28.05.2018

MyAcker setzt sich bei Kelag-GreenUps-Challenge durch

Der Kärntner Energiedienstleister Kelag suchte bei seiner Kelag-GreenUps-Challenge nach Startups mit nachhaltigen Konzepten und Ideen von Schüler-Teams. Es gab rund 100 Einreichungen aus sechs Ländern.
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Kelag GreenUps Challenge
(c) Kelag: Das Siegerfoto
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Die Kelag ist einer der führenden, grünen Energiedienstleister in Österreich. Neben der klassischen Versorgung mit Ökostrom, Gas und Wärme wächst die Unternehmensgruppe zusehends im Bereich der Energiedienstleistungen wie Photovoltaik, Energiemanagement oder E-Mobilität. Seit 2016 setzt man verstärkt auf Open-Innovation-Aktivitäten. Die Kelag hält zudem Anteile an den Startups SunnyBAG und Quaternity. Vorläufiger Höhepunkt des aktuellen Innovationsprogramms war die Durchführung der GreenUps Challenge. Dort suchte das Unternehmen nach innovativen Startups und Ideen von Schüler-Teams. Es winkten Preisgelder und die Perspektive für weitere gemeinsame Entwicklungen.

+++ SunnyBAG bekommt mehr Power für Innovationen aus Kärnten +++

100 Einreichungen aus sechs Nationen bei der GreenUps-Challenge

Vor kurzem war es dann soweit: Die besten Schülereinreichungen und die Top-10-Startups präsentierten ihre Konzepte beim großen Final-Event in Klagenfurt. Knapp 100 Einreichungen aus sechs Nationen hatte es gegeben. In mehreren internen Auswahlrunden wurden die Top-10-Startups und die Top-3-Schülerprojekte aus den Themenschwerpunkten Energie- und Gebäudemanagement, E-Mobilität und Prozessoptimierung ausgewählt. Zudem bekamen auch zwei besonders junge Innovatoren die Möglichkeit, ihre Ideen beim Finale zu präsentieren. Die GreenUps-Challenge wurde von einem konzernübergreifenden Projektteam der Kelag ohne externe Unterstützung auf die Beine gestellt und vorwiegend über Gründerzentren und Hochschulen in Österreich beworben.

Ermittlung der Sieger mittels Live-Voting

Im Anschluss an die Eröffnungs-Keynote von Markus Raunig (Austrian Startups) begann das Ideen-Pitching mit den Schülereinreichungen, gefolgt von den Vorstellungen der zehn Startups. Vor mehr als 100 interessierten Besuchern präsentierten die Teilnehmer ihre Lösungen im klassischen Pitch-Format innerhalb von drei Minuten und stellten sich anschließend den Fragen der Experten-Jury. Mittels Live-Voting wurden die Sieger bestimmt.

Kärntner Startup myAcker gewinnt Kopf-an-Kopf-Rennen

Nach einem spannenden Kopf-an-Kopf-Rennen konnte sich schließlich das Kärntner Startup myAcker mit seinem Konzept und einer überzeugenden Präsentation gegen die Konkurrenz durchsetzen. Die Online-App der beiden Gründer aus Oberkärnten erlaubt es Städtern, ihr eigenes Gemüsebeet zu beackern, ohne sich dabei selbst die Finger schmutzig zu machen. Man mietet dabei sein eigenes Feld, wählt das gewünschte Gemüse aus und bekommt es zu sich nach Hause geschickt. Das Team hatte damit bereits bei der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen überzeugt.

Intelligente Raumbelüftung und „AirBnB für E-Ladestationen“

Platz zwei ging an Enerbrain, ein italienischer Spezialist für Gebäudetechnik, der eine Lösung entwickelt hat, die durch intelligente Raumbelüftung bis zu 30 Prozent des Energieverbrauchs einsparen kann. Auf Platz drei wurde mit eCarUp ein Plattformanbieter für das Finden, Vermieten und Abrechnen von E-Ladestationen gewählt. Das Unternehmen aus der Schweiz bezeichnet sich selbst als „AirBnB-Modell für Besitzer von E-Ladestationen“.

Unternehmensinterner Pitch bereits am Vormittag

Bereits am Vormittag hatten die Einreicher die Möglichkeit, in einer exklusiven Präsentationsrunde eine unternehmensinterne Jury zu überzeugen. Ziel hierbei war es, das Potential für weitere Kooperationen mit den jungen Unternehmen zu ermitteln und die Basis für zukünftige Gespräche zu schaffen. Zusätzlich konnten sich die Startups an Messeständen präsentieren und auf Detailfragen der interessierten Besucher eingehen.

Die Kelag-Vorstände Armin Wiersma und Manfred Freitag stellten übrigens eine baldige Neuauflage der Challenge in Aussicht.

⇒ Zur Homepage der Kelag

Hard Facts zur Kelag:

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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