28.09.2021

N26-DACH-Chef Hauer wechselt zu einem Anti-Geldwäsche-Fintech

Neue Aufgabe: Georg Hauer verlässt nach drei Jahren N26 und steigt beim Münchner Fintech Hawk AI ein.
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Georg Hauer wechselt von N26 zu Hawk AI © Hauer
Georg Hauer wechselt von N26 zu Hawk AI © Hauer

Mit Georg Hauer verlässt einer der wichtigsten Manager der von Österreichern in Berlin gegründeten Neobank N26 das Unternehmen. Ihn zieht es nach drei Jahren bei N26 zu einem anderen Fintech, in das er selbst auch investiert hat. Das ebenfalls von Österreichern gegründete Startup Hawk AI mit Sitz in München entwickelt eine Software-Plattform für Banken, Zahlungsdienstleister und Fintechs zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche. Hauer wird dort ab November als COO und CFO Teil der Geschäftsführung.

Hawk AI: 10 Millionen Dollar Series A

Tobias Schweiger und Wolfgang Berner haben Hawk AI 2018 gegründet. Das Startup arbeitet mit Finanzinstituten und Partnern wie North American Bancard, Ratepay, Modularbank und Moss zusammen. Die Cloud-Lösung des Fintechs setzt auf regelbasierte Prüfprozessen und künstliche
Intelligenz, um verdächtige Zahlungsvorgänge in Echtzeit zu erkennen und leitet entsprechende
Alarme an Spezialisten für Finanzkriminalität zur Untersuchung weiter. Im Juni 2021 hat sich Hawk AI eine Series-A-Finanzierung in Höhe von 10 Millionen Dollar von BlackFin Capital Partners und Picus Capital gesichert. Im Zuge dieser Runde ist auch Hauer bei dem Startup eingestiegen.

„Die globale Finanzbranche steht vor einem überfälligen Neustart beim sensiblen Compliance-Thema Geldwäscheerkennung mithilfe von Künstlicher Intelligenz und Cloud-Technologie. Es liegen viele Jahre steilen Wachstums vor uns, für das wir nach unserer erfolgreichen Finanzierungsrunde im Juni ein genauso schlagkräftiges wie erfahrenes Team aufbauen“, sagt Hawk AI-Mitgründer und CEO Tobias Schweiger. „Mit Georg Hauer haben wir einen der umsetzungsstärksten Manager mit viel Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Technologie und Bankbranche für uns gewonnen“.

Neuer Österreich-Manager für N26

Hauer war seit 2018 bei N26 tätig, zunächst als Österreich-Manager und zuletzt als General Manager für DACH und Nordeuropa und damit für insgesamt 15 Länder. Der 34-Jährige hat bei N26 auch das Technologiezentrum geleitet und CRM und Kommunikation ausgebaut. Damit bringt er bei Hawk AI Erfahrung in der Skalierung von Fintechs zu großen internationalen Playern ein. Davor war Hauer unter anderem bei Uber und der BCG tätig. Seine Rolle als Österreich-Manager übernimmt der langjährige N26-Mitarbeiter Christian Strobl. Er war der erste Mitarbeiter von N26 in Österreich. In den letzten beiden Jahren verantwortete er den Bereich Business Development in der DACH-Region und leitete zusätzlich seit einem Jahr das globale Partnerships-Team bei N26.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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