04.07.2017

mySugr-Exit: „Erhalt der Autonomie war Roche genau so wichtig wie uns“

Interview. Der mySugr-Exit an den Pharma-Konzern Roche, der von Hansi Hansmann als "europaweit größte Akquisition im Digital Health-Bereich" bezeichnet wurde, schlug in Österreich große Wellen. Nun hat das Gründer-Team dem Brutkasten einige Fragen dazu beantwortet.
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(c) mySugr: Die vier Founder (vlnr.) Gerald Stangl, Frank Westermann, Michael Forisch und Fredrik Debong

Betrag wurde zwar keiner genannt, die Akquisition des Wiener Startups mySugr sei aber die größte im Digital Health-Bereich, zumindest in Europa gewesen, ließ Business Angel Hansi Hansmann den Brutkasten wissen. Mit 15,7 Prozent Beteiligung war er bis zum vergangene Woche bekanntgegebenen Exit der formell größte Anteilseigner bei mySugr. Tatsächlich hatte er aber auch Kapital weiterer Investoren treuhänderisch verwaltet. So sei etwa ein befreundeter Banker aus seinem spanischen Netzwerk mit 200.000 Euro über ihn beteiligt gewesen, der nun einen super Exit hatte, sagt Hansmann.

Andere seien weniger vorausschauend gewesen. „Ich habe in Österreich vielen Corporates und Versicherungen das Investment angeboten und wurde nur belächelt“, erzählt er. Hansmann hatte dann auch bei den Exit-Verhandlungen mit dem langjährigen mySugr-Partner Roche aktiv mitgewirkt, der ebenfalls bereits seit längerem in das Startup investiert war. Die mySugr-Founder Frank Westermann, Fredrik Debong, Gerald Stangl und Michael Forisch erzählten uns nun im Interview, wie der Exit aus ihrer Sicht verlaufen ist.

+++ mySugr-Exit an Roche – “Europaweit größte Digital Health-Akquisition” +++

War es eine schwere Entscheidung, zu verkaufen?

Sein Baby zu verkaufen ist natürlich eine schwere Entscheidung. Wir haben es uns nicht leicht gemacht und viele Monate investiert um herauszufinden, was für uns der richtige Weg ist. Der Digital Health Markt hat gerade ein unfassbar starkes Momentum. Unsere direkten Mitbewerber stellen in den USA Kapitalerhöhungen zwischen 30 und 100 Millionen Dollar auf und die großen Konzerne richten ihre Strategie auf das digitale Zeitalter aus. Um unsere aktuell starke Position noch weiter auszubauen, war uns klar, dass wir eine Kapitalerhöhung in ähnlicher Größe aufstellen müssen, oder uns eben mit einem starken Partner zusammenschließen sollten.

„Die Chemie hat gestimmt, die Strategie war überzeugend und das Angebot war beeindruckend.“

Vor wenigen Monaten ist Roche mit dieser großen Idee auf uns zugekommen: mySugr sollte ins Zentrum seiner neuen digitalen Strategie wandern. Uns war sofort klar, dass wir in dieser neuen Konstellation unglaubliches Potential haben. Roche hat sich dabei ordentlich angestrengt uns zu zeigen, wie sehr sie nicht nur unsere Produkte, sondern auch unseren Spirit und unsere Unternehmenskultur schätzen und auf jeden Fall erhalten wollen. Kurz gesagt: Die Chemie hat gestimmt, die Strategie war überzeugend und das Angebot war beeindruckend. Das komplette Management-Team bleibt erhalten und wir alle stehen voll und ganz hinter dieser Entscheidung.

Wie habt ihr die Verhandlungen erlebt? Habt ihr eure Kern-Forderungen durchsetzen können?

Die Verhandlungen waren sehr intensiv und lange. Speziell zwei der Gründer, Frank Westermann (CEO) und Michael Forisch (CCO), sowie unser COO Anton Kittelberger und Financial Director Bernd Guttmann haben die vielleicht intensivste Zeit in der Geschichte von mySugr hinter sich gebracht. Unsere Kernforderungen haben sich primär auf den Erhalt unserer Autonomie und Unternehmenskultur bezogen. Das war Roche genauso wichtig wie uns. Unsere Wünsche wurden ernst genommen und erfüllt. Wir sind mit dem Deal sehr glücklich und bleiben alle aus vollster Überzeugung noch lange Zeit dabei.

(c) mySugr: Die App in Aktion

Es ist mancherorts die Rede von einer Summe in der Größenordnung der Runtastic- und Shpock-Exits. Ist das so?

Wir sind international auf jeden Fall vorne dabei – es ist vermutlich der größte Digital Health Deal in Europa. Insgesamt sind wir glücklich, ein starkes Signal für den Digital Health Bereich zu senden. Eine konkrete Zahl können wir nicht nennen.

Redaktionstipps

Wie nahe ist euer Geschäftsmodell noch am ursprünglichen Konzept?

Das aktuelle Modell liegt ziemlich nah an dem, was wir uns vor 7 Jahren im Business Plan erdacht haben. Dazwischen gab es natürlich viele Experimente und Umwege. Im Endeffekt sind wir jetzt tatsächlich dort gelandet, wo unsere ursprüngliche Idee gestartet ist: Fokus auf den Endkunden, dann enge Partnerschaften mit Medtech und Pharmaunternehmen in unserem Gebiet und letztlich die Zusammenarbeit mit Krankenkassen mit dem Ziel der Kostenerstattung.

„Es war uns immer allen klar, dass die Reise auch hart wird. Ans Aufgeben haben wir aber nie gedacht.“

Gab es Zeitpunkte, wo ihr nahe dran wart, aufzugeben?

Wir hatten tiefstes Vertrauen, dass mySugr funktionieren wird. Es gab natürlich trotzdem alle möglichen Hochs und Tiefs – es war uns immer allen klar, dass die Reise auch hart wird. Ans Aufgeben haben wir aber nie gedacht. Speziell Hansi Hansmann hat uns in den unangenehmen Momenten die Stange gehalten und sich unsere größte Dankbarkeit und tiefsten Respekt verdient. Auch Gründer anderer Startups haben oft mit Rat und Tat geholfen – wir haben immer viel voneinander gelernt.

Lässt sich euer Konzept auch auf andere Krankheiten adaptieren? Werdet ihr das mit Roche machen?

Möglich wäre das bestimmt. Wir bleiben trotzdem bei Diabetes – dort liegt unsere Leidenschaft und Expertise. Etwa ein Drittel des mySugr-Teams lebt selbst mit Typ-1 Diabetes.

Steht dem medizinischen Bereich die große Phase der Disruption noch bevor? Was sind die großen Trends?

Fast alle großen medizinischen Entwicklungen steuern auf die personalisierte Gesundheitsversorgung zu. Das heißt Patienten erhalten Therapie-Lösungen, die in hohem Grad auf sie zugeschnitten sind und die sie im Idealfall sogar selber managen können. Die Buzzwords zu den technischen Trends dahinter sind etwa Big Data, Artificial Intelligence, Closed Loop Systeme (nur für Diabetes), Precision Medicine und mehr…

„Zieht euch warm an!“

Zuletzt: Was ist euer Rat an Gründer, denen Exit-Verhandlungen bevorstehen?

Warm anziehen.

+++ Built to exit: Lässt sich ein schneller Startup-Exit planen? +++


Die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zum Exit aus Sicht von mySugr:

2010: – Die Idee & Vision wird geboren.

2011: – Das Gründerteam wird komplett.

2012: – Wir gewinnen das erste Pioneers Festival (damals noch Startup Week genannt). – Wir gewinnen Hansi Hansmann als Business Angel. – Launch von Version 1.0 der App.

2013: – Bernhard Schandl (CTO) kommt ins Team: Unsere Technik wird extrem stark. – Die ersten Kunden tragen unser Logo als Tattoo – kein Witz! – Wir launchen die Version 2.0 unserer App, sie wird ein einschlagender Erfolg.

2014: – Es entsteht das aktuelle Management, u.a. mit dem heutigen COO Anton Kittelberger

2015: – Investment (Series A) von Roche Ventures, iSeed Ventures und XL Health – Launch des ersten medizinischen Features, dem Insulinrechner.

2016: – Wir beziehen unser selbst geplantes Wiener Büro und stärken unsere offene Unternehmenskultur. – Erste nahtlose Integration von marktführenden Blutzuckermessgeräten. – Launch von Diabetes-Coaching in Echtzeit in der App.

2017: – Wir knacken die 1 Million Nutzer Marke. – Wir launchen unsere Rundumversorgung, das mySugr Paket, mit Versicherungen. – Wir werden Teil der Roche Familie.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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