30.06.2025
EXPANSIONSPLÄNE

Mymense: Vegane und biozidfreie Periodenunterwäsche aus Österreich

Isabelle Doczy und Regina Girgis sind Geschäftspartnerinnen – aber in erster Linie sind sie Freundinnen – und das schon seit über 15 Jahren. Mit ihrem 2023 gegründeten Startup mymense haben sie nicht nur in Österreich große Pläne.
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Nach ihrem Schulabschluss entschieden sich Isabelle Doczy und Regina Girgis, in den medizinischen Bereich zu gehen: Doczy arbeitet als Krankenpflegerin, Girgis ist Ärztin, beide sind 24 Jahre alt. Mymense ist nicht ihr erstes gemeinsames Projekt: Bereits während des Studiums starteten die beiden den Instagram-Account „medicinexcare“ – der mittlerweile über 230.000 Follower:innen hat. Auf dem Account leisten die beiden Aufklärung zu jeglichen Belangen des Körpers: Von der Schilddrüse bis hin zu den Eierstöcken.

Als Doczy und Girgis nach einer Alternative zu herkömmlichen Periodenprodukten wie Tampons oder Binden suchten, kamen sie auf Periodenunterwäsche. Viele Marken wurden probiert, keine hat gepasst. Mal war die Passform nicht gut, mal waren sie nicht auslaufsicher. Kurzerhand wurde der Entschluss gefasst: „Wir probieren das jetzt einfach selber“, so die beiden Founder:innen im brutkasten-Gespräch. Das war die Geburtsstunde von mymense – das Startup wird demnächst zwei Jahre alt.

Vegan & Biozidfrei

„Einen Hersteller zu finden, der alle unsere Sonderwünsche berücksichtigt, war gar nicht so einfach“, erzählen die beiden Founderinnen. „Die sind wirklich mit uns verzweifelt, weil wir bei den ersten Modellen so lange herumprobiert haben, bis auch wirklich alles perfekt gepasst hat“. Aber auch jetzt wird oft monatelang an einem neuen Modell getüftelt, bis es im Shop angeboten wird. „Wir haben alle unsere Produkte immer sehr viel an Freundinnen und Verwandten ausprobiert und uns Feedback eingeholt“, erzählen Doczy und Girgis weiter zum Entstehungsprozess.

Besonders wichtig sei den beiden Gründerinnen gewesen, dass ihre Periodenunterwäsche ohne Biozide auskommt und zudem noch vegan ist. Das ist auch der Punkt, an dem sich mymense von anderen Periodenunterwäschen unterscheidet. Zudem achten die Founderinnen auf nachhaltige Herstellung ihrer Unterwäsche.

Von Anfang an gebootstrapped

Das Jungunternehmen war von Anfang an selbst finanziert. Mittlerweile trage sich mymense von selbst so gut, dass bis jetzt keine Fremdfinanzierung nötig gewesen sei.

Aber die beiden Founderinnen haben große Pläne: „Noch 2025 wollen wir nach Frankreich expandieren – da ist der Hype um Periodenunterwäsche gerade besonders groß. Dann stehen auch noch die Niederlande und Italien auf der Liste“. Für die Expansion jedenfalls sei es durchaus denkbar, eine Finanzierungsrunde zu starten. Ein weiteres Szenario, für das Fremdkapital nötig sei, ist die Ausweitung auf den B2B-Bereich. Der Plan sei es, bald auch im Einzelhandel gelistet zu sein. Zudem arbeitet ab Juli auch die erste feste Mitarbeiterin auf Teilzeitbasis bei mymense. Bisher waren zusätzliche Arbeitskräfte auf Freelance-Basis beschäftigt. Große Pläne also für das Startup und 2025.

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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