09.03.2023

MyCoffeeCup und Momo Coffeeart starten Kooperation

Die myCoffeeCups sind für den Einsatz von einem Euro erhältlich und können nach der Konsumation direkt bei Momo sowie bei anderen myCoffeeCup-Partnerbetrieben zurückgegeben werden.
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mycoffeecup, Momo, Vorarlberg, Kaffebecher, nachhaltig
(c) Philipp Lipiarski/ David Pan - Christian Chytil, Gründer von myCoffeeCup.

Immer mehr Gastronomiebetriebe entscheiden sich dazu, ihren Konsument:innen Mehrwegverpackungen anzubieten. Auch das kürzlich eröffnete Momo Coffeeart in Feldkirch setzt von Beginn an auf ein Konzept im Sinne der Nachhaltigkeit: Hier bekommen Kund:innen Kaffee zum Mitnehmen ausschließlich in den Mehrwegbechern von myCoffeeCup.

MyCoffeeCup an 14 Standorten in Vorarlberg

Durch die gemeinsame Kooperation möchte das Cup-Startup sein Netzwerk an Partnerbetrieben in Österreich weiter ausbauen. Die Mehrweg-Alternative soll dem hohen Abfallaufkommen durch die kurzlebigen Einwegbecher entgegenwirken und Klima und Umwelt schonen. Allein in Österreich werden jährlich rund 300 Millionen Einwegbecher verbraucht.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit unserem neuen Systempartner Momo Coffeeart unser innovatives Mehrwegbechersystem flächendeckender in Vorarlberg auszubauen“, sagt Christian Chytil, Geschäftsführer von Cup Solutions und Gründer von myCoffeeCup. Neben Momo Coffeeart sind die Mehrwegbecher in Vorarlberg bei 14 Standorten der OMV-Tankstellen erhältlich. „Durch die Partnerschaft schaffen wir ein funktionierendes Kreislaufsystem für den To-Go-Bereich und ermöglichen eine unkomplizierte Alternative, um auf Einwegbecher zu verzichten.“

Das Gründerpaar des Cafés in Feldkirch zeigt sich ebenfalls erfreut über die Zusammenarbeit: „MyCoffeeCup bewährt sich als perfekter Partner für unseren Standort, da unsere gemeinsame Mission für eine nachhaltige und zukunftsfitte Umwelt an erster Stelle steht“, erklärt Arlette Frei, Geschäftsführerin und Gründerin von Momo Coffeeart.

Partner Tarkan Koc, ebenfalls Geschäftsführer und Gründer des Cafés, fügt hinzu: „Besonders als Unternehmen ist es uns wichtig, Verantwortung zu übernehmen und diese nicht einfach nur an Kund:innen weiterzugeben. Manchmal ist es nötig, ein klares Statement – ohne Kompromiss – zu setzen. Daher sind wir für Mehrweg!“

Cups ab einem Euro Einsatz

Die myCoffeeCups „made in Austria“ können beim Kauf eines Heißgetränks zum Mitnehmen bei Momo Coffeeart gegen den Einsatz von einem Euro erworben werden. Nach der Getränkekonsumation können Kund:innen die Becher direkt dort oder bei anderen Partner:innen von myCoffeeCup österreichweit zurückgeben und erhalten den Einsatz wieder retour.

Eine Übersicht findet man in der myCoffeeCup-App, die alle Systempartner:innen auflistet. Die Mehrwegbecher bestehen aus sortenreinem PP-Kunststoff (Polypropylen), können bis zu 700 Mal wiederverwendet werden und werden im Anschluss zu 100 Prozent recycelt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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