10.10.2023

Moonshot Pirates: Wiener EdTech erhält 200.000 Euro Förderung

Moonshot Pirates, die Initiative des Gründer-Paars Aneta und Marko Londa, hat unter 70 internationalen Mitbewerbern einen der Top-3-Plätze beim Mega Live-Finale erobert. Die EdTech-Plattform hat damit einen Zuschuss von 200.000 Euro erhalten.
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(c) Moonshot Pirates

Die EdTech-Plattform Moonshot Pirates mit Sitz in Wien hat sich ursprünglich zum Ziel gesetzt, die sogenante „Moonshot-Denkweise“ sowie das Entfachen des Unternehmergeistes bei Schüler:innen zu fördern. Unter anderem veranstaltete das Startup dafür sogenannte Bootcamps bei denen Schüler:innen sich rund um die Bereiche „Entrepreneurship & Startups“, „Technologie-Trends & Exponential Strategies“ sowie „Mindset Building & Moonshot Thinking“ fortbilden konnten (brutkasten berichtete).

10.000 Menschen nutzten Programm von Moonshot Pirates

Über die Jahre ist Moonshot Pirates zu einer global vernetzten Plattform angewachsen, die aktuelle Jugendliche aus über 150 Ländern vereint und zu Changemakern von morgen „verwandeln“ möchte. Zudem verfügt die Plattform laut dem Gründer-Paar Aneta und Marko Londa über ein Netzwerk an über 400 Expert:innen und Mentor:innen von renommierten Organisationen wie der NASA und dem MIT.

Bislang nutzen rund 10.000 Menschen die Programme von Moonshot Pirates. Dabei sollen sie dazu inspiriert werden, Lösungen und Konzepte für die großen Herausforderungen unserer Zeit zu entwicklen. Beispiele hierfür sind die „Autopreneurs“, die mittels künstlicher Intelligenz Staus und Verkehrsunfälle vorhersagen, „Loop“, das epileptische Anfälle frühzeitig erkennt, und „Project Firefly“, das mit Drohnentechnologie neue Wege in der Waldbrandbekämpfung beschreitet. 

200.000 Euro Zuschuss

Wie die beiden Gründer nun am Dienstag bekannt gaben, konnte die Initiative einen der begehrten Top-3-Plätze beim Mega Live Finale erobern und sich gegenüber 70 Mitbewerber durchsetzen. Die Plattform wird nun mit einem Zuschuss von 200.000 Euro gefördert.

Der Mega Bildungsstiftung Award zeichnet dabei innovative Bildungsinitiativen aus, die sich insbesondere in den Bereichen Chancenfairness und wirtschaftliche Kompetenz engagieren. Ins Leben gerufen wurde die Mega Bildungsstiftung durch die B&C Privatstiftung und die Berndorf Privatstiftung, mit einem Startbudget von 5,5 Millionen Euro, um Bildungsprojekte zu unterstützen.

„Der Triumph beim Mega Live-Finale freut uns natürlich sehr! Diese Förderung ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch ein Zeichen des Vertrauens in unsere Mission bei Moonshot Pirates. Nun können wir noch mehr österreichische Jugendliche in unseren internationalen Ideenwettbewerben haben“, so Marko Londa.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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