24.03.2020

Music Traveler: Neues Streaming-Feature für Künstler während Coronakrise

Music Traveler spürt, genauso wie viele andere Unternehmen, die Auswirkungen der Coronakrise. Künstlern brechen Einnahmen weg. Daher plant das Wiener Startup, schnell ein neues Feature zu kreieren, um Musikern einfaches Ticketing und Stream-Konzerte zu ermöglichen. Es heißt "Music from Home" wie Co-Founder Aleksey Igudesman erzählt. Und es braucht die Unterstützung der Crowd.
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Music Traveler, Alexsey Igudesman, Julia Rhee, Billiy Joel, Hans Zimmer, Oscars, Köngi der Löwen, Startups, Corona,Höhle der Löwen, Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) Stefan Würnitzer - Die Founder von Music Traveler, Aleksey Igudesmann und Julia Rhee - hier mit ihrem Testimonial Billy Joel - starten eine Hilfsaktion für Künstler in der Corona-Krise.

Die Musik-Industrie leidet schwer in der Coronakrise. Konzerte müssen verschoben oder abgesagt werden, ganze Tourneen werden eingestampft. Wo allerdings Unterhaltung für Konsumenten fehlt, da schreitet das Netz ein und bietet hier und da kostenloses Entertainment, um die Zeit bis zur Aufhebung der Quarantäne zu überbrücken. “Eine schöne Sache”, sagt Aleksey Igudesman Co-Founder des Wiener Startups Music Traveler. “Jedoch sind gratis Online-Stream-Konzerte auf lange Sicht gesehen eine schwierige Sache. Und es ist unmöglich, sie ewig fortzusetzen. Die Künstler müssen auch überleben können”.

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“Music from Home” von Music Traveler

Deshalb entwickelt er gemeinsam mit seinem Team, Co-Founderin Julia Rhee und Head of Operations Dominik Joelsohn, aktuell ein Feature, das es Künstlern erleichtern soll, während der Ausgangsbeschränkungen ein Einkommen zu erwirtschaften. Es nennt sich “Music from Home”, wird gemeinsam mit dem Karajan Institut entwickelt und bietet Künstlern die Möglichkeit, die durch COVID-19 abgesagten Konzerte und dadurch entgangene Einnahmen per Live-Stream und Ticketverkauf wieder wett zu machen.

Music Traveler, Alexsey Igudesman, Julia Rhee, Billiy Joel, Hans Zimmer, Oscars, Köngi der Löwen, Startups, Corona,Höhle der Löwen, Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) Stefan Würnitzer – Oscar-Gewinner und Komponist Hans Zimmer als Testimonial für Music Traveler.

Chance für alle Musiker

“Es geht nicht nur um unsere Hosts, die zumeist selbst in der Musikbranche tätig sind. Es geht auch um alle anderen Musiker, denen nun die Insolvenz droht. Um diese zu unterstützen entwickeln wir ein Feature, welches Musikern die Möglichkeit gibt, Tickets für ihre Online-Konzerte zu verkaufen und somit weiter von der Musik leben zu können”, so Igudesman.

Crowdfunding auf Startnext

“Music from Home” ist also ein Feature, mit dem Musiker ihre Musik Online-Streams zentralisieren und gleichzeitig Tickets verkaufen können, um Einnahmen zu generieren. Für die Realisierung dieser frischen Idee wird auf startnext mit dem heutigen Tag eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um das Projekt auch finanziell stemmen zu können.

Für Unterstützer gibt es “Dankeschöns” in Form von etwa unveröffentlichten Igudesman-Noten für eine Summe von 15 Euro, Unterricht für 200 Euro oder ein privates-Haus-Konzert für 2000 Euro Funding.

Music Traveler: “Zentralisierung der Live-Streams für zusätzliches Einkommen”

“Jeder, der bei uns auf Music Traveler schon dabei ist, hat bereits eine eigene ‘Page’. Dort wird es möglich sein, eigene Online-Events mit einfachem und unkompliziertem ‘Ticketing’ zu erstellen”, erzählt Igudesman weiter. “Durch die Zentralisierung der Live-Streams möchten wir mehr ‘Viewers’ und zusätzliches Einkommen für die Künstler generieren”.

Promo Video für “Music from Home”

Coronakrise: “Jeder Euro zählt”

Den genauen Launch-Termin des neuen Features kann Igudesman nicht genau benennen, hofft aber, dass “Music from Home” in den nächsten zwei Wochen fertig wird. Für dieses Projekt haben bestehende Investoren “extra Geld” bereitgestellt, erzählt der Musiker und appelliert an mögliche Crowd-Funder und andere Kunstliebhaber: “Jeder Euro zählt”.

Keine neue Einnahmequelle sondern Hilfestellung von Music Traveler

Igudesman stellt auch klar, dass es sich trotz “Rückfahrens” von Music Traveler und des Tagesgeschäfts – dem Online-Marktplatz für die Vermittlung von Proberäumen inklusive Instrumente für Musiker – aufgrund der Corona-Pandemie, hierbei explizit nicht um eine neue Einnahmequelle handelt.

“Wir werden schauen, dass wir die Kosten für die Nutzung so gering wie möglich halten. ‘Music from Home’ soll eine Hilfestellung in schweren Zeiten sein. Leider entstehen bei so einem Projekt auch administrative Kosten. Da braucht es viel Kapital”, sagt er.

Bisher haben sich fünf Künstler und Music Traveler Botschafter für ein Online-Stream-Live-Konzert angemeldet. Diese sind Hyung-ki Joo am Piano, Aleksey Igudesman an der Violine, die Pianistin Gabriela Montero, Geiger Julian Rachlin und Antoine Tamestit an der Viola. Weitere Namen werden auf den Social Media Kanälen von Music Traveler in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.


⇒ Zum Startup

⇒ Crowdfunding-Kampagne auf Startnext

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Music Traveler: Neues Streaming-Feature für Künstler während Coronakrise

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  • Den genauen Launch-Termin des neuen Feature kann Igudesman nicht genau benennen, hofft aber, dass in den nächsten zwei Wochen “Music from Home” fertig wird.
  • Für dieses Projekt haben bestehende Investoren “extra Geld” bereitgestellt, erzählt der Musiker und appelliert an mögliche Crowd-Funder und andere Kunstliebhaber: “Jeder Euro zählt”.
  • Igudesman stellt auch klar, dass es sich trotz “Rückfahrens” von Music Traveler und des Tagesgeschäfts – Online-Marktplatz für die Vermittlung von Proberäumen inklusive Instrumente für Musiker – aufgrund Corona hierbei nicht explizit um eine neue Einnahmequelle handelt.
  • ‘Music from Home’ soll eine Hilfestellung in schweren Zeiten sein.

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