03.11.2022

N26: Deutsche Direktbank verkündet Aufsichtsrat und Umwandlung zur AG

Die digitale Bank N26 ernennt einen unabhängigen Aufsichtsrat. Als strategischer Entwicklungsschritt wird das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft als Vorstufe zur europäischen Gesellschaft umgewandelt.
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N26
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | (c) N26

“Die Umwandlung in die Aktiengesellschaft stärkt unsere Corporate Governance und bereitet uns auf die zukünftig geplante Umwandlung zur europäischen Gesellschaft vor“, so Gründer und CEO Valentin Stalf in einer Presserunde, im Zuge derer auch der neu ernannte Aufsichtsrat verkündet wird. Die Umwandlung zur AG spiegle das bisherige Wachstum von N26 und seine Position als führende digitale Bank in Europa wider. 

Unabhängiger Aufsichtsrat soll Corporate Governance stärken

“Mit dem unabhängigen Aufsichtsrat haben wir starke Persönlichkeiten mit einzigartigen Lebensläufen und Vorerfahrungen zusammen”, so N26-Gründer Valentin Stalf über die Umwandlung der Gesellschaftsform. Der Schritt zur Aktiengesellschaft sei ein großer, so der CEO. Aus einem Venture-Unternehmen und einem Betriebsrat aus Investor:innen wird eine Aktiengesellschaft mit einem unabhängigen Aufsichtsgremium. Die neu bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats sollen eng mit dem N26-Führungsteam zusammenarbeiten. Bislang war die Neobank mit Sitz in Berlin als Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig. 

Die Umwandlung zur Aktiengesellschaft sei außerdem eine Vorbereitung darauf, bald den Schritt zur europäischen Gesellschaft, der Societas Europaea (S.E.), zu gehen. “Als paneuropäische Retailbank stehen immer wieder strategische Entscheidungen an. Da ist eine baldige Umwandlung zur europäischen Gesellschaft logisch”, so der neu ernannte Aufsichtsratsvorsitzende Marcus W. Mosen. 

Professionalisierung und möglicher Börsengang

Mit knapp 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit sei die Umwandlung zur AG eine wichtige Maßnahme zur Professionalisierung. “An die Börse zu gehen ist nicht das primäre Ziel dieser Umstrukturierung. Die AG und ihr unabhängiger Aufsichtsrat sollen in erster Linie die adäquate Weiterentwicklung unseres Unternehmens gewährleisten und zur Professionalisierung unserer Tätigkeit beitragen”, so Valentin Stalf im Rahmen der Presserunde.

Mitte dieses Jahres hat die Direktbank die Finanzholding-Lizenz der deutschen Regulierungsbehörde erhalten. N26 sei damit eines der wenigen Finanztechnologie-Unternehmen in Deutschland, deren betriebliche Abläufe über das Bankgeschäft hinaus auch als Unternehmensgruppe konsolidiert von einer Regulierungsbehörde beaufsichtigt werden. 

Aufsichtsrat bestehend aus fünf Branchen-Expert:innen

Zu den Mitgliedern zählen neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Marcus W. Mosen, auch der stellvertretende Vorsitzende, Jörg Gerbig, sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Regulatorik, Barbara Roth. Als Vorsitzender des Audit- und Risiko-Ausschusses und damit vor allem in strategischen Themen tätig ist Julian Deutz. Als fünfter Branchenexperte ist Robert Kilian als Vorsitzender des Nominierungs-Ausschusses und des Ausschusses der Vergütung vertreten.

„Die Mitglieder des Gremiums kombinieren Expertise und langjährige Erfahrung aus Finanzwesen, Technologie, Regulatorik, Unternehmertum, Strategie und Corporate Governance“, so Marcus W. Mosen zur Aufstellung. “Wir sind geprägt von mitteleuropäischen Gemeinsamkeiten, denn gerade die Regulatorik findet hier in der Landessprache statt. Dennoch glaube ich, dass wir in den nächsten Jahren internationale Mitglieder in unser Gremium aufnehmen werden”, so CEO Valentin Stalf.  

Über N26: Digitale Kontoführung per Smartphone 

N26 hat sich seit seiner Gründung 2013 auf die Kontoführung per Smartphone spezialisiert. Zwei Jahre später starteten die beiden Gründer Valentin Stalf und Maximilian Thayenthal ihr Produkt in Deutschland und Österreich. Mittlerweile zählt das Unternehmen über acht Millionen Kund:innen in 24 Ländern Europas und über 1.500 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten weltweit. Neben Berlin und Amsterdam finden sich Niederlassungen unter anderem in Wien, New York und Sao Paolo. Bis dato soll N26 knapp 1,8 Millionen US-Dollar von Investor:innen erhalten haben, darunter Third Point Ventures, Insight Venture Partners und Earlybird Venture Capital. 

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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