiner Gründung 2013 auf die Kontoführung per Smartphone spezialisiert. Zwei Jahre später starteten die beiden Gründer Valentin Stalf und Maximilian Thayenthal ihr Produkt in Deutschland und Österreich. Mittlerweile zählt das Unternehmen über acht Millionen Kund:innen in 24 Ländern Europas und über 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit. Neben Berlin und Amsterdam finden sich Niederlassungen unter anderem in Wien, New York und Sao Paolo. Bis dato soll N26 knapp 1,8 Millionen US-Dollar von Investor:innen erhalten haben, darunter Third Point Ventures, Insight Venture Partners und Earlybird Venture Capital. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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