31.03.2020

VKI klagt kitzVenture wegen Mundschutzmasken-Shop

Wegen vermeintlich unklarer Angaben auf der Website mundschutzmaskten24.com klagt der VKI nun gegen die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture. Der brutkasten hatte zuvor über den Onlineshop berichtet.
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Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture GmbH hat mehrmals mit äußerst umstrittenen Geschäftsmodellen für Aufsehen gesorgt. Zuletzt startete kitzVenture inmitten der Coronakrise den Onlineshop mundschutzmasken24.com, über den Mundschutzmasken gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus vertrieben werden – zum Vielfachen des üblichen Preises, wie es am 20. März in einem Artikel des brutkasten hieß.

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Nun hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht, wie der Verein in einer OTS-Meldung mitteilt. Die Klage richtet sich vor allem gegen die nach Ansicht des VKI mangelhafte Beschreibung der Produkte.

Unzureichende Hinweise bei Mundschutzmasken

Vor einer großen Coronavirus-Grafik bietet mundschutzmasken24.com diverse Masken und Desinfektionsmittel mit dem Spruch “Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern!” an. Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: “… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren”.

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Abgebildet sind dazu herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken). Nach Experteneinschätzung schützen MNS-Masken den Träger aber nicht vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2), heißt es in der Aussendung des VKI: Darauf werde nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Unklare Inhaltsstoffe beim Desinfektionswasser von mundschutzmasken24

In diesem Zusammenhang wird laut VKI auch ein “Desinfektionswasser” angeboten. “Das Desinfektionswasser eignet sich hervorragen (sic!) für die Haut um Keime zu reduzieren,”  heißt es wörtlich auf der Website von mundschutzmasken24.com. Dabei wird weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch die auf Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen, bemängelt der VKI: Im Kontext mit dem Coronavirus seien nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Zudem behalte sich kitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.

Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, müssten ein Desinfektionsmittel zumindest als “begrenzt viruzid” klassifiziert sein, heißt es vom VKI: Desinfektionsmittel dieser Kategorie können behüllte Viren nach der Mindesteinwirkzeit unschädlich machen.

Warnung vor vorschnellen Coronavirus-Käufen

Der VKI warnt grundsätzlich vor vorschnellen Käufen von Schutzprodukten gegen das Coronavirus. Verbraucher sollten sich vorab genau darüber informieren, welche Desinfektionsmittel tatsächlich gegen Viren wirken. Sind die Produkte nicht ausreichend beschrieben, sollte man besser die Finger davon lassen, heißt es vom VKI. Behält sich ein Anbieter vor, statt der abgebildeten Produkte andere zu liefern, sollte man ebenfalls von einem Kauf Abstand nehmen.

Gegen kitzVenture hatte der VKI bereits schon zuvor prozessiert. Im Jahr 2017 wurde kitzVenture rechtskräftig wegen irreführender Werbung für Nachrangdarlehen verurteilt. Versprochen wurden den Anlegern damals 9,75 Prozent Fixzinsen im Rahmen von Startup-Investments. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs ist laut Medienberichten derzeit anhängig.  In der Zwischenzeit hat kitzVenture nach dem verlorenen Prozess die eigenen Anwälte verklagt. Es gilt in beiden Prozessen die Unschuldsvermutung.

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N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (v.li.) (c) N26

Elf Jahre nach ihrer Gründung gelingt es der Neobank N26, über einen längeren Zeitraum profitabel zu wirtschaften. Im dritten Quartal dieses Jahres erzielte das Unternehmen zum ersten Mal ein operatives Ergebnis von 2,8 Millionen Euro im Plus. Bereits im Juni konnte die Neobank ihren ersten monatlichen Gewinn verbuchen – brutkasten berichtete.

2024: 440 Mio. Euro Umsatz

Mitte des Jahres äußerte CEO Valentin Stalf die Hoffnung, dass das gesamte Jahr profitabel ausfallen könnte. Fünf Monate später steht N26 jedoch vor einem (unbereinigten) operativen Jahresminus von etwa 20 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag das Minus noch bei 78,3 Millionen Euro.

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, dass es für die Neobank N26 in diesem Jahr deutlich bergauf geht. Der Umsatz wird voraussichtlich rund 440 Millionen Euro erreichen, was einem Wachstum von etwa 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Nahezu die Hälfte davon soll aus Zinserträgen stammen, ergänzt durch Erträge aus der Veranlagung von Kundengeldern und einem wachsenden Anteil aus dem Kreditgeschäft. Der Rest resultiert aus Gebühren und Provisionen.

N26: Transaktionsvolumen von 140 Milliarden Euro

Erstmals überschritt der Betrag der Kundeneinlagen in diesem Jahr die zehn Milliarden Euro. Das Transaktionsvolumen soll 2024 zudem 140 Milliarden Euro erreichen.

Nach der Aufhebung der Wachstumsbeschränkung im Juni, die von der deutschen Finanzaufsicht Bafin aufgrund von Mängeln in der Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung verhängt wurde, verzeichnet N26 aktuell mehr als 200.000 Neuanmeldungen pro Monat, wie Stalf verkündet.


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