06.03.2025
INVESTMENT

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

Das Kärntner Startup myAcker hat Anfang 2025 eine Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen und treibt damit seine Wachstumsstrategie voran.
/artikel/myacker-erhaelt-investment-zu-zweistelliger-millionen-bewertung
myAcker
© myAcker GmbH - (v.l.) Christoph Raunig, Patrick Kleinfercher, Floris Michiels und Kathrin Angermann von myAcker.

MyAcker mit Sitz in Spittal an der Drau gab im Oktober 2023 den Abschluss einer Finanzierungsrunde bekannt. Als Investor beteiligte sich StartInvest mit einem Anteil von fünf Prozent am Kärntner Unternehmen. Zur Höhe des Investments machte das Unternehmen damals allerdings keine Angaben. Dazu hieß es lediglich: “Dem zugrunde liegt eine hoch einstellige Millionenbewertung”.

myAcker: „Wachstum beschleunigen“

Auch diesmal werden keine konkreten Zahlen genannt, jedoch fand das jetzige Investment zu einer zweistelligen Millionenbewertung statt. Bei der neuen Runde als Investoren mit an Bord sind die Valrosa Holding sowie die oberösterreichische Techsoft Invest GmbH. Die Neo-Investoren erwarben eine Minderheitsbeteiligung am Unternehmen.

„Diese Finanzierungsrunde ist ein weiterer, wichtiger Meilenstein für uns. Wir haben bewiesen, dass unser Geschäftsmodell funktioniert und die neuen Mittel ermöglichen es uns, unser Wachstum strategisch zu beschleunigen“, sagt Christoph Raunig, Gründer und Geschäftsführer von myAcker. „Wir freuen uns über das Vertrauen unserer neuen Investoren und darauf, gemeinsam mit ihnen unsere ambitionierten Ziele weiterzuverfolgen.“

Zum Tech-Anbieter entwickelt

MyAcker hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr zum Technologieanbieter hinentwickelt und fokussiert sich mittlerweile auf ganzheitliche Konzepte und Technologie für personallose Shops und den „POS von morgen“. Mit der aktuellen Finanzierung soll insbesondere der Eintritt in neue Märkte sowie der Ausbau des Teams für die IT-Weiterentwicklung und das Key-Account-Management vorangetrieben werden. Ziel ist es, die steigende Nachfrage noch besser bedienen zu können und das Unternehmen im Bereich des autonomen Einkaufens „Top of Mind“ zu positionieren.

Mit ackerPay hat das Startup Software sowie ein dazu passendes POS-System samt IoT-Infrastruktur zum Betreiben von autonomen und hybriden Stores entwickelt. Diese ist aktuell in über 100 Shops vorwiegend in Österreich und Deutschland im Einsatz: vom Hofladen, über Hotelshops, bis zum Supermarkt und inzwischen auch in Non-Food-Shops.

myAcker mit autonomem Shop-Konzept

Darüber hinaus gehört mit der AckerBox auch ein eigenes, autonomes Shop-Konzept zum Portfolio, das ausschließlich regionale Produkte zentral vereint, in urbane Gegenden bringt und ebenfalls autonom funktioniert. Neben der klassischen Box in Form eines Schiffscontainers gibt es hierzu mittlerweile auch andere Ausprägungen: „Immer auf technologischer Basis von ackerPay kommt die AckerBox inzwischen auch indoor oder in Form eines smarten Kühlschranks, der gemeinsam mit einem Industrie-Partner entwickelt wurde, zum Einsatz“, heißt es per Aussendung.

„Die Rahmenbedingungen und das Umfeld für Investitionen sind aktuell herausfordernd, umso mehr freuen wir uns sehr über den Abschluss der Finanzierungsrunde“, so Raunig weiter. „Unsere Geschäftsbereiche und Produkte treffen auf hohe Nachfrage im Markt und wir sind sehr stolz, dass diese auch auf Investorenseite auf offene Ohren stoßen und wir frisches Kapital für die kommenden, geplanten Wachstumsschritte lukrieren konnten.“

Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

myAcker erhält Investment zu zweistelliger Millionen-Bewertung