20.07.2020

musicbooking: Live-Musik-Vermittlungs-Startup schlitterte in Konkurs

Die Coronakrise setzte dem Linzer/Wiener Startup musicbooking zu sehr zu. Nun musste ein Konkurs-Antrag eingebracht werden.
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musicbooking: Das Gründer-Team vlnr: Maximilian Rauch (CTO), Markus Kaar (CEO), Thomas Zöchling (CPO)
(c) musicbooking: Das Gründer-Team vlnr: Maximilian Rauch (CTO), Markus Kaar (CEO), Thomas Zöchling (CPO)

Noch vor etwas mehr als einem Jahr wurde das damals in der „Strada del Start-up“ in der Linzer Tabakfabrik ansässige Unternehmen musicbooking vom Land Oberösterreich und der Wirtschaftskammer OÖ als eines von „Upper Austria’s Hottest International Start-ups 2019“ gelistet. Doch die Coronakrise machte die Hoffnungen des tech2b-Alumni-Startups, das seinen Hauptsitz mittlerweile nach Wien verlegt hatte, zunichte.

Vergangene Woche musste das Startup der Gründer Markus Kaar, Maximilian Rauch und Thomas Zöchling, die auch die einzigen Anteilseigner waren, Insolvenz anmelden (Anfang 2019 war ein Investment durch startup300 [via Pioneers Ventures] verkündet worden, wobei zuletzt laut öffentlichen Firmendaten keine Anteile auf die Linzer AG oder ihre Tochtergesellschaften entfielen). Es wurde ein Konkursantrag eingebracht – eine Fortführung des Unternehmens, das auch durch den oberösterreichischen Gründerfonds gefördert war, wird also nicht angestrebt.

Coronakrise erschütterte Kerngeschäft und schreckte Investoren ab

musicbooking vermittelte über seine Plattform Live-Musiker verschiedener Genres für Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern, Taufen oder auch Stadtfeste. Die Coronakrise wirkte sich nicht nur auf dieses Kerngeschäft, sondern auch auf einen weiteren Aspekt sehr negativ aus, wie aus, wie den Anmerkungen zu den Insolvenzursachen auf der Seite des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV) zu entnehmen ist: „Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird u.a. darauf zurückgeführt, dass die Umsatz- und Ertragsentwicklung hinter den Erwartungen geblieben sind. Zudem konnten keine weiteren Förderungen mehr erlangt werden und potenzielle Investoren haben sich in Folge der Coronakrise letztlich zurückgezogen“, heißt es dort.

Angestellte hatte das Startup laut AKV keine. Elf Gläubiger seien von der Insolvenz betroffen. Die Summe der fälligen Forderungen betrage laut Antrag 22.000 Euro, wobei Darlehen noch nicht eingerechnet seien.

Edit: Inzwischen äußerte sich startup300-Co-Founder Michael Eisler gegenüber dem brutkasten zu den Vorgängen: „Wir halten keine Anteile, weil es war ein Wandeldarlehen, das seit Ende 2019 zur Rückzahlung fällig war, nachrangig gegenüber den Gläubigern, aber nicht nachrangig gegenüber anderen Gesellschaftern. Da bereits im September 2019 von den Gründern beschlossen wurde, dass eine Fortführung nicht aussichtsreich erscheint und kein tragfähiges Business Modell gefunden werden konnte und demnach mangels Investment keine Konvertierung in shares stattgefunden hatte, scheinen wir auch nicht im Firmenbuch auf mit Pioneers Ventures. Darüber hinaus sind die beiden Co-Founder Max und Thomas ebenfalls bereits im September 2019 operativ ausgeschieden. Dass die Insolvenz so lange hinausgezögert wurde, ist nicht im Einvernehmen mit ihnen und uns passiert. Durch die staatlichen Instrumente ist nur eine Insolvenz möglich, um die Forderungen geregelt abzuschreiben“.

Archiv: musicbooking-Gründer Markus Kaar im Video-Talk

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

musicbooking: Live-Musik-Vermittlungs-Startup schlitterte in Konkurs

  • Noch vor etwas mehr als einem Jahr wurde das damals in der „Strada del Start-up“ in der Linzer Tabakfabrik ansässige Unternehmen musicbooking vom Land Oberösterreich und der Wirtschaftskammer OÖ als eines von „Upper Austria’s Hottest International Start-ups 2019“ gelistet.
  • Doch die Coronakrise machte die Hoffnungen des tech2b-Alumni-Startups, das seinen Hauptsitz mittlerweile nach Wien verlegt hatte, zunichte.
  • Vergangene Woche musste das Startup der Gründer Markus Kaar, Maximilian Rauch und Thomas Zöchling, die auch die einzigen Anteilseigner waren, Insolvenz anmelden.
  • Es wurde ein Konkursantrag eingebracht – eine Fortführung des Unternehmens, das auch durch den oberösterreichischen Gründerfonds gefördert war, wird also nicht angestrebt.

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  • Noch vor etwas mehr als einem Jahr wurde das damals in der „Strada del Start-up“ in der Linzer Tabakfabrik ansässige Unternehmen musicbooking vom Land Oberösterreich und der Wirtschaftskammer OÖ als eines von „Upper Austria’s Hottest International Start-ups 2019“ gelistet.
  • Doch die Coronakrise machte die Hoffnungen des tech2b-Alumni-Startups, das seinen Hauptsitz mittlerweile nach Wien verlegt hatte, zunichte.
  • Vergangene Woche musste das Startup der Gründer Markus Kaar, Maximilian Rauch und Thomas Zöchling, die auch die einzigen Anteilseigner waren, Insolvenz anmelden.
  • Es wurde ein Konkursantrag eingebracht – eine Fortführung des Unternehmens, das auch durch den oberösterreichischen Gründerfonds gefördert war, wird also nicht angestrebt.

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  • Noch vor etwas mehr als einem Jahr wurde das damals in der „Strada del Start-up“ in der Linzer Tabakfabrik ansässige Unternehmen musicbooking vom Land Oberösterreich und der Wirtschaftskammer OÖ als eines von „Upper Austria’s Hottest International Start-ups 2019“ gelistet.
  • Doch die Coronakrise machte die Hoffnungen des tech2b-Alumni-Startups, das seinen Hauptsitz mittlerweile nach Wien verlegt hatte, zunichte.
  • Vergangene Woche musste das Startup der Gründer Markus Kaar, Maximilian Rauch und Thomas Zöchling, die auch die einzigen Anteilseigner waren, Insolvenz anmelden.
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  • Noch vor etwas mehr als einem Jahr wurde das damals in der „Strada del Start-up“ in der Linzer Tabakfabrik ansässige Unternehmen musicbooking vom Land Oberösterreich und der Wirtschaftskammer OÖ als eines von „Upper Austria’s Hottest International Start-ups 2019“ gelistet.
  • Doch die Coronakrise machte die Hoffnungen des tech2b-Alumni-Startups, das seinen Hauptsitz mittlerweile nach Wien verlegt hatte, zunichte.
  • Vergangene Woche musste das Startup der Gründer Markus Kaar, Maximilian Rauch und Thomas Zöchling, die auch die einzigen Anteilseigner waren, Insolvenz anmelden.
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  • Doch die Coronakrise machte die Hoffnungen des tech2b-Alumni-Startups, das seinen Hauptsitz mittlerweile nach Wien verlegt hatte, zunichte.
  • Vergangene Woche musste das Startup der Gründer Markus Kaar, Maximilian Rauch und Thomas Zöchling, die auch die einzigen Anteilseigner waren, Insolvenz anmelden.
  • Es wurde ein Konkursantrag eingebracht – eine Fortführung des Unternehmens, das auch durch den oberösterreichischen Gründerfonds gefördert war, wird also nicht angestrebt.