19.04.2021

MyEy: Tiroler Ei-Ersatz-Startup noch ohne Deal mit Nils Glagau

Es hat sich zwar noch kein Deal mit Nils Glagau ergeben, wie es MyEy-Gründer Chris Geiser mit dem Investor in der "Höhle der Löwen" ausmachte, die Kooperation scheint dennoch bereits Früchte zu tragen.
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(c) MyEy - Chris Geiser hat hat mit MyEy eine vegane Ei-Alternative entwickelt.

Chris Geiser ist ein Kufsteiner Back-Künstler, der es groß mag. Er hat einst die „längste vegane Schokorolle“ der Welt kreiert, das größte vegane Spiegelei der Welt im Wiener Museumsquartier gebruzzelt und auch Hand angelegt an der „weltweit größten veganen Sachertorte“. Sein Auftritt in der Höhle der Löwen, in der er seinen veganen Ei-Ersatz MyEy präsentierte, war von Erfolg gekrönt. Er wählte Nils Glagau als Investor aus, der mit 150.000 Euro für 15 Prozent ins Unternehmen einsteigen wollte. Und entschied sich gegen ein Doppelangebot von Carsten Maschmeyer und Ralf Dümmel. Unterschrieben ist der Deal aber noch nicht.

MyEy baut Kundenstamm aus

„Die Zusammenarbeit seit der Aufzeichnung war sehr gut und war auch eine tolle Erfahrung. Da mir jedoch die Zeit mit meiner Familie sehr wichtig ist und ich noch mein Masterstudium abschließen möchte, ist es bis dato einfach noch zu keiner Firmenumstrukturierung von MyEy gekommen“, erklärt der Gründer die Verzögerung. „Wir konnten aber den Kundenstamm ausbauen. Mit dem Team rund um Nils hatten wir einige Termine. Zwischenzeitlich haben sich auch einige Verarbeiter gemeldet, die Tier-Eier ersetzen wollen.“

Im Detail: Mit MyEy hat Geiser eine vegane Lösung fürs Ei entwickelt. Aktuell umfasst die Produktpalette MyEy Eygelb, MyEy Eyweiß und das MyEy Volley. Der Ei-Ersatz besteht aus einer Mischung von pflanzlichen Proteinen, Johannisbeerkrautmehl und einer Auswahl an Mineralsalzen und Gewürzen.

MyEy
(c) Geiser/FB – Der MyEy-Gründer mit dem Weltrekord der größten veganen Sachertorte der Welt.

Die Idee dazu kam dem Gründer als er wieder einmal auf einem Lebenshof weilte und ein gerettetes ausgemergeltes Lege-Huhn auf seinem Arm hielt. Da wusste er, es muss endlich eine tierleidfreie Alternative her und machte sich daran ein echtes Pflanzen-Ei zu entwickeln.

30 Jahre später …

„Anfang der 90er Jahre gab es ja noch kaum Auswahl an Pflanzenmilch und Pflanzenfleisch. Das Programm ist heute erstaunlich vielfältig. Nicht nur im Fachhandel, auch der Supermarkt kommt nicht mehr daran vorbei ,das vegane Sortiment explizit auszuloben. Am Ei-Sektor hingegen gab es keine befriedigende Lösungen“, erklärt der Gründer seine Vision von damals.

MyEy im gesamten DACH-Raum

Heute sieht Geiser erfreut, wie erstaunt sich etwa Messe-Besucher zeigen, wenn sie MyEy-Produkte testen und bemerken, wie „luftig der Eyer-Schaum bzw. EyWeiß-Schaummassen erstellt werden können“. Die Ei-Alternative gibt es im gesamten DACH -Raum. In Österreich etwa bei ausgewählten Stationären-Fachhändlern und auch bei österreichischen Onlinehändlern wie „veganversand„, „lebensweise“ oder „bioveganversand„.

Organisch wachsen

Zu den nächsten Zielen des Gründers gehört neben dem Abschluss seines Studiums das organische Wachstum seines Startups mit gleichbleibender Qualität weiter voranzutreiben. Wie er sagt mit dem Ziel-Motto: „Dem Huhn sein Ei – dem Menschen das MyEy.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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