30.11.2023

2 von 345 „most promising startups in the world“ kommen aus Österreich

CB Insights hat anhand verschiedener Parameter aus seiner Datenbank von mehr als einer Million Unternehmen eine Liste der vielversprechendsten Startups der Welt erstellt. Zwei heimische AI-Startups schafften es in die Auswahl.
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most promising startups in the world - blackshark und mostly ai
(c) Anne Nygård via Unsplash

Listen von „startups to watch“ und dergleichen gibt es einige. Die Plattform CB Insights hat nun ihre 345 „most promising startups in the world“ präsentiert. Dahinter steckt einiges an Analyse: „Wir haben die von den Unternehmen eingereichten Informationen (Analysten-Briefings), Interviews mit ihren Kunden, unsere prädiktiven Mosaic-Unternehmensbewertungen – und eine Reihe anderer quantitativer Informationen von CB Insights über die Investoren, das Wachstum der Mitarbeiter:innenzahl, die Geschäftsbeziehungen und vieles mehr – kombiniert, um 345 der vielversprechendsten privaten Startup-Unternehmen aus unserer Datenbank mit mehr als einer Million Unternehmen zu identifizieren“, heißt es einleitend.

Zwei österreichische Startups unter den Top 345 – beide in der selben Kategorie

Dabei schafften es Startups aus 32 Ländern in die Auswahl. Diese ist nach Kategorien differenziert, wobei es im Hype-Jahr 2023 gleich zwei KI-Bereiche gibt: „Artificial Intelligence“ und „Generative AI“. Dazu kommen noch die Kategorien „Fintech“, Insurtech“ und „Retail tech“. 40 Prozent der Startups auf der Liste sind laut CB Insights dem Early Stage-Stadium zuzuordnen. Es finden sich aber auch einige global bekannte Namen in der Auswahl.

Und auch zwei österreichische Startups haben es unter die 345 „most promising startups in the world“ geschafft – beide in der Kategorie „Artificial Intelligence“. Und zwar…

[Trommelwirbel]

Blackshark.ai: Digitaler Zwilling der Erde überzeugt Microsoft und CIA

Blackshark.ai und mostly AI. Blackshark machte erst vor wenigen Wochen mit einer 15 Millionen US-Dollar-Finanzierungsrunde auf sich aufmerksam, bei der unter anderem der VC-Arm des CIA einstieg. Bereits länger ist Microsoft beim Startup investiert, dessen digitaler 3D-Zwilling der Erde umfassende Anwendungsmöglichkeiten bietet. Zuletzt präsentierte das Unternehmen mit Orca Huntr eine universelle Machine Learning-Anwendung für Bilder.

Mostly AI: „Synthetische Daten“ für bedenkenlose Analysen

Mostly AI holte sich zuletzt Anfang 2022 ein 25 Millionen US-Dollar-Investment und hat mit seiner Lösung für „synthetische Daten“ einige der größten Banken, Versicherungen und Telcos der Welt als Kunden. Mit den von der KI „erfundenen“ Datensätzen, die in ihren statistischen Eigenschaften einem reellen Ausgangsdatensatz statistisch gleichen, können Kund:innen ohne Datenschutzbedenken Analysen durchführen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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