26.02.2019

MoonVision: Millioneninvestment für Wiener AI-Startup

Das Wiener Startup MoonVision, das sich auf AI-Bilderkennung spezialisiert hat, holt sich unter dem Lead der Wiener Beteiligungsgesellschaft ARAX Capital Partners eine Million Euro Kapital.
/artikel/moonvision-arax-capital-partners
MoonVision GmbH: Das Team - Millioneninvestment durch ARAX Capital Partners
(c) MoonVision GmbH: Das Team

Begonnen hat das Wiener Startup MoonVision mit der visuellen Erfassung von Grillhendln. Die auf Machine Learning basierende Object Tracking-Technologie des Unternehmens ermöglichte in diesem ersten Usecase das Zählen und Kategorisieren von Speisen. Erst kürzlich wurde eine entsprechende Kooperation mit dem Wiener Hotel Sacher bekanntgegeben. Doch auch in der Industrie arbeitet das Wiener Startup an Anwendungsfällen – etwa in der Mängelbestimmung. Kunden sind etwa Audi, Miba, Vodafone und Webasto.

+++ Wiener AI-Startup gewinnt Hotel Sacher als Kunden +++

Wiener ARAX übernimmt Lead bei Millioneninvestment

“MoonVision ist das heißeste Eisen in der österreichischen Artificial Intelligence Szene. Wir waren nach der Due Diligence Prüfung extrem beeindruckt”, sagt Thomas Cimbal, Geschäftsführer von ARAX Capital Partners. Seine in Wien ansässige Gesellschaft übernahm nun den Lead in einer eine Million Euro-Kapitalrunde für MoonVision. Das Kapital soll in die Internationalisierung, die Produktentwicklung und den Ausbau des Teams des Teams fließen, heißt es vom Startup.

“Gut gefüllte Auftragsbücher” bei MoonVision

“Mit der aktuellen Kapitalausstattung durch Kundenprojekte, unseren Partner ARAX und bestehende Mittel verfügen wir über eine hervorragende Basis, um unsere hoch gesteckten Ziele erreichen zu können. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt und nun können wir die nächsten Wachstumsschritte noch offensiver planen”, sagt Kamil Kula, COO des Startups. Das 15-köpfige Team arbeite mit vollem Einsatz an der MoonVision Toolbox, ergänzt CEO Florian Bauer. Schon bis 2020 wolle man es an die Weltspitze schaffen. “Wir entwickeln laufend neue Features und verbessern das Nutzer-Erlebnis. Damit geben wir Geschäftskunden das passende Werkzeug an die Hand, die fast grenzenlose Welt der Computer Vision und automatisierten Erkennung für sich zu erschließen”. 2019 stehe auch die ISO-Zertifizierung als fixer Bestandteil auf der Roadmap.

Archiv: MoonVision CEO Florian Bauer im Video-Talk

Florian Bauer, der CEO & Co-Founder von The MoonVision GmbH, einer der Lieblinge der heimischen AI Szene, Live von der Lauch Party ihrer neuen Self-Service Plattform für real time object tracking!

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 29. Mai 2018

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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