11.02.2019

MoonVision: Wiener AI-Startup gewinnt Hotel Sacher als Kunden

Das Wiener Startup MoonVision hat mit seiner Machine Learning-basierten Bilderkennungssoftware unter anderem einen Usecase für die Gastronomie vorgelegt. Nun konnte damit das Wiener Hotel Sacher überzeugt werden.
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MoonVision: So sieht die Verkaufsstation im Wiener Hotel Sacher aus.
(c) Gerry Frank / MoonVision: So sieht die Verkaufsstation im Wiener Hotel Sacher aus.

Hunderte, manchmal Tausende Menschen – vorwiegend TouristInnen – kommen täglich ins Hotel Sacher hinter der Wiener Staatsoper. Das Hauptziel: die weltberühmte Sachertorte – und zwar das Original. Dabei entstehen zu Spitzenzeiten naturgemäß lange Menschenschlangen. Dieser KundInnen-Ansturm soll nun deutlich effizienter abgewickelt werden. Und zwar mit Hilfe der Lösung des Wiener AI-Startups MoonVision.

+++ Wiener AI-Startup bringt Computern das Sehen bei +++

“Nicht mehr lange anstehen”

Kern der MoonVision-Technologie ist eine Machine Learning-basierte Bilderkennungssoftware. Sie erkennt mittels Kamera aus der Vogelperspektive Gegenstände. Im Fall des Hotels Sacher sind es die 60 verfügbaren Produkte aus dem Sortiment. Mit der Lösung des Startups werden sie nicht nur “mit nahezu 100prozentiger Genauigkeit” erkannt. Das System setzt auch gleich den Bezahlprozess in Gang. “Wer bereits weiß, was er kaufen möchte, muss nicht mehr lange anstehen, sondern hat die Möglichkeit, das gewünschte Produkt einfach selbst aus dem Regal zu nehmen und direkt zu bezahlen”, erklärt Kamil Kula, Co-Geschäftsführer von MoonVision.

MoonVision-Technologie trifft Podest mit Samtpolster

Dafür hat Sacher – stilgerecht – ein Podest mit rotem Samtpolster anfertigen lassen, auf dem die Produkte von den KundInnen aufgelegt werden. Über die Plattform erkennt die integrierte Kamera das jeweilige Produkt bzw. dessen Verpackungsgröße und kommuniziert den entsprechenden Betrag automatisiert an das Kassensystem, sodass der Kunde den Kaufvorgang vollkommen autonom abschließen kann. “Franz Sacher hat mit seiner Tortenkreation für Fürst Metternich bereits 1832 Mut für Neues bewiesen. In diesem Sinne suchen wir stets nach modernen Ansätzen, die das Einkaufserlebnis für unsere Gäste und MitarbeiterInnen so angenehm wie möglich gestalten”, kommentiert Matthias Winkler, Geschäftsführer der Sacher Hotels.

“Es reicht oftmals eine einfache Handykamera aus”

MoonVision rühmt sich, eine besonders effiziente Bilderkennungslösung entwickelt zu haben. “Was bislang komplexe Analysen, Programmierkenntnisse und kostspieliges Equipment vorausgesetzt hat, gelingt uns mit einer anwenderfreundlichen End-to-End Lösung: Binnen kürzester Zeit filtert die Software die notwendigen Bilder vollautomatisch aus dem Foto- bzw. Videomaterial und trainiert das System, die entsprechenden Objekte oder Struktureigenschaften zu erkennen bzw. zu interpretieren. Dafür reicht oftmals eine einfache Handykamera aus”, heißt es seitens des Startups. Usecases legt MoonVision dabei übrigens nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in der Industrie vor. Die Software erkennt etwa auch Makel an unterschiedlichen Materialien in der Produktion und leitet notwendige Handlungen ab.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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