25.04.2023

MyPrivacy: Wiener Startup bremst Versuchung von Cloud-Anbietern

Cloud-Anbieter verfügen nicht nur über Informationen, wer welche Daten hochgeladen, sondern auch, wann jemand auf bestimmte Daten zugegriffen hat und wer mit wem in Kontakt steht. Diese Metadaten sind ein leichtes Ziel für Hacker. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat das Wiener Unternehmen MyPrivacy eine Lösung entwickelt, die darauf abzielt, sowohl sensible Daten als auch Benutzer in der Cloud zu schützen.
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MyPrivacy, Cloud-Anbeiter, Datenschutz, Privat, Schutz vor Hackern
(c) MyPrivacy - Das Wiener Security-Startup wollte echte Anonymität in der Cloud bieten.

Die Internetkriminalität ist in Österreich auch 2022 weiter gestiegen: Mit rund 60.200 Anzeigen wurde eine Zunahme von 30,4 Prozent im Vergleich zu 2021 verzeichnet. Die Folgen von Cyberangriffen sind weitreichend. Neben finanziellen und Reputationsschäden umfassen sie unter anderem Systemausfälle sowie Diebstahl, Verlust oder Manipulation von Daten. Ziel der Angreifer sind in vielen Fällen Metadaten, wie Informationen zum Urheber einer Datei, oder in einigen Fällen sogar Geodaten. Gelangen solche Informationen in die Hände von Unbefugten, kann dies für Betroffene unerwünschte Folgen haben. Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat das Wiener Unternehmen MyPrivacy eine Lösung entwickelt, die darauf abzielt, sensible Daten zu schützen.

MyPrivacy warnt vor Metadaten-Einsicht

MyPrivacy wurde im Jahr 2018 in Wien gegründet und im Jahr 2019 von Erwin Toplak übernommen, der zuvor zwei Jahrzehnte lang Vorstand der Kapsch TrafficCom war. Das Wiener Startup erhielt eine Seedfinancing-Förderung von der Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) sowie eine Forschungsförderung von der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft). Aktuell beschäftigt es zehn Mitarbeiter.

Das My-Privacy-Team verweist auf die KPMG Cloud Monitor-Studie aus dem Jahr 2022, in der erhoben wurde, dass bereits 71 Prozent der Unternehmen in Österreich mit 20 oder mehr Mitarbeitern in einer Cloud aktiv sind. Unter anderem sind Kosteneinsparungen und eine bessere Skalierbarkeit die beherrschenden Themenfelder hier.

Allerdings könne die Entscheidung für eine Public-Cloud-Infrastruktur auch Sicherheitsrisiken und Compliance-Herausforderungen verschärfen. Bekannte Cloud-Anbieter verfügen, laut Managing Director David Marwan, nicht nur über Informationen, wer welche Daten hochgeladen hat, sondern auch, wann jemand auf bestimmte Daten zugegriffen hat und wer mit wem in Kontakt steht. Diese Metadaten seien wegen des mangelnden Schutzes bei gängigen Cloud-Anbietern ein leichtes Ziel für Hacker.

Verschlüsselungsprotokoll

Um eine höhere Sicherheit zu gewährleisten, hat MyPrivacy ein Verschlüsselungsprotokoll entwickelt, welches verhindern soll, dass Systembetreiber etwas über den Inhalt, die Struktur der Daten oder die Benutzer, die darauf zugreifen, erfahren. Es schütze auch vor Manipulationen der Daten und vor der Ablehnung ihres Empfangs durch den Systembetreiber. Dabei werden die Daten, bevor sie das Gerät des Nutzers verlassen, in Stücke einheitlicher Größe, sogenannte „Chunks“, aufgeteilt.

Anschließend werden diese Fragmente mit zufälligen Daten ergänzt, um die ursprüngliche Struktur der Daten unkenntlich zu machen, was die Möglichkeit für einen unbefugten Zugriff erheblich erschwere. Die Daten können erst rekonstruiert werden, nachdem die entsprechenden „Chunks“ abgerufen und entschlüsselt wurden. Unbefugte Benutzer:innen könnten sie weder ausfindig machen noch entschlüsseln. Nur Dateneigentümer:innen würden die Zugriffsberechtigungen und -historie kennen.

„Die User müssen sich keine Sorgen mehr darüber machen, ob der Betreiber des Cloud-Dienstes der Versuchung widerstehen kann, ihre Daten und Metadaten zu analysieren und zu nutzen, etwa für Werbezwecke. Stattdessen wird verborgen, welche Daten den Nutzern gehören, wann sie darauf zugreifen, mit wem sie sie teilen und wer die Daten mit ihnen teilt“, erklärt Marwan.

MyPrivacy: Anonymität vs. Pseudonymität

Dabei nutzt MyPrivacy eine Technik namens „Zero-Knowledge-Proof“. Dies ist ein kryptografisches Verfahren, bei dem sich Nutzer nicht mit Nutzerkennung und Passwort in der Cloud einloggen, sondern es wird lokal am Rechner ein Schlüssel erzeugt, der beweisen kann, dass man Zugriffsrechte auf die Dateien habe.

Dadurch würden die Daten und Metadaten der Benutzer:innen für die Serviceanbieter unzugänglich und anonym bleiben. Dieser Ansatz unterscheide sich von der Pseudonymität, bei der die Identität des Benutzers zwar versteckt wird, aber das Verhalten des Benutzers (wann er sich einloggt oder auf welche Daten er zugreift etc.) durch den Serviceanbieter einsehbar bleibe.

Zero Knowledge Proofs

„Wir nutzen ‚Zero Knowledge Proofs‘, damit User ihre Berechtigungen beweisen können, ohne dabei ihre Identität, ihre Aktivitäten und Interaktionen preiszugeben. Das schafft echte Anonymität und erhöht den Schutz der Benutzer erheblich. In einer Zeit, in der Internetkriminalität immer mehr zunimmt, leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Anwendern und Anwendungen“, so Zoltan Fazekas, Technical Director von MyPrivacy.

MyPrivacy plant künftig, seine Lösungen auf dem österreichischen Markt anzubieten. In einem weiteren Schritt sollen der deutschsprachige Raum und anschließend auch weitere europäische Länder in den Fokus genommen werden. Dafür hat sich das Startup bereits Patente für den EU-Markt, Großbritannien und die USA gesichert.

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(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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