25.08.2022

Mutmaßlicher sexueller Missbrauch bei GoStudent: So reagierte das Unicorn

Die Vorfälle mutmaßlicher sexueller Belästigung und Nötigung passierten bereits vergangenes Jahr. GoStudent reagierte nach eigenen Angaben prompt.
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GoStudent - Vorwurf sexueller Missbrauch bei Tutor
(c) GoStudent

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen (inzwischen ehemaligen) GoStudent-Nachhilfelehrer wegen Verdachts des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der Forderung pornografischer Inhalte von Minderjährigen, wie zunächst die Krone berichtete. Der Lehrer soll einen 15-Jährigen unter anderem dazu genötigt haben, Nacktbilder von sich zu schicken. Das sei in mehreren Chats zwischen November und Jahresende 2021 passiert.

Chatprotokolle liegen vor und deuten auf mögliche weitere Fälle hin

Entsprechende Chatprotokolle liegen laut Norbert Wess, Anwalt der Familie des Jugendlichen, vor, wie die APA berichtet. Der Cousin des Betroffenen hatte bei GoStudent Alarm geschlagen, nachdem ihm der Fall erzählt worden war. Man sei nun damit an die Öffentlichkeit gegangen, damit sich etwaige weitere Betroffene melden könnten, sagt Anwalt Wess. Er könne weitere Fälle auch deswegen nicht ausschließen, weil der Nachhilfelehrer seinen Mandanten unter Druck gesetzt habe, indem er behauptete, dass seine anderen Schüler ihm bereitwillig pornografisches Material zukommen gelassen hätten. Staatsanwältin Nina Bussek sagt, ihr persönlich seien keine weiteren Fälle bekannt. Nähere Angaben könne man aber derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.

Vorwurf von Anwalt auch gegenüber GoStudent

Anwalt Wess richtet sich nicht nur an den mutmaßlichen Täter sondern auch an GoStudent. Man erhebe „massiven Vorwurf“ gegen Plattformen, über die potenzielle Täter „relativ schnell mit Minderjährigen in Kontakt treten können“, da die „Aufnahmekriterien scheinbar nicht sehr hoch“ seien, wird er von der APA zitiert.

Statement des Unicorns: „Tutor sofort von der Plattform entfernt und Kontakt zu anderen Eltern aufgenommen“

Das Wiener Unicorn gab dem ORF Wien eine Stellungnahme zum Fall: „Als wir im Januar 2022 zum ersten Mal durch den Cousin des Schülers auf den Fall aufmerksam gemacht wurden, haben wir die Eltern des Schülers kontaktiert, um sie zu informieren. Wir haben unsere volle Unterstützung angeboten, die Behörden zu informieren und eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu senden“. Die Eltern hätten aber abgelehnt. Man habe den Tutor dann sofort von der Plattform entfernt und Kontakt zu anderen Eltern aufgenommen, deren Kinder von diesem Tutor unterrichtet wurden, um sie über den Fall zu informieren. „Wir haben von keinen weiteren Vorfällen erfahren. Wir sind weiterhin bereit, uns an den Ermittlungen zu beteiligen“, heißt es von GoStudent.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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