09.10.2021

Bericht: N26 holt 700 Mio. Euro Investment zu Bewertung von 8 Mrd. Euro

Medienberichten zufolge soll die von den Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal in Berlin gegründete Neobank eine Finanzierungsrunde abgeschlossen haben. Laut "Spiegel" will N26 nun in den Handel mit Wertpapieren und Kryptowährungen einsteigen.
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N26
(c) N26: Die Co-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

In den vergangenen Monaten war immer wieder über eine neue Finanzierungsrunde von N26 spekuliert worden – nun dürfte es so weit sein. Offiziell bestätigt ist es noch nicht, allerdings berichtete das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf Finanzkreise, dass die von den beiden Wiener Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Berliner Neobank ein 700 Mio. Euro schweres Investment erhalten hat. Die Bewertung soll in der Runde bei 8 Mrd. Euro liegen.

Zuletzt war N26 in einer 2020 abgeschlossenen Finanzierungsrunde mit 3,1 Mrd. Euro bewertet worden. Das „Handelsblatt“ konnte die „Spiegel“-Informationen mit eigenen Quellen bestätigen. Demnach seien drei neue Investoren eingestiegen. Welche das sind, ist derzeit jedoch noch nicht bekannt. N26 selbst wollte den Bericht nicht kommentieren.

Mit der neuen Bewertung würde N26 jedenfalls den Neobroker Trade Republic als das am höchsten bewertete deutsche Fintech ablösen. Von der Londoner Neobank Revolut ist man jedoch weiterhin deutlich entfernt: Diese wurde in einer Finanzierungsrunde im Juli mit umgerechnet rund 28,5 Mrd. Euro bewertet. Zudem dürfte die Bewertung etwas geringer ausgefallen sein als von Medien in den vergangenen Monaten gemutmaßt worden war. Im Juli hatte etwa Bloomberg berichtet, dass die Neobank eine Bewertung von 10 Mrd. Dollar, also umgerechnet 8,6 Mrd. Euro anpeile.

Zuletzt Probleme mit deutscher Finanzaufsicht

Dass die Bewertung nun nicht ganz so hoch ausfallen dürfte, könnte auch mit den Problemen zusammenhängen, die N26 in den vergangenen Monaten mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin hatte. Diese hatte der Neobank Defizite in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung vorgeworfen. N26 hatte wegen Versäumnissen bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen 4,25 Mio. Euro Strafe gezahlt. Zudem hatte die Behörde gedroht, das Neugeschäft der Neobank einzuschränken. Laut „Handelsblatt“ soll die Finanzaufsicht tatsächlich kürzlich „Wachstumsbeschränkungen“ für N26 erlassen haben. Die Neobank hatte im September kommuniziert, alle Forderungen der BaFin umgesetzt zu haben und darüber hinaus zahlreiche weitere Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Standards in diesem Bereich zu heben.

Das nun aufgenommene Geld soll nun auch unter anderem in die Verbesserung der Anti-Geldwäsche-Systeme fließen, hieß es im Bericht des „Spiegel“. Daneben soll es demnach aber auch in die Erweiterung der Produktpalette investiert werden: Ein eigenes Angebot an Kryptowährungen bei N26 dürfte nun konkret werden. Außerdem soll die Neobank den Einstieg in den Wertpapierhandel planen. Damit würde N26 also auch zum Neobroker und stünde in direkter Konkurrenz etwa zu Trade Republic oder auch dem österreichischen Unicorn Bitpanda.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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