10.02.2016

Egon snapt und Gustav twittert – Museen im Social Web

Warum setzen gerade Museen auf Social Media und warum sind sie oftmals so erfolgreich in den sozialen Netzwerken?
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Leopold Museum

Im Jänner des letzten Jahres schaltete das Leopold Museum in Sachen Social Media gleich mehrere Gänge hinauf. Ein Facebook Kanal bestand schon seit einigen Jahren, vor mehr als 12 Monaten folgten dann weitere Präsenzen im Social Web, wie auf den Plattformen Twitter und Instagram.

Jedes Museum, jede Kunsteinrichtung hat besonderes zu zeigen – die Ausstellungsexponate sowie die Geschichten rund um die präsentierten Künstler. Ein Vorteil gegenüber vielen Unternehmen im Web. Stichwort: Snack Content und Storytelling.

Visuelle Netzwerke: Snapchat, Instagram

Zusätzlich finden regelmäßig Openings und spezielle Aktionen statt. Auch die Architektur der meisten Häuser lässt sich von diversen Blickwinkeln betrachten und ablichten. Überspitzt gesagt: Content gibt es zur Genüge. Vor allem für (visuelle) Netzwerke wie Snapchat und Instagram, ein großer Vorteil gegenüber anderen Brands und Unternehmen, die oftmals mühsam passende Inhalte kuratieren müssen.

Behind the Scenes im Museum

Größen im Art Business wie das “Museum of Modern Art” in New York City oder der „Louvre“ in Paris, zeigen es vor. Regelmäßige Updates, viele “Behind the Scenes”, Einblicke in aktuelle Ausstellungen und Live-Berichte von Events.  1.2  Millionen Follower bei Instagram sowie knappe 2 Millionen Fans beim Platzhirsch Facebook können beispielsweise beim MOMA nicht irren. Die virtuellen Präsenzen und der präsentierte Content kommen gut an bei den Fans.

Ein Vorteil für die bekannten und großen Kunsthäuser ist natürlich deren Internationalität. Die Follower- und Fanschaft setzt sich aus Menschen aus der ganzen Welt zusammen. Kunst, vor allem als visualisierter Content, funktioniert über alle Grenzen hinaus. Museen sind ähnlich wie Fußballvereine, sie haben mit Fanclubs, Jahreskartenbesitzern und Kunstliebhabern eine treue Fanbase.

Leopold Museum: 10.000 Follower auf Instagram

Zurück nach Wien. Als erstes Museum in deutschsprachigen Raum (D, A, CH) konnte das Leopold Museum beim im Moment am stärksten wachsenden Netzwerk – Instagram – mehr als 10.000 Follower erreichen. Auch die Interaktionsraten sprechen für sich. Viele Fotografien von Schiele, Klimt oder den Wechselausstellungen erhalten durchschnittlich 500 Likes. Ein großartiger Wert im Vergleich mit anderen Museen im deutschsprachigen Raum. Das Feedback auf die Postings bei Facbeook, Twitter oder Instagram ist durchwegs positiv. So finden sich beispielsweise mehr als 1.000 Bilder unter #LeopoldMuseum bei Instagram. Im Marketing Speech würde man von einer “Love – Brand” sprechen. Wohl zu recht.

Das Haus im Wiener Museumsquartier geht auch weiterhin mit den Trends. So launchte Ende 2015 der Snapchat Kanal und versorgt seitdem gerade die jüngere Zielgruppe, mittlerweile mehr als 200 Follower, mit regelmäßigen Snaps und Stories. Überdies fanden letztes Jahr mehrere Livestreams über die zu Twitter gehörende Streaming Anwendung “Periscope” statt. Dadurch konnten die Follower beispielsweise ganz nah an der britischen Künstlerin Tracey Emin sein.

Foto-Verbot im Museum war mal

Die Social Media Tools bieten sich gerade in Zeiten von knappen Ressourcen und Budgets an um Lust auf mehr (Kunst) zu machen. Gab es vor kurzem noch strikte Fotografierverbote in den meisten Kunsteinrichtungen, werden die BesucherInnen jetzt oftmals schon am Eingang aufgefordert Fotos in den sozialen Netzwerken hochzuladen und ja nicht auf den meist schon vorgegebenen (Signature-) Hashtag zu vergessen. Viele Kunstfans machen aber ohnehin Fotos der Ausstellungsstücke und präsentieren diese in deren Profilen. Ganz automatisch machen BesucherInnen so Werbung für die Ausstellungen und Ausstellungshäuser. Ein großer Vorteil: Freunde empfehlen Freunden eine Ausstellung und motivieren so, auf authentische Art und Weise, die eigene Community, doch auch einmal ins Museum zu kommen. Denn Live ist ein Schiele oder Klimt natürlich immer noch viel beeindruckender als beispielsweise im quadratischen Format von Instagram.

Das Social Web bietet für Museen immer mehr Möglichkeiten um nach außen zu kommunizieren. Durch die sozialen Netzwerke wirken Museen weniger elitär, jede und jeder kann an der Kunst partizipieren. Sich einen Eindruck machen und etwas Neues entdecken. Man muss diese Werkzeuge nur nutzen und vor allem wissen Wie.

Am Ende noch ein kleiner Tipp für Tinder Nutzer: Haltet im MQ Ausschau nach Gustav Klimt oder Egon Schiele. Wer weiss, vielleicht ergibt sich ein spannendes Rendevouz mit den beiden Künstlern.

Andreas Mittelmeier – Social Media & Online Kommunikator

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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