09.08.2018

Moveeffect: sechsstelliges Investment für Startup aus OÖ

Das Startup Moveeffect erhält mit seiner Motivationsplattform ein sechsstelliges Investment von primeCrowd Angels. Moveeffect soll die Gesundheit und den Gemeinschaftssinn durch Inspiration zu gemeinsamen Aktivitäten in Betrieben verbessern.
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Moveeffect aus Oberösterreich erhält ein sechsstelliges Investment.
2018 erhielt moveeffect ein sechsstelliges Investment. (v.l.n.r.) Georg Pollak, Stefan Kainz, Roman Heinzle, Markus Kainz, Johannes Eichmeyer (c) primeCROWD

Die beiden Gründer von Moveeffect, Roman Heinzle (CEO) und Klaus Raggl (Marketing & Sales), haben sich über das Startup-Investoren-Netzwerk primeCROWD einen sechsstelligen Eurobetrag für ihr weiteres Wachstum gesichert. Vorrangig soll in die Produktweiterentwicklung und die Geschäftskundenakquise investiert werden. Als Investoren konnten Georg Polak (Timeless Soft, Minteraction), Robert Kovar (Privatinvestor) und die Growth Ninjas rund um Stefan Greunz, Johannes Eichmeyer und Stefan Kainz gewonnen werden. Auf Nachfrage erfuhren wir, dass es sich um ein niedriges sechsstelliges, größtenteils aus Cash bestehendes Investment handelt. Die genaue Höhe wollte man nicht nennen.

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Motivationsplattform soll Belegschaft gesünder machen

„Moveeffect versteht sich als das erste soziale Netzwerk für Bewegungs- und Gesundheitsförderung in Unternehmen“, erklärt Roman Heinzle. „Unsere Motivationsplattform hilft die Krankenstandstage von Mitarbeitern zu senken, das Betriebsklima durch verbesserte interne Kommunikation und gemeinsame sportliche Aktivitäten zu steigern sowie soziales Engagement in Firmen zu fördern.“ Denn das kalorienbasierte Punktesystem belohnt z.B. für jeden gelaufenen Kilometer, jede Yoga-Stunde oder jede andere sportliche Aktivität von Mitarbeitern. Die Plattform hilft beim Definieren persönlicher oder gemeinsamer Gesundheitsziele und inspiriert zu einem nachhaltigen und gesunden Lebensstil. Über den firmeninternen Blog und ein integriertes Terminmanagement entsteht eine Gesundheits-Community mit wertvollen Informationen für die Mitarbeiter. Optional steht es Unternehmen frei, das sportliche Engagement ihrer Mitarbeiter in Punkten zu honorieren, die dann in Unternehmensspenden für einen guten Zweck umgewandelt werden.

Moveeffect bereits von Wiener Stadtwerken und Liebherr in Benutzung

Moveeffect funktioniert auf allen Geräten – Handy, Tablet oder PC – via Web-Interface ohne Installation oder App. Die Aktivitäts-Messung beschränkt sich nicht auf innerbetriebliche Aktivitäten, sondern berücksichtigt auch die Bewegung in der Freizeit und im Urlaub. Zahlreiche Organisationen (z.B. Wiener Stadtwerke, Liebherr, Takeda, Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) aus unterschiedlichen Branchen nutzen Moveeffect bereits. Roman Heinzle beschreibt die Vorzüge von Moveeffect: „Mitarbeitern zu einem nachhaltig gesunden Lebensstil zu verhelfen, ist unser oberstes Ziel. Viele Unternehmen bieten zwar punktuelle Angebote zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter an, stehen hier aber oft vor großen Herausforderungen, da sie nur von einer Minderheit angenommen werden. Moveeffect animiert zum Mitmachen und senkt die Einstiegsbarrieren. Mit Hilfe von Analyse-Tools kann der Nutzen für Mitarbeiter und Unternehmen messbar gemacht und kontinuierlich optimiert werden.“

Über primeCrowd

primeCrowd ist Österreichs größtes Startup-Investoren-Netzwerk. Das Unternehmen vernetzt Investoren mit ausgewählten Startups und begleitet sie während des gesamten Investitionsprozesses. Ab 10.000 Euro können sich Investoren direkt an Jungunternehmen beteiligen. primeCrowd wurde im Dezember 2015 gegründet und umfasst aktuell über 800 Investoren, die bisher Beteiligungen in der Höhe von über 6 Millionen Euro finanziert haben.

(PA/red)


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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