03.11.2022

N26: Deutsche Direktbank verkündet Aufsichtsrat und Umwandlung zur AG

Die digitale Bank N26 ernennt einen unabhängigen Aufsichtsrat. Als strategischer Entwicklungsschritt wird das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft als Vorstufe zur europäischen Gesellschaft umgewandelt.
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N26
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | (c) N26

“Die Umwandlung in die Aktiengesellschaft stärkt unsere Corporate Governance und bereitet uns auf die zukünftig geplante Umwandlung zur europäischen Gesellschaft vor“, so Gründer und CEO Valentin Stalf in einer Presserunde, im Zuge derer auch der neu ernannte Aufsichtsrat verkündet wird. Die Umwandlung zur AG spiegle das bisherige Wachstum von N26 und seine Position als führende digitale Bank in Europa wider. 

Unabhängiger Aufsichtsrat soll Corporate Governance stärken

“Mit dem unabhängigen Aufsichtsrat haben wir starke Persönlichkeiten mit einzigartigen Lebensläufen und Vorerfahrungen zusammen”, so N26-Gründer Valentin Stalf über die Umwandlung der Gesellschaftsform. Der Schritt zur Aktiengesellschaft sei ein großer, so der CEO. Aus einem Venture-Unternehmen und einem Betriebsrat aus Investor:innen wird eine Aktiengesellschaft mit einem unabhängigen Aufsichtsgremium. Die neu bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats sollen eng mit dem N26-Führungsteam zusammenarbeiten. Bislang war die Neobank mit Sitz in Berlin als Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig. 

Die Umwandlung zur Aktiengesellschaft sei außerdem eine Vorbereitung darauf, bald den Schritt zur europäischen Gesellschaft, der Societas Europaea (S.E.), zu gehen. “Als paneuropäische Retailbank stehen immer wieder strategische Entscheidungen an. Da ist eine baldige Umwandlung zur europäischen Gesellschaft logisch”, so der neu ernannte Aufsichtsratsvorsitzende Marcus W. Mosen. 

Professionalisierung und möglicher Börsengang

Mit knapp 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit sei die Umwandlung zur AG eine wichtige Maßnahme zur Professionalisierung. “An die Börse zu gehen ist nicht das primäre Ziel dieser Umstrukturierung. Die AG und ihr unabhängiger Aufsichtsrat sollen in erster Linie die adäquate Weiterentwicklung unseres Unternehmens gewährleisten und zur Professionalisierung unserer Tätigkeit beitragen”, so Valentin Stalf im Rahmen der Presserunde.

Mitte dieses Jahres hat die Direktbank die Finanzholding-Lizenz der deutschen Regulierungsbehörde erhalten. N26 sei damit eines der wenigen Finanztechnologie-Unternehmen in Deutschland, deren betriebliche Abläufe über das Bankgeschäft hinaus auch als Unternehmensgruppe konsolidiert von einer Regulierungsbehörde beaufsichtigt werden. 

Aufsichtsrat bestehend aus fünf Branchen-Expert:innen

Zu den Mitgliedern zählen neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Marcus W. Mosen, auch der stellvertretende Vorsitzende, Jörg Gerbig, sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Regulatorik, Barbara Roth. Als Vorsitzender des Audit- und Risiko-Ausschusses und damit vor allem in strategischen Themen tätig ist Julian Deutz. Als fünfter Branchenexperte ist Robert Kilian als Vorsitzender des Nominierungs-Ausschusses und des Ausschusses der Vergütung vertreten.

„Die Mitglieder des Gremiums kombinieren Expertise und langjährige Erfahrung aus Finanzwesen, Technologie, Regulatorik, Unternehmertum, Strategie und Corporate Governance“, so Marcus W. Mosen zur Aufstellung. “Wir sind geprägt von mitteleuropäischen Gemeinsamkeiten, denn gerade die Regulatorik findet hier in der Landessprache statt. Dennoch glaube ich, dass wir in den nächsten Jahren internationale Mitglieder in unser Gremium aufnehmen werden”, so CEO Valentin Stalf.  

Über N26: Digitale Kontoführung per Smartphone 

N26 hat sich seit seiner Gründung 2013 auf die Kontoführung per Smartphone spezialisiert. Zwei Jahre später starteten die beiden Gründer Valentin Stalf und Maximilian Thayenthal ihr Produkt in Deutschland und Österreich. Mittlerweile zählt das Unternehmen über acht Millionen Kund:innen in 24 Ländern Europas und über 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit. Neben Berlin und Amsterdam finden sich Niederlassungen unter anderem in Wien, New York und Sao Paolo. Bis dato soll N26 knapp 1,8 Millionen US-Dollar von Investor:innen erhalten haben, darunter Third Point Ventures, Insight Venture Partners und Earlybird Venture Capital. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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