13.08.2020

N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

Der für heute angesetzte N26-Betriebsratstermin fand trotz einer einstweiligen Verfügung des zuständigen Berliner Arbeitsgerichts dennoch statt. Als Veranstalter traten nicht die Mitarbeiter, sondern die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen. Das N26-Management sieht darin einen Verstoß gegen die Verfügung, die aufgrund eines mangelhaften Hygienekonzepts erwirkt wurde.
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Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf - Swarovski steigt ein N26-Rückzug aus den USA
© Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

Der Tag rund um die geplante Betriebsratsgründung bei N26 hat es in sich: Noch am Vormittag hieß es, dass aufgrund einer von der Unternehmensleitung erwirkten einstweiligen Verfügung die geplanten Betriebsratstermine am Donnerstag und Freitag nicht stattfinden werden. Im Antrag wurde ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt – der brutkasten berichtete.

N26-Betriebsratstermin fand statt

Kurz vor Mittag wendete sich allerdings das Blatt. Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird. Dabei versuchten die Mitarbeiter die einstweilige Verfügung zu umgehen, indem nicht sie selbst als Veranstalter auftraten, sondern die Gewerkschaft Verdi.

Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt. Gegen 15 Uhr verkündeten die teilnehmenden Mitarbeiter, dass erfolgreich eine Sitzung abgehalten wurde. In einem entsprechenden Tweet hieß es dazu: „Die N26 Operations GmbH hat einen Wahlvorstand gewählt. Sie wird nun mit der Organisation einer Betriebsratswahl beginnen.“ Morgen soll für eine zweite Gesellschaft der N26 Group, die N26 GmbH, eine ähnliche Sitzung stattfinden.

Parallelveranstaltung führt zu Kritik

Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.

Zeitgleich fand ein von der Unternehmensleitung kurzfristig anberaumtes Online-Kick-Off-Event statt, bei dem über eine „alternative Mitarbeitervertretung für die gesamte N26 Group“ gesprochen wurde. Dies führte auf Seiten der N26-Mitarbeiter, die für einen Betriebsrat kämpfen, zu scharfer Kritik.

Zudem äußerten sich die Mitarbeiter auf einem eigens eingerichteten Internet-Blog zum Vorwurf, dass ihr Hygienekonzept laut Unternehmensleitung mangelhaft sei: „Der von uns ausgewählte Veranstaltungsort bietet Platz für bis zu 500 Personen bei angemessener räumlicher Distanz. Die N26 Operations GmbH hat weniger als 500 Mitarbeiter, so dass ein Treffen auch dann stattfinden kann, wenn sich alle für die Teilnahme entscheiden.“

Die Reaktion der Unternehmensleitung

Der brutkaten kontaktierte am Donnerstagnachmittag N26 für eine Stellungnahme. Ein Unternehmenssprecher äußerte sich wie folgt:

„Wir möchten nochmal deutlich machen, dass weder die Gründer noch das Managementteam von N26 sich gegen eine Arbeitnehmervertretung und -beteiligung – egal welcher Form – stellt oder gegen sie vorgeht. Die einstweilige Verfügung erfolgte durch das Arbeitsgericht aufgrund der Tatsache, dass es kein Gesundheits- oder Sicherheitskonzept für eine solch große Versammlung gab.“

Auch die Durchführung des Betriebsrattermins durch Verdi hätte laut N26 an der Tatsache nichts geändert, dass bislang kein ausreichendes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorliegt und die einstweilige Verfügung noch immer aufrecht bleibt.

Nun liegt der Ball beim zuständigen Berliner Arbeitsgericht, das sich bislang dazu noch nicht geäußert hat. Die Entscheidung des Gerichtes und die in der Betriebsratssitzung getroffenen Entschlüsse – sofern sie gültig sind – werde man natürlich mittragen.

N26 möchte “Employee Representation Board”

Im Zuge der Debatte rund um die Gründung eines Betriebsrat brachte die Unternehmensleitung des öfteren ein sogenanntes „Employee Representation Board“ als alternative Mitarbeitervertretung ein. Dazu heißt es von der Unternehmensleitung:

„Als Unternehmen denken wir über die neue Möglichkeit eines globalen Employee Representation Board nach, über das wir gerade intern sehr viele Gespräche führen. Dieses Board kann allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Stimme geben, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten N26 Gesellschaft oder Land. Wir möchten nicht, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die sich in einem so wichtigen Prozess ausgeschlossen fühlen. Unser gesamtes N26 Team sollte eine Stimme und die Möglichkeit haben, sich in einem solchen Gremium repräsentiert zu fühlen.“

Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt. Eine Koexistenz beider Gremien sei jedenfalls aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingung zu akzeptieren, da es nicht der Unternehmensleitung obliegt, ob ein Betriebsrat gegründet wird, sondern der Belegschaft, so der Unternehmenssprecher abschließend.


+++ UPDATE (14.08.2020 / 15:28 Uhr) Begründung des Berliner Arbeitsgerichts +++

Gegenüber dem brutkasten begründet Andrea Baer, Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts, die Stattgabe der einstweiligen Verfügung wie folgt:

„Hintergrund der Stattgabe ist die Befürchtung eines Verstoßes gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Von Abläufen vor Ort – d.h. ob, wie und von wem ggf. doch eine Versammlung durchgeführt wurde, habe ich keine Kenntnis. Ob es zu Verstößen gegen die vorliegenden einstweiligen Verfügungen gekommen ist, weiß ich nicht. Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen, ob ggf. welche Beschlüsse wirksam wären oder nicht kann ich nicht vorab beurteilen. Eingegangen sind hier bisher fünf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Noch offene Verfahren dürften sich aufgrund Zeitablaufs insofern erledigt haben als eine rückwirkende Untersagung nicht möglich ist.„

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Die DropForce-Gründer Jakub Hamdard und Christian Mühl | (c) DropForce
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Es gibt für sie unzählige Einsatzmöglichkeiten, in den vergangenen Jahren dominieren sie aber vor allem eines: die Kriegsberichterstattung. Drohnen sind nicht nur zum Sinnbild für moderne Kriegsführung geworden, sondern auch zu einer Produktkategorie, die europäischen Scaleups mitunter Milliardeninvestments einbringt. Von dieser Kategorie ist das Wiener Startup DropForce aktuell noch weit entfernt, das Konzept, mit dem es antritt, ist aber durchaus ambitioniert und vor allem neu.

Drohne aus dem 3D-Drucker im Van oder Container

„Alle anderen Drohnen-Anbieter haben eine zentrale Fabrik und brauchen für den Bau einer Drohne meistens viel länger als nötig. Wir haben unsere Drohne so konzipiert, dass man sie von überall aus bauen kann”, sagt Jakub Hamdard. Er hat DropForce gemeinsam mit Christian Mühl gegründet. Beide bringen dabei Berufserfahrung aus dem Aerospace-Bereich mit.

Ein weiterer großer Unterschied zu anderen Anbietern: „Bei anderen Drohnen sind die Teile zusammengelötet. Daraus ergeben sich viele Fehlerquellen. Außerdem sind sie stark auf chinesische Bauteile angewiesen, die oft nicht halten, was sie versprechen”, so Hamdard. Die DropForce-Drohne kommt dagegen ohne Löten aus. Die Strukturteile und Module, etwa Kamera-Aufsätze, kommen aus dem 3D-Drucker; Platinen, Motoren und Propeller werden in Europa produziert und vom Startup als Bausatz dazugeliefert. „Man kann die Teile im 3D-Drucker aktuell in ca. 20 Minuten drucken und braucht dann zehn bis 15 Minuten, um die Drohne zusammenzubauen”, sagt der Gründer.

Und dieser Vorgang soll künftig eben nicht in einer einzelnen Fabrik, sondern in kompakten Einheiten direkt beim Kunden passieren, in einem Van oder Container, so die Vision. Denkt man an den DefenseTech-Bereich, heißt das: direkt an der Front. Die Vans bzw. Container sollen dann verkauft, die Produktion lizenziert werden. „Mit dem Van wäre man komplett mobil. Er kann direkt am Einsatzort innerhalb von Minuten Drohnen produzieren, die dann gleich losstarten können”, skizziert Hamdard.

So ein Einsatzort könnte etwa auch der Schauplatz einer Naturkatastrophe sein. In der Kundenansprache fokussiere man aber aktuell primär auf den Verteidigungsbereich. Dort will man, wenn alles nach Plan läuft, um den Jahreswechsel in die ersten Pilotprojekte starten.

Sechsstelliges Investment von BarnVentures und deutscher LNX GmbH

Bereits im Sommer holte sich DropForce für seine Expansionspläne auch ein Investment. BarnVentures rund um Filip Zganjer und die deutsche LNX GmbH stiegen mit einem sechsstelligen Betrag ein und sicherten sich jeweils 20 Prozent am Unternehmen. „Die Idee von einer dezentralen Massenproduktion im Baukasten-System hat mir so gut gefallen. Eine zentrale Produktionsstätte ist in Zeiten wie diesen gefährlich”, kommentiert Zganjer im Gespräch mit brutkasten. Das Startup unterstütze man nun nicht nur mit Geld, sondern auch durch Beratung.

Das Kapital sei bislang vor allem in die Weiterentwicklung, aber auch in Personalkosten geflossen, sagt Hamdard. Zudem sei man aktuell auch im Prozess der Patentanmeldung. Und auch an weiteren Drohnen-Modellen arbeite man bereits. Denn, so die Vision: „Kunden können sich später dann aus einem Portfolio genau die Drohnen aussuchen, die sie gerade brauchen. Wir haben schon einige Ideen, was man machen kann.”

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N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

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  • Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird.
  • Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt.
  • Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.
  • Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt.

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