09.10.2021

Bericht: N26 holt 700 Mio. Euro Investment zu Bewertung von 8 Mrd. Euro

Medienberichten zufolge soll die von den Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal in Berlin gegründete Neobank eine Finanzierungsrunde abgeschlossen haben. Laut "Spiegel" will N26 nun in den Handel mit Wertpapieren und Kryptowährungen einsteigen.
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N26
(c) N26: Die Co-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

In den vergangenen Monaten war immer wieder über eine neue Finanzierungsrunde von N26 spekuliert worden – nun dürfte es so weit sein. Offiziell bestätigt ist es noch nicht, allerdings berichtete das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf Finanzkreise, dass die von den beiden Wiener Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Berliner Neobank ein 700 Mio. Euro schweres Investment erhalten hat. Die Bewertung soll in der Runde bei 8 Mrd. Euro liegen.

Zuletzt war N26 in einer 2020 abgeschlossenen Finanzierungsrunde mit 3,1 Mrd. Euro bewertet worden. Das „Handelsblatt“ konnte die „Spiegel“-Informationen mit eigenen Quellen bestätigen. Demnach seien drei neue Investoren eingestiegen. Welche das sind, ist derzeit jedoch noch nicht bekannt. N26 selbst wollte den Bericht nicht kommentieren.

Mit der neuen Bewertung würde N26 jedenfalls den Neobroker Trade Republic als das am höchsten bewertete deutsche Fintech ablösen. Von der Londoner Neobank Revolut ist man jedoch weiterhin deutlich entfernt: Diese wurde in einer Finanzierungsrunde im Juli mit umgerechnet rund 28,5 Mrd. Euro bewertet. Zudem dürfte die Bewertung etwas geringer ausgefallen sein als von Medien in den vergangenen Monaten gemutmaßt worden war. Im Juli hatte etwa Bloomberg berichtet, dass die Neobank eine Bewertung von 10 Mrd. Dollar, also umgerechnet 8,6 Mrd. Euro anpeile.

Zuletzt Probleme mit deutscher Finanzaufsicht

Dass die Bewertung nun nicht ganz so hoch ausfallen dürfte, könnte auch mit den Problemen zusammenhängen, die N26 in den vergangenen Monaten mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin hatte. Diese hatte der Neobank Defizite in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung vorgeworfen. N26 hatte wegen Versäumnissen bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen 4,25 Mio. Euro Strafe gezahlt. Zudem hatte die Behörde gedroht, das Neugeschäft der Neobank einzuschränken. Laut „Handelsblatt“ soll die Finanzaufsicht tatsächlich kürzlich „Wachstumsbeschränkungen“ für N26 erlassen haben. Die Neobank hatte im September kommuniziert, alle Forderungen der BaFin umgesetzt zu haben und darüber hinaus zahlreiche weitere Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Standards in diesem Bereich zu heben.

Das nun aufgenommene Geld soll nun auch unter anderem in die Verbesserung der Anti-Geldwäsche-Systeme fließen, hieß es im Bericht des „Spiegel“. Daneben soll es demnach aber auch in die Erweiterung der Produktpalette investiert werden: Ein eigenes Angebot an Kryptowährungen bei N26 dürfte nun konkret werden. Außerdem soll die Neobank den Einstieg in den Wertpapierhandel planen. Damit würde N26 also auch zum Neobroker und stünde in direkter Konkurrenz etwa zu Trade Republic oder auch dem österreichischen Unicorn Bitpanda.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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