09.08.2018

Moveeffect: sechsstelliges Investment für Startup aus OÖ

Das Startup Moveeffect erhält mit seiner Motivationsplattform ein sechsstelliges Investment von primeCrowd Angels. Moveeffect soll die Gesundheit und den Gemeinschaftssinn durch Inspiration zu gemeinsamen Aktivitäten in Betrieben verbessern.
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Moveeffect aus Oberösterreich erhält ein sechsstelliges Investment.
2018 erhielt moveeffect ein sechsstelliges Investment. (v.l.n.r.) Georg Pollak, Stefan Kainz, Roman Heinzle, Markus Kainz, Johannes Eichmeyer (c) primeCROWD

Die beiden Gründer von Moveeffect, Roman Heinzle (CEO) und Klaus Raggl (Marketing & Sales), haben sich über das Startup-Investoren-Netzwerk primeCROWD einen sechsstelligen Eurobetrag für ihr weiteres Wachstum gesichert. Vorrangig soll in die Produktweiterentwicklung und die Geschäftskundenakquise investiert werden. Als Investoren konnten Georg Polak (Timeless Soft, Minteraction), Robert Kovar (Privatinvestor) und die Growth Ninjas rund um Stefan Greunz, Johannes Eichmeyer und Stefan Kainz gewonnen werden. Auf Nachfrage erfuhren wir, dass es sich um ein niedriges sechsstelliges, größtenteils aus Cash bestehendes Investment handelt. Die genaue Höhe wollte man nicht nennen.

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Motivationsplattform soll Belegschaft gesünder machen

„Moveeffect versteht sich als das erste soziale Netzwerk für Bewegungs- und Gesundheitsförderung in Unternehmen“, erklärt Roman Heinzle. „Unsere Motivationsplattform hilft die Krankenstandstage von Mitarbeitern zu senken, das Betriebsklima durch verbesserte interne Kommunikation und gemeinsame sportliche Aktivitäten zu steigern sowie soziales Engagement in Firmen zu fördern.“ Denn das kalorienbasierte Punktesystem belohnt z.B. für jeden gelaufenen Kilometer, jede Yoga-Stunde oder jede andere sportliche Aktivität von Mitarbeitern. Die Plattform hilft beim Definieren persönlicher oder gemeinsamer Gesundheitsziele und inspiriert zu einem nachhaltigen und gesunden Lebensstil. Über den firmeninternen Blog und ein integriertes Terminmanagement entsteht eine Gesundheits-Community mit wertvollen Informationen für die Mitarbeiter. Optional steht es Unternehmen frei, das sportliche Engagement ihrer Mitarbeiter in Punkten zu honorieren, die dann in Unternehmensspenden für einen guten Zweck umgewandelt werden.

Moveeffect bereits von Wiener Stadtwerken und Liebherr in Benutzung

Moveeffect funktioniert auf allen Geräten – Handy, Tablet oder PC – via Web-Interface ohne Installation oder App. Die Aktivitäts-Messung beschränkt sich nicht auf innerbetriebliche Aktivitäten, sondern berücksichtigt auch die Bewegung in der Freizeit und im Urlaub. Zahlreiche Organisationen (z.B. Wiener Stadtwerke, Liebherr, Takeda, Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) aus unterschiedlichen Branchen nutzen Moveeffect bereits. Roman Heinzle beschreibt die Vorzüge von Moveeffect: „Mitarbeitern zu einem nachhaltig gesunden Lebensstil zu verhelfen, ist unser oberstes Ziel. Viele Unternehmen bieten zwar punktuelle Angebote zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter an, stehen hier aber oft vor großen Herausforderungen, da sie nur von einer Minderheit angenommen werden. Moveeffect animiert zum Mitmachen und senkt die Einstiegsbarrieren. Mit Hilfe von Analyse-Tools kann der Nutzen für Mitarbeiter und Unternehmen messbar gemacht und kontinuierlich optimiert werden.“

Über primeCrowd

primeCrowd ist Österreichs größtes Startup-Investoren-Netzwerk. Das Unternehmen vernetzt Investoren mit ausgewählten Startups und begleitet sie während des gesamten Investitionsprozesses. Ab 10.000 Euro können sich Investoren direkt an Jungunternehmen beteiligen. primeCrowd wurde im Dezember 2015 gegründet und umfasst aktuell über 800 Investoren, die bisher Beteiligungen in der Höhe von über 6 Millionen Euro finanziert haben.

(PA/red)


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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