05.12.2024
SANIERUNG FRAGLICH

Mundhygiene-Startup epitome mit 6 Millionen Euro Passiva in Konkurs

Es wollte "eine strahlende Zukunft für alle gestalten" - und zwar mit einer High-End-Zahnreinigung. Nun muss das Wiener Startup epitome Konkurs anmelden, eine Sanierung ist fraglich.
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"e1" von epitome im Einsatz | (c) epitome

Betroffen sind 86 Dienstnehmer:innen. Außerdem sollen nachrangige Gesellschaftsdarlehen im Ausmaß von über 70 Millionen Euro bestehen. Und die Passiva liegen – laut Schuldnerangaben – bei etwa sechs Millionen Euro. Das vermeldet der Kreditschutzverband KSV 1870 am heutigen Donnerstag. Eine Fortführung des Wiener Mundhygiene-Startups epitome soll „die Schuldnerin laut eigenen Angaben nicht anstreben“, heißt es.

Epitome hat sich seit seiner Gründung im April 2018 auf die Entwicklung von High-End-Zahnreinigungs-Produkten spezialisiert. Konkret: Zahn-Tech-Startup entwickelte das „erste autonome Zahnreinigungsgerät“ für einen Kaufpreis von 2.400 Euro.

Sechs Jahre Forschung für High-End-Hygiene

Ganze sechs Jahre soll das „internationale Expert:innen-Team mit mehreren Uni-Professor:innen im ‚Stealth-Modus‘ an seinem neuartigen Zahnreinigungsgerät geforscht und gearbeitet haben“ – brutkasten berichtete. Gegründet wurde das Zahntech-Startup von Thomas Kloibhofer.

Der Markteintritt war für Sommer 2024 geplant. Ganze 41 Patente wurden dafür angemeldet. Das Produkt – namentlich „e1“, soll die Zähne der Anwender:innen zunächst analysieren und dann in weniger als 60 Sekunden reinigen. Insofern warb das Startup mit der „ersten autonomen Zahnreinigung der Welt“. Analyse und Reinigung geschahen über 100 Sensoren und 14 Nanokameras.

Teure Mund- und Gesundheitsanalyse

Analysiert wurde damit nicht nur autonom im Mund, sondern anschließend auch digital per App: User:innen von epitome stand nämlich eine eigene Analyse via epitome-App zur Verfügung, die zusätzlich Angaben zur allgemeinen körperlichen Gesundheit – darunter Temperatur, Herzfrequenz, Blutdruck, Cortisol und Sauerstoffsättigung versprach.

Wer diese Technologie in Anspruch nehmen wollte, musste zum Kaufpreis der „e1“ auch ein monatliches Subscriptionmodell genehmigen, das 40 bis 120 Euro für die Reinigungs-Essenz verrechnete.

„Aktuell herrschende schwierige Bedingungen“ brachten Konkurs

Hochpreisige High-End-Produkte wie die Zahnreinigung von epitome finden üblicherweise relativ wenige, dafür aber meist zahlungskräftige Abnehmer:innen. Beim Wiener Mundhygiene-Startup mag der Kundenstamm eventuell zu wenig abgeworfen haben. Schließlich vermeldete der KSV 1870, dass „der weitere Finanzierungsbedarf durch Investoren nicht sichergestellt werden“ konnte.

Weiters wird angeführt, dass „dieser Umstand sowie die aktuell herrschenden schwierigen geopolitischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen (u.a. Zinserhöhung)“ die „nunmehrige Antragstellung notwendig“ machten.

Sanierung nicht geplant, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen

Aufgrund gegebener Bedingungen werde vonseiten der Schuldnerin „keine Fortführung ihres Unternehmens angestrebt“, heißt es. „Sollte doch im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein Investor gefunden werden, so schließt die Schuldnerin die Beantragung eines Sanierungsplans nicht gänzlich aus“, so der KSV 1870.

Alaba und Innovation Awards

Immerhin lacht bislang die heimische Fußball-Legende David Alaba von der Website des Startups. Auch einige Awards durfte epitome für seine Technologie annehmen – darunter der CES Innovation Award und der Digital Health Awards. Wie es mit der „Zahnreinigung wie ein Champion“-Mission des Startups weitergeht, wird sich künftig zeigen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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