06.03.2025
INVESTMENT

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

Das Kärntner Startup myAcker hat Anfang 2025 eine Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen und treibt damit seine Wachstumsstrategie voran.
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myAcker
© myAcker GmbH - (v.l.) Christoph Raunig, Patrick Kleinfercher, Floris Michiels und Kathrin Angermann von myAcker.

MyAcker mit Sitz in Spittal an der Drau gab im Oktober 2023 den Abschluss einer Finanzierungsrunde bekannt. Als Investor beteiligte sich StartInvest mit einem Anteil von fünf Prozent am Kärntner Unternehmen. Zur Höhe des Investments machte das Unternehmen damals allerdings keine Angaben. Dazu hieß es lediglich: “Dem zugrunde liegt eine hoch einstellige Millionenbewertung”.

myAcker: „Wachstum beschleunigen“

Auch diesmal werden keine konkreten Zahlen genannt, jedoch fand das jetzige Investment zu einer zweistelligen Millionenbewertung statt. Bei der neuen Runde als Investoren mit an Bord sind die Valrosa Holding sowie die oberösterreichische Techsoft Invest GmbH. Die Neo-Investoren erwarben eine Minderheitsbeteiligung am Unternehmen.

„Diese Finanzierungsrunde ist ein weiterer, wichtiger Meilenstein für uns. Wir haben bewiesen, dass unser Geschäftsmodell funktioniert und die neuen Mittel ermöglichen es uns, unser Wachstum strategisch zu beschleunigen“, sagt Christoph Raunig, Gründer und Geschäftsführer von myAcker. „Wir freuen uns über das Vertrauen unserer neuen Investoren und darauf, gemeinsam mit ihnen unsere ambitionierten Ziele weiterzuverfolgen.“

Zum Tech-Anbieter entwickelt

MyAcker hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr zum Technologieanbieter hinentwickelt und fokussiert sich mittlerweile auf ganzheitliche Konzepte und Technologie für personallose Shops und den „POS von morgen“. Mit der aktuellen Finanzierung soll insbesondere der Eintritt in neue Märkte sowie der Ausbau des Teams für die IT-Weiterentwicklung und das Key-Account-Management vorangetrieben werden. Ziel ist es, die steigende Nachfrage noch besser bedienen zu können und das Unternehmen im Bereich des autonomen Einkaufens „Top of Mind“ zu positionieren.

Mit ackerPay hat das Startup Software sowie ein dazu passendes POS-System samt IoT-Infrastruktur zum Betreiben von autonomen und hybriden Stores entwickelt. Diese ist aktuell in über 100 Shops vorwiegend in Österreich und Deutschland im Einsatz: vom Hofladen, über Hotelshops, bis zum Supermarkt und inzwischen auch in Non-Food-Shops.

myAcker mit autonomem Shop-Konzept

Darüber hinaus gehört mit der AckerBox auch ein eigenes, autonomes Shop-Konzept zum Portfolio, das ausschließlich regionale Produkte zentral vereint, in urbane Gegenden bringt und ebenfalls autonom funktioniert. Neben der klassischen Box in Form eines Schiffscontainers gibt es hierzu mittlerweile auch andere Ausprägungen: „Immer auf technologischer Basis von ackerPay kommt die AckerBox inzwischen auch indoor oder in Form eines smarten Kühlschranks, der gemeinsam mit einem Industrie-Partner entwickelt wurde, zum Einsatz“, heißt es per Aussendung.

„Die Rahmenbedingungen und das Umfeld für Investitionen sind aktuell herausfordernd, umso mehr freuen wir uns sehr über den Abschluss der Finanzierungsrunde“, so Raunig weiter. „Unsere Geschäftsbereiche und Produkte treffen auf hohe Nachfrage im Markt und wir sind sehr stolz, dass diese auch auf Investorenseite auf offene Ohren stoßen und wir frisches Kapital für die kommenden, geplanten Wachstumsschritte lukrieren konnten.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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