06.06.2024
CULTURE TECH

MyCulture: Wiener Startup gewinnt Pitch-Event in den USA und plant Expansion

Die Wiener App myCulture von Vera Grablechner gewann in den USA im Rahmen eines Fellowship-Programms der "Young Transatlantic Innovation Leaders Initiative" (YTILI) einen Pitch-Wettbewerb in New Mexico. Nun soll die Expansion nach Übersee folgen.
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myCulture, USA, New Mexico, Kunst, App
(c) zVg -Die österreichische Botschafterin in Washington DC Petra Schneebauer (l.) und myCulture-Gründerin Vera Grablechner.

Das Wiener Kultur-Startup myCulture ermöglicht personalisierte Empfehlungen für Ausstellungen mittels Machine Learning. Founderin und CEO ist Vera Grablechner, die zugleich Mitgründerin der „Women in Immersive Technologies Europe“ ist und zudem drei Jahre lang „Digital Marketing Lead“ von female factor war.

MyCulture bei YTILI dabei

Mit ihrem Startup strebt sie danach, einen inklusiven Kunstsektor zu schaffen, der sicherstellt, dass Kunst für alle zugänglich ist, ohne jemanden zurückzulassen. Mit diesem Konzept haben sie und ihr Team die Local Innovation Hub Pitch Competition in Albuquerque (USA) gewonnen.

„Wir haben uns letztes Jahr für das YTILI (Anm.: Young Transatlantic Innovation Leaders Initiative) Fellowship via WorldChicago beworben“, erklärt Grablechner. „YTILI ist das Hauptprogramm des US-Außenministeriums, das den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführer:innen aus Europa und den USA fördert. Nach einem Interview mit der US-Botschaft in Wien wurde myCulture auserwählt, Österreich in dem Programm zu vertreten.“

New Mexico als Kunst-Hub

So flog das myCulture-Team nach einer Serie von Online-Workshops mit Inputs zu „Unternehmertum und Führungsmentalität in den USA“ mit 45 Teilnehmer:innen aus 37 Ländern nach Chicago. Nach einer Kick-off Veranstaltung mit Persönlichkeiten aus der US-amerikanischen Geschäftswelt wurden die Teilnehmer:innen auf verschiedene „Hub Cities“ verteilt: „Ich kam mit ein paar anderen Unternehmer:innen nach Albuquerque, da New Mexico als der kreativste und künstlerischste Staat der USA gilt. In der Stadt wurden wir mit jeweils einem ‚Placement Host‘ gematched“, erinnert sich Grablechner. „In Fall von myCulture war das die Direktorin des Kunst- und Kulturministeriums von Albuquerque. Dort hatten wir Rahmen des Fellowships einen lokalen Pitch und haben diesen Wettbewerb dann auch gewonnen.“

Nach diesem Sieg folgte ein Treffen mit dem „US Department of State“ und der österreichischen Botschafterin in Washington DC Petra Schneebauer. Daraus wuchs die Überzeugung, dass die Lösung der Wiener App auch in anderen US-Bundesstaaten für Museen, Galerien, Künstler:nnen und Kunstliebhaber:nnen gleichermaßen eine wertvolle Bereicherung darstellen könne.

„Die positive Resonanz und das Interesse, das wir bereits erfahren haben, bestärken uns darin, unsere Expansion in den USA weiter voranzutreiben. Wir sehen großes Potenzial, kulturelle Erlebnisse durch unsere innovative Plattform zugänglicher und interaktiver zu gestalten und freuen uns darauf, gemeinsam mit Partnern und Unterstützern die Kunst- und Kulturszene in den USA nachhaltig zu bereichern“, präzisiert Grablechner.

MyCulture-Gründerin: „Menschen in den USA offener für Veränderung“

Ihrer Einschätzung nach sind die Menschen in den USA offener für Veränderung als etwa in Österreich. „Wir haben sehr schnell Termine mit diversen Entscheidungsträger:innen in der Kunst- und Kulturszene in Albuquerque erhalten und konnten so wertvolle Einblicke gewinnen“, so die Foudnerin weiter. „Die amerikanische Mentalität zeichnet sich durch eine hohe Bereitschaft aus, neue Ideen auszuprobieren und innovative Ansätze zu unterstützen.“

Nach dem großen Zuspruch für myCulture, wird Grablechner künftig Gespräche mit US-Stakeholdern intensivieren, um konkrete Partnerschaften zu schmieden, so das Ziel. Eine detaillierte Marktanalyse soll dabei helfen, die spezifischen Bedürfnisse im US-Markt besser zu verstehen. Gleichzeitig möchte man das eigene Netzwerk vor Ort ausbauen und nach Investitionsmöglichkeiten suchen, wie Grablechner erklärt: „Pilotprojekte unter realen Bedingungen sollen uns helfen, unsere Lösung zu verfeinern. Letztlich planen wir den Aufbau eines lokalen Teams in den USA, um langfristigen Erfolg sicherzustellen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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