14.05.2015

„MyEsel“ setzt auf Individualität: Via Online-Konfigurator zum Traumfahrrad

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Das Startup MyEsel will hochwertige Lifestyle-Premiumprodukte bauen.

Der Do-it-yourself-Trend ist noch nicht vorbei. Immer mehr Startups setzten auf Individualität statt auf Massenproduktion. Die Wiener Jungs von Ünique Skis, die maßgeschneiderte Skier bauen, hat derBrutkasten bereits vorgestellt, ebenso das Startup „Company of Glovers“, das seine Kunden zu Handschuh-Designer werden lässt.

Das Startup „MyEsel“ setzt ebenfalls auf Einzigartigkeit. Das junge Unternehmen wurde vom Oberösterreicher Christoph Fraundorfer ins Leben gerufen und ­bietet maßgefertigte Fahrräder aus Holz, Alu oder Carbon. Die Zielgruppe: kaufkräftige Städter.

„Ich bin selbst 1,95 m groß und hatte oft das Problem, dass mir standardisierte Produkte nicht gepasst haben. Da ist die Idee aufgekommen, selbst ein Rad nach meinen individuellen Bedürfnissen zu bauen“, erzählt Christoph Fraundorfer aus Wilhering (Bez. Linz-Land). Aus dem Einfall wurde ein Geschäftsmodell: 2013 gründete der heute 31-Jährige das Start-up „MyEsel“ mit Firmensitz in Linz.

Drei Jahre später, Anfang 2016, will er das erste ­maßgeschneiderte Fahrrad auf den Markt bringen. Hinter dem Unternehmen steckt ein siebenköpfiges Team, das projektbezogen an der Entwicklung der personalisierten Bikes tüftelt. „Es geht uns um maximale Individualisierung“, so Fraundorfer, der auch die Johannes-Kepler-Universität Linz für die Umsetzung an Bord geholt hat.

Per Online-Konfigurator können künftige Kunden Körpergröße und Schrittlänge eingeben und so die Rahmengeometrie an ihre ergonomischen ­Bedürfnisse anpassen. Zudem wird es laut dem Jungunternehmer möglich sein, Branding, Farbe und Material auszuwählen. „Wir werden Rahmenkonstruktionen aus Holz, Aluminium und Carbon anbieten“, erklärt der Architekt, der die Unikate in individueller CNC-Serienproduktion vom Band laufen lassen will.

Bis Ende des Jahres werden insgesamt knapp 100.000 Euro in die Gesamtentwicklung des Bikes ­geflossen sein. Der durchschnittliche Drahtesel soll dann laut Firmeninhaber zwischen 1600 und 2600 Euro kosten. Es gehe vordergründig nicht ­darum, ein Downhill-Mountainbike oder ein Rennrad anzubieten, konkret habe man die Klientel für Urban-Bikes im Fokus. Fraundorfer will ein „hochwertiges Lifestyle-Premiumprodukt“ auf den Markt bringen.

Warum er unter anderem auf Spezialräder aus Holz setzt? „Mit der aus Holz gefertigten Plattenkonstruktion decken wir auch den ökologischen Nachhaltigkeitsgedanken ab, zudem dämpft das ­Material optimal Vibrationen“, so der Oberösterreicher.

Anfang 2016 soll die individuelle Serienproduktion mit externen Herstellern starten. Derzeit laufen Verhandlungsgespräche. Noch ist man auch auf der Suche nach Produzenten für die Aluminiumrahmen. „Ziel ist es, Anfang 2016 bei ingesamt 15 Fachhändlern und ­natürlich online in abgespeckter Form mit dem Konfigurator präsent zu sein. Wir wollen im ersten Jahr mehrere Hundert Stück verkaufen, schon bald aber den vierstelligen Bereich erreichen“, beschreibt Fraundorfer seinen Zeitplan. Das vollständige Tool samt ergonomischen Feineinstellungen dürfte dann im Sommer des ­kommenden Jahres zum Einsatz kommen.

„Der Vorteil von MyEsel ist, dass man schneller auf Trends ­reagieren und in wenigen Wochen neue Produkte auf den Markt bringen kann“, so der Bike-Entwickler, der sich neben Privatkunden ein weiteres Potenzial im B2B-Bereich – etwa bei Verleihstationen von Cityrädern in größeren Städten – verspricht.

MyEsel-Bike

Quelle: Wirtschaftsblatt

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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