05.04.2021

Munevo: Startup erhält über eine Million Euro Investment für kopfgesteuerten Rollstuhl

Die Münchner Firma Munevo präsentiert mit "munevo Drive" eine Smartglass-Lösung, mit der elektrische Rollstühle per Kopfbewegung gesteuert werden können. Nach Überschreiten des Finanzierungsziels von 250.000 Euro über die auf Medizinprodukte spezialisierte Finanzierungsplattform Aescuvest, hat das deutsche Jungunternehmen in einer Finanzierungsrunde im Februar mehr als eine Millionen Euro an Investment erhalten.
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Munevo, Rollstuhl, e-Rollstuhl, Smartglasses, Kopf steuern, Rollstuhl per Brille steuern, Rollstuhl per Kopf steuern
(c) Munevo - Das Munevo-Team entwickelte eine Kopfsteuerung für e-Rollstühle.

Munevo-Gründer Konstantin Madaus und Claudiu Leverenz haben eine Smartglasses-Lösung entwickelt, deren verbaute Sensorik es erlaubt im Zusammenspiel mit der munevo-App, Kopfbewegungen in Steuersignale zu übersetzen. Diese werden mittels eines Adapters an die Kontrolleinheit des Rollstuhls weitergeleitet; nahezu jeder elektrische Rollstuhl am Markt soll kompatibel sein.

„Stück Mobilität zurückgeben“

„Es macht uns glücklich, von Betroffenen zu hören, dass ihnen ‚munevo Drive‘ ein Stück ihrer Selbstständigkeit und Mobilität zurückgeben kann“, sagt Leverenz. Bereits 2018, im Jahr der Gründung, erfolgte die Zulassung als Medizinprodukt, was die Kostenübernahme vieler Krankenkassen in Deutschland und Europa zur Folge hatte, wie das Startup mitteilt.

Die Anfänge von Munevo

Den Anfang nahm alles auf der TU München am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik. Der Fokus lag auf die Nutzung von Smartglasses im Mobility-Bereich, hat sich aber auch auf andere Bereiche erweitert. Die Technologie von Munevo fungiert bereits als Maus-Ersatz: User der Software können ebenfalls über Kopfbewegungen einen Cursor über den Bildschirm steuern. „Die Verwendung von Bluetooth macht es möglich, auch auf andere Geräte zuzugreifen, sodass ganzkörpergelähmte Menschen in Zukunft auch Smartphones, Roboterarme oder Smart-Home-Systeme steuern können“ so Leverenz weiter.

Promo-Video Munevo

Zur Kapitalbeschaffung führte Munevo auf der auf Healthcare-Startups spezialisierten Investmentplattform Aescuvest eine öffentliche Finanzierung durch und erhielt über 250.000 Euro an Funding. Daneben haben sich Mitte Februar auch die Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) und mehrere Business Angels am Startup beteiligt. Insgesamt wurden mehr als eine Million Euro in das Unternehmen investiert.

Zu Gast in der Löwenhöhle

Montag Abend wagen sich die beiden Gründer in die „Höhle der Löwen“ und hoffen darauf, einen weiteren Investor von ihrer Smartglasses-Steuerung zu überzeugen. Weiters mit dabei: Kulero, Flüwa, easyBeeBox und Pocketsy.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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