30.04.2019

Smarte Waage „MyGrams“ startet Indiegogo-Kampagne nach „2Min2Mio“-Auftritt

Für die smarte Waage MyGrams gab es bei der TV-Startup-Show auf Puls 4 kein Investment. Rechtzeitig zur Ausstrahlung startet jedoch auf Indiegogo eine Crowdfunding-Kampagne mit dem Ziel, die richtigen Anwendungsfälle zu präzisieren. Im Gespräch mit dem brutkasten spricht Gründer Daniel Blumer über mögliche Usecases und wie er seine Waage Programmierern schmackhaft machen möchte.
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(c) Gerry Frank - Das Startup MyGrams von Daniel Blumer startet für seine smarte "Handy-Waage" eine Crowdfunding-Kampagne.

Die Geschichte hinter der smarten Nährwertwaage von Daniel Blumer geht ursprünglich auf eine Diabetes-Erkrankung eines Familienmitglieds zurück. „Um den Blutzucker im Griff zu halten, sollen Diabetiker genau wissen, wie viel Gramm Kohlehydrate, sprich Broteinheiten, sie einnehmen. Dafür gibt es Zuhause eine Waage und ein Nährwert-Buch. Unterwegs ist das aber unpraktisch. Deshalb habe ich ein Gerät entwickelt, das man immer dabei hat“, sagt Blumer. So entstand der „Nutrition Assistant“ MyGrams – eine Waage, die in eine Smartphone-Hülle integriert werden kann.

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MyGrams beliebt in der Bodybuilder-Szene

Trotz der Entwicklungsgeschichte fällt es dem Gründer schwer, die Frage nach dem tatsächlichen Anwendungsbereich von MyGrams zu beantworten. So kann die Waage beispielsweise im Fitness, aber auch im Gesundheitsbereich zur Anwendung kommen. „Ursprünglich zielte die Nährwertwaage auf Diabetiker ab und sollte diesen das Leben mit ihrer Krankheit erleichtern. Wir haben aber schnell gemerkt, dass nicht nur Diabetiker darauf achten, was sie essen. Das tun auch alle, die ab- oder zunehmen wollen. Die Fitness- und Bodybuilder-Szene hat tatsächlich das Produkt sehr gut aufgenommen. Und nach jedem Pitch vor Freunden und Verwandten sind neue Ideen und Usecases geboren worden. Wir wissen etwa, dass auch Baristas durchaus eine smarte Waage bräuchten“, erklärt Blumer.

„Als Ingenieur vorbelastet“

Bei „2 Minuten 2 Millionen“ gab es für das Startup kein Investment. Mehrere Faktoren seien zusammengekommen, so der Gründer. Schuld daran waren unter anderem die kurzfristige Anmeldung und die fehlende Zeit für die Vorbereitung. Blumer war kurz vor der Aufzeichnung aus China zurückgekehrt und konnte vor der Sendung nur einen Probe-Pitch über sein Smartphone absolvieren. „Kurz nach diesem Pitch waren wir schon im Studio. Wir hatten zu dem Zeitpunkt noch keine funktionierende App“, erklärt er. „Vielleicht hätten wir erst das Design des Produkts machen sollen und dann erst mit der Entwicklung der Technologie starten. Aber als Ingenieur ist man da vermutlich etwas vorbelastet.“

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(c) – MyGrams – Die smarte Waage von MyGrams lässt sich in eine Handyhülle integrieren .

Gschwandtner: „Eine coole Idee“

Das nächste Mal würde Blumer mit einem größeren Team vor die Kameras treten, weil dies einen besseren Eindruck machen würde. Ein kleiner Versprecher und Missverständnisse im Studio hätten zudem eine Unsicherheit beim ihm ausgelöst. Diese hätte ihn innerlich während der Vorstellung sehr stark beschäftigt. Nichtsdestotrotz nannte Runtatstic-Gründer Florian Gschwandtner die Waage eine „coole Idee“. Er gab die Empfehlung ab, eine Crowdfunding-Kampagne auf Indiegogo zu starten, um den Bedarf nach dem Produkt vorab zu klären.

Zertifizierte Hardware

„In gewisser Weise war eine Crowdfunding-Kampagne immer unser Ziel. Auf der Suche nach der richtigen Plattform haben wir uns die üblichen Verdächtigen angeschaut. Indiegogo, Kickstarter oder etwa Startnext. Bei Indiegogo haben wir dann das Arrows Audit entdeckt. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, das die Hardware von Startups testet und zertifiziert. Das gibt Backern die Sicherheit, dass wir kein Luftschloss verkaufen, sondern dass die Technologie dahinter schon funktioniert. Laut Arrows werden Kampagnen mit Zertifizierung viermal häufiger finanziert“, erklärt Blumer.

Die Suche nach Anwendungsfällen

Das unmittelbare Ziel von MyGrams ist es, ein paar Tausend Stück von der smarten Nährstoffwaage zu verkaufen und eine erfolgreiche Kampagne als „Market/Product-Fit“ heranzuziehen. Durch die Kampagne soll zudem herausgefunden werden, wer die tatsächlichen Nutzer der Kampagne sind. „Wir haben uns auch noch nicht bei der Suche nach Investoren verausgabt. Wenn die Kampagne so läuft wie erhofft, dann gehen wir auch entspannter in die Verhandlungen“, so Blumer.

Waage mit Apps verbinden

Als eines der nächsten größeren Vorhaben, erzählt Blumer, sei es für die Waage eine Schnittstelle zu bauen, damit sich jeder Programmierer eine App basteln kann, die sich mit ihr verbindet.“Das geht mit dem Gatt Bluetooth Standard recht leicht. Wenn also jemand eine Barista-, Koch-, Trinkspiel- oder Fitness-App schreiben möchte, kann er das gerne tun. Die Möglichkeiten sind in diesem Bereich riesig“, sagt Blumer abschließend.


⇒ Zur Homepage des Nutrition-Assistants

⇒ Indiegogo-Kampagne

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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