28.11.2017

myAbility: „Menschen mit Behinderung sind Leistungsträger“

myAbility berät Firmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Nun wurde das Wiener Startup als Top 10 "Ideen-Pionier"-Österreichs ausgezeichnet.
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(c) myAbility_ Founder Gregor Demblin beim DisAbility Wirtschaftsforum

„DisAbility ist nicht nur ein gesellschaftliches Thema, sondern zahlt sich für Unternehmen schlichtweg aus. Menschen mit Behinderung werden oft als ‚Kostenstellen‘ oder karitative Projekte gesehen. Sie sind aber Leistungsträger, die Arbeitgebern sehr viel zu bieten haben – und dennoch ständig vom Arbeitsmarkt entweder ignoriert oder unterschätzt werden“, sagt Gregor Demblin, Founder des Beratungs-Startups myAbility. Auch als potenzielle Kunden würden Menschen mit Behinderung unzureichend mit Produkten bedient. Dadurch entgingen den Unternehmen beträchtliche Einnahmen.

+++ Rekord: Sechsstelliges Investment für myAbility +++

„1,7 Millionen Menschen, die von der Wirtschaft nicht beachtet werden“

(c) Udo Titz: myAbility-Founder Gregor Demblin

Denn insgesamt haben 20,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung eine Behinderung. Dazu gehören Seh- und Hörschwächen genauso wie Einschränkungen des Bewegungsapparates oder chronische Erkrankungen. „In Summe sind es mehr als 1,7 Millionen Menschen, die von der Wirtschaft als potenzielle Arbeitnehmer und Kunden nicht beachtet werden“, sagt Demblin, der mit dem Thema selbst umfangreiche Erfahrung hat. Er ist aufgrund eines Unfalls seit seinem 18. Lebensjahr querschnittsgelähmt. „Die Art, wie man mir begegnete, änderte sich durch meine Behinderung schlagartig. Obwohl dazu überhaupt kein Anlass bestand.“ Demblin beschloss, die Einstellung der Unternehmen zu verändern und Wissenslücken zu beseitigen. „Arbeitgeber fürchten sich vor Zusatzkosten, vor dem Kündigungsschutz, wissen auch oft gar nicht, wo sie anfangen sollen.“

Finanzielle Vorteile für barrierefreie Firmen

myAbility will Unternehmen dabei helfen, finanzielle Vorteile zu realisieren, indem sie barrierefreie Produkte und zielgruppengerechte Maßnahmen einführen. Gemeint sind dabei nicht primär bauliche Veränderungen, sondern etwa flexible Arbeitsmodelle und barrierefreies Recruiting. Der Wegfall der Ausgleichstaxe ist dabei nur der offensichtlichste finanzielle Vorteil der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. (Sie muss bezahlt werden, wenn Unternehmen nicht pro 25 Arbeitnehmern jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen.) Insgesamt könnte bei großen Arbeitgebern der Nutzen von Inklusionsmaßnahmen mehr als 2,5 Prozent der Bruttopersonalkosten betragen, heißt es von myAbility.

Jede siebte Arbeitskraft hat versteckte Behinderung

Viele Unternehmen hätten bereits Maßnahmen zur Barrierefreiheit gesetzt. Es sei ihnen aber nicht bewusst. Dazu komme, dass jede siebte Arbeitskraft bereits eine versteckte Behinderung habe. Durch die Anstrengung, diese in einem nicht offenen Betriebsklima verbergen zu müssen, entstünden bereits hohe Effizienzverluste. myAbility beweise, dass es auch anders geht. Eine umfassende Analyse jedes Betriebs zeige Maßnahmen auf, um Mitarbeitern und Kunden mit Behinderung die Steine aus dem Weg zu räumen und deren Potenzial voll auszuschöpfen.

Auszeichnung: myAbility in Top 10 der „Ideen-Pioniere“ in Österreich

Nun wurde das Konzept im Rahmen der ORF-Kampagne „ÖSTERREich kann“ ausgezeichnet und wurde als einer der zehn besten „Ideen-Pioniere“ genannt. In der Jury waren u.a. Sonja Zimmermann, Vorstand der Berndorf Privatstiftung, Impact Hub Vienna-Chef Matthias Reisinger und Christine Rhomberg, CEO der Hilti Foundation vertreten. „Für uns ist die Auswahl für ‚ÖSTERREich kann‘ eine großartige Sache“, sagt Demblin. „Sie beweist, dass man in Österreich zu verstehen beginnt, welches Potenzial im DisAbility-Thema steckt: Wir profitieren davon, wenn wir aufhören, vielversprechende Arbeitnehmer buchstäblich in ihrem Leistungspotenzial zu ‚behindern'“. (PA/red)

+++ Behinderung als Chance und wirtschaftliches Potenzial +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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