18.11.2021

Moritz Lechner: Im Kinderzimmer gegründet

Moritz Lechner gründete sein Startup mit 14 Jahren. Nicht nur rechtlich stieß er damit auf Hürden.
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Eines der ersten Pressefotos von Moritz Lechner mit 14 | (c) Lifestylebox
Eines der ersten Pressefotos von Moritz Lechner mit 14 | (c) Lifestylebox

Vor einigen Wochen war es endlich soweit. Der erste Weg an seinem 18. Geburtstag führte Moritz Lechner zum Notar, wo er offiziell rund 45 Prozent der Wiener Freebiebox GmbH von seiner Mutter übernahm und so zum größten Anteilseigner wurde. Bei der Firma handelt es sich aber nicht etwa um ein Familienunternehmen. Lechner hat es selbst gegründet – mit 14. Damit war er damals der jüngste Gründer im deutschsprachigen Raum, zumindest inoffiziell. Denn auf dem Papier geht das nicht. „In Österreich hat man mit unter 18 null Chance, ein Unternehmen anzumelden“, erklärt er. In anderen Ländern wie Deutschland gebe es Möglichkeiten. Im Vereinigten Königreich und in den USA sei es sogar sehr einfach – dort werde die „sechsjährige Gründerin“ dann dafür immer wieder zum Marketing-Gag.

Moritz Lechner an seinem 18. Geburtstag beim Notar | (c) Lifestylebox

Lechner musste einen Umweg nehmen. „Meine Mutter ist auch Unternehmerin. Wir haben zunächst ein Gewerbe über sie angemeldet“, erzählt der Gründer. Das habe auch für ihn viel Verantwortung bedeutet. „Wenn ich einen Blödsinn gebaut hätte, wäre sie ins Gefängnis gekommen. Du musst überhaupt einmal jemanden finden, der das für dich macht“. Bald folgte, gemeinsam mit weiteren Gesellschaftern, eine GmbH-Gründung, nach der die Mutter zumindest operativ keine Tätigkeiten mehr übernehmen musste. „Sie musste dann nur mehr bei der Generalversammlung mit mir abstimmen, sonst nichts“. Den Rest erledigte ein Geschäftsführer, der stellvertretend für Lechner agierte. Doch die Mutter hielt bis zum 18. Geburtstag weiterhin die Anteile.

Ernst genommen werden

Doch nicht nur rechtlich brachte das Gründen mit 14 ganz eigene Herausforderungen mit sich. Dass Moritz Lechner parallel bis zur HAK-Matura dieses Jahr, die er übrigens mit Auszeichnung bestand, zur Schule ging, war nur eine davon. „Es war zu Beginn extrem schwierig auch nur halbwegs ernst genommen zu werden – alleine schon, meiner eigenen Mutter zu beweisen, dass es nicht nur eine Kinderspielerei ist“, erzählt der Gründer. Role Models habe es auch keine gegeben. „Und ich habe wirklich bei Null begonnen. Ich musste mir nicht nur Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Steuern erst erarbeiten, sondern etwa auch, wie man eine Website gestaltet, wie ich mein Produkt überhaupt umsetzen kann und wie ich Partner finde“.

Jetzt nach drei Jahren fühle ich mich schon wie ein alter, weiser Mann.

Moritz Lechner

Als die ersten Schritte bewältigt waren und der junge Unternehmer vom „Einzelkämpfer im Kinderzimmer“ zum GmbH-Chef wurde, kamen neue persönliche Herausforderungen hinzu. „Es war am Anfang schon sehr schwierig, Leute zu finden, die damit klar kommen, auf einen 14-Jährigen zu hören“, erzählt Lechner. Er selbst sei am Anfang auch „zu lasch“ gewesen. „Es wäre nicht meine Art, ein strenger Boss zu sein, aber ich musste trotzdem lernen, selbstbewusst zu sein. In der lockeren Startup-Atmosphäre, muss man als junger Chef besonders darauf achten, dass man nicht ausgenutzt wird. Jetzt bin ich sehr zufrieden mit meinen Leuten, aber ich hatte auch schon Fehlgriffe“, sagt der Gründer. Das zu lernen sei ein Prozess gewesen, an dem er auch persönlich sehr gewachsen sei. „Inzwischen kann ich Situationen und Menschen ganz anders einschätzen als am Anfang. Jetzt nach drei Jahren fühle ich mich schon wie ein alter, weiser Mann“.

Moritz Lechner: „Das Ergebnis zählt“

Natürlich habe ihm sein junges Alter aber auch Vorteile verschafft, erzählt der Gründer. „Viele Medien haben über mich berichtet. Das hat uns wertvolle PR gebracht. Auch Partner und Kunden fanden es zu Beginn cool, einen ganz jungen Unternehmer zu unterstützen“. Am Ende des Tages sei es aber egal, wie alt man ist. „Irgendwann reicht es nicht mehr, nur Ideen zu haben, sondern man muss sie umsetzen, ein Unternehmen aufbauen und wirklich Unternehmer sein. Das Ergebnis zählt. Dabei habe ich auch gelernt, wie wichtig es ist, eine Sache richtig aufzubauen und dranzubleiben, anstatt ständig neue Projekte zu starten“, so Lechner.

2019 stieg unter anderem Florian Gschwandtner beim Startup ein | (c) Lifestylebox

Wie die meisten Startups hat freilich auch seines sich im Laufe der Zeit geändert, suchte und sucht noch immer das perfekte Geschäftsmodell. Mit der ursprünglich angebotenen „Freebiebox“ sollten Endverbraucher monatlich individuell auf sie abgestimmte Werbeartikel geliefert bekommen, deren Wert den Preis von 20 Euro (bzw. weniger in langfristigen Abo-Varianten) deutlich übersteigt. „Es hat am Anfang gut funktioniert, als es um Hunderte Boxen ging. Doch es hat sich herausgestellt, dass es sehr schwer ist, die gebrandeten Artikel in hoher Stückzahl zu bekommen“, erzählt der Gründer. Denn die Absätze konnte er dank vieler durchgearbeiteter Nächte – und auch dank viel Publicity und einem Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen, nach dem unter anderem Florian Gschwandtner bei seinem Startup einstieg – im Laufe der Zeit gut steigern. „Teilweise haben wir uns übernommen und sind zu schnell gewachsen, sodass es Lieferprobleme gab“, sagt Lechner.

Eine Woche ungestörter Urlaub

Anfang 2020, knapp vor Beginn der Coronakrise, folgte dann der Umstieg auf die nur mehr zweimonatlich gelieferte „Lifestylebox“ und damit der Schwenk von gebrandeten Artikeln zu hochqualitativen Produkten, darunter viele von Startups. Das Timing stellte sich als problematisch heraus. „Gerade am Beginn der Krise war es schwierig, ein Nice-To-Have-Produkt wie unseres an den Endkunden zu bringen“, erzählt Moritz Lechner. Die Marketing-Kosten pro Neukund:in seien explodiert. Das führte zur Entwicklung eines eigenständigen Angebots für Geschäftskund:innen im Bereich Influencer-Marketing, mit dem man bereits Umsätze generiert und das eine immer größere Rolle für das Unternehmen spielen soll. Derzeit laufe das Geschäft gut, sagt der Gründer. Gerade habe er vier neue Mitarbeiter:innen eingestellt. „Es gab aber auch Zeiten, wo es finanziell echt knapp wurde“.

Auch nun, knapp nach dem 18. Geburtstag, sind die Pläne des jungen Gründers, der gerade seinen Zivildienst ableistet, groß wie eh und je. „Ich werde jetzt endgültig nicht mehr auf mein Alter reduziert. Das heißt auch, dass ich jetzt wirklich mit der Leistung überzeugen muss. Aber das kann ich auch. Ich habe in den vergangenen Jahren extrem viel gelernt und kann viel vorweisen“, sagt Lechner. Sein langfristiges Ziel klingt nicht anders, als bei anderen Gründer:innen: „Irgendwann soll das Unternehmen zum Selbstläufer werden, damit ich mich einem neuen Projekt widmen kann“, sagt der Gründer. Und er fügt lachend an: „Oder zumindest sollte es einmal möglich werden, dass ich eine Woche auf Urlaub gehe, ohne mich fünf Stunden am Tag von dort aus um die Firma kümmern zu müssen“.

Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten-Magazin #13 „Generations“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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