03.11.2022

N26: Deutsche Direktbank verkündet Aufsichtsrat und Umwandlung zur AG

Die digitale Bank N26 ernennt einen unabhängigen Aufsichtsrat. Als strategischer Entwicklungsschritt wird das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft als Vorstufe zur europäischen Gesellschaft umgewandelt.
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N26
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | (c) N26

“Die Umwandlung in die Aktiengesellschaft stärkt unsere Corporate Governance und bereitet uns auf die zukünftig geplante Umwandlung zur europäischen Gesellschaft vor“, so Gründer und CEO Valentin Stalf in einer Presserunde, im Zuge derer auch der neu ernannte Aufsichtsrat verkündet wird. Die Umwandlung zur AG spiegle das bisherige Wachstum von N26 und seine Position als führende digitale Bank in Europa wider. 

Unabhängiger Aufsichtsrat soll Corporate Governance stärken

“Mit dem unabhängigen Aufsichtsrat haben wir starke Persönlichkeiten mit einzigartigen Lebensläufen und Vorerfahrungen zusammen”, so N26-Gründer Valentin Stalf über die Umwandlung der Gesellschaftsform. Der Schritt zur Aktiengesellschaft sei ein großer, so der CEO. Aus einem Venture-Unternehmen und einem Betriebsrat aus Investor:innen wird eine Aktiengesellschaft mit einem unabhängigen Aufsichtsgremium. Die neu bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats sollen eng mit dem N26-Führungsteam zusammenarbeiten. Bislang war die Neobank mit Sitz in Berlin als Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig. 

Die Umwandlung zur Aktiengesellschaft sei außerdem eine Vorbereitung darauf, bald den Schritt zur europäischen Gesellschaft, der Societas Europaea (S.E.), zu gehen. “Als paneuropäische Retailbank stehen immer wieder strategische Entscheidungen an. Da ist eine baldige Umwandlung zur europäischen Gesellschaft logisch”, so der neu ernannte Aufsichtsratsvorsitzende Marcus W. Mosen. 

Professionalisierung und möglicher Börsengang

Mit knapp 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit sei die Umwandlung zur AG eine wichtige Maßnahme zur Professionalisierung. “An die Börse zu gehen ist nicht das primäre Ziel dieser Umstrukturierung. Die AG und ihr unabhängiger Aufsichtsrat sollen in erster Linie die adäquate Weiterentwicklung unseres Unternehmens gewährleisten und zur Professionalisierung unserer Tätigkeit beitragen”, so Valentin Stalf im Rahmen der Presserunde.

Mitte dieses Jahres hat die Direktbank die Finanzholding-Lizenz der deutschen Regulierungsbehörde erhalten. N26 sei damit eines der wenigen Finanztechnologie-Unternehmen in Deutschland, deren betriebliche Abläufe über das Bankgeschäft hinaus auch als Unternehmensgruppe konsolidiert von einer Regulierungsbehörde beaufsichtigt werden. 

Aufsichtsrat bestehend aus fünf Branchen-Expert:innen

Zu den Mitgliedern zählen neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Marcus W. Mosen, auch der stellvertretende Vorsitzende, Jörg Gerbig, sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Regulatorik, Barbara Roth. Als Vorsitzender des Audit- und Risiko-Ausschusses und damit vor allem in strategischen Themen tätig ist Julian Deutz. Als fünfter Branchenexperte ist Robert Kilian als Vorsitzender des Nominierungs-Ausschusses und des Ausschusses der Vergütung vertreten.

„Die Mitglieder des Gremiums kombinieren Expertise und langjährige Erfahrung aus Finanzwesen, Technologie, Regulatorik, Unternehmertum, Strategie und Corporate Governance“, so Marcus W. Mosen zur Aufstellung. “Wir sind geprägt von mitteleuropäischen Gemeinsamkeiten, denn gerade die Regulatorik findet hier in der Landessprache statt. Dennoch glaube ich, dass wir in den nächsten Jahren internationale Mitglieder in unser Gremium aufnehmen werden”, so CEO Valentin Stalf.  

Über N26: Digitale Kontoführung per Smartphone 

N26 hat sich seit seiner Gründung 2013 auf die Kontoführung per Smartphone spezialisiert. Zwei Jahre später starteten die beiden Gründer Valentin Stalf und Maximilian Thayenthal ihr Produkt in Deutschland und Österreich. Mittlerweile zählt das Unternehmen über acht Millionen Kund:innen in 24 Ländern Europas und über 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit. Neben Berlin und Amsterdam finden sich Niederlassungen unter anderem in Wien, New York und Sao Paolo. Bis dato soll N26 knapp 1,8 Millionen US-Dollar von Investor:innen erhalten haben, darunter Third Point Ventures, Insight Venture Partners und Earlybird Venture Capital. 

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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