25.08.2022

Mutmaßlicher sexueller Missbrauch bei GoStudent: So reagierte das Unicorn

Die Vorfälle mutmaßlicher sexueller Belästigung und Nötigung passierten bereits vergangenes Jahr. GoStudent reagierte nach eigenen Angaben prompt.
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GoStudent - Vorwurf sexueller Missbrauch bei Tutor
(c) GoStudent

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen (inzwischen ehemaligen) GoStudent-Nachhilfelehrer wegen Verdachts des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der Forderung pornografischer Inhalte von Minderjährigen, wie zunächst die Krone berichtete. Der Lehrer soll einen 15-Jährigen unter anderem dazu genötigt haben, Nacktbilder von sich zu schicken. Das sei in mehreren Chats zwischen November und Jahresende 2021 passiert.

Chatprotokolle liegen vor und deuten auf mögliche weitere Fälle hin

Entsprechende Chatprotokolle liegen laut Norbert Wess, Anwalt der Familie des Jugendlichen, vor, wie die APA berichtet. Der Cousin des Betroffenen hatte bei GoStudent Alarm geschlagen, nachdem ihm der Fall erzählt worden war. Man sei nun damit an die Öffentlichkeit gegangen, damit sich etwaige weitere Betroffene melden könnten, sagt Anwalt Wess. Er könne weitere Fälle auch deswegen nicht ausschließen, weil der Nachhilfelehrer seinen Mandanten unter Druck gesetzt habe, indem er behauptete, dass seine anderen Schüler ihm bereitwillig pornografisches Material zukommen gelassen hätten. Staatsanwältin Nina Bussek sagt, ihr persönlich seien keine weiteren Fälle bekannt. Nähere Angaben könne man aber derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.

Vorwurf von Anwalt auch gegenüber GoStudent

Anwalt Wess richtet sich nicht nur an den mutmaßlichen Täter sondern auch an GoStudent. Man erhebe „massiven Vorwurf“ gegen Plattformen, über die potenzielle Täter „relativ schnell mit Minderjährigen in Kontakt treten können“, da die „Aufnahmekriterien scheinbar nicht sehr hoch“ seien, wird er von der APA zitiert.

Statement des Unicorns: „Tutor sofort von der Plattform entfernt und Kontakt zu anderen Eltern aufgenommen“

Das Wiener Unicorn gab dem ORF Wien eine Stellungnahme zum Fall: „Als wir im Januar 2022 zum ersten Mal durch den Cousin des Schülers auf den Fall aufmerksam gemacht wurden, haben wir die Eltern des Schülers kontaktiert, um sie zu informieren. Wir haben unsere volle Unterstützung angeboten, die Behörden zu informieren und eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu senden“. Die Eltern hätten aber abgelehnt. Man habe den Tutor dann sofort von der Plattform entfernt und Kontakt zu anderen Eltern aufgenommen, deren Kinder von diesem Tutor unterrichtet wurden, um sie über den Fall zu informieren. „Wir haben von keinen weiteren Vorfällen erfahren. Wir sind weiterhin bereit, uns an den Ermittlungen zu beteiligen“, heißt es von GoStudent.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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