10.04.2024
ENTREPRENEURSHIP EDUCATION

Moonshot Pirates geht Partnerschaft mit der „Godmother des Silicon Valley“ ein

Die Moonshot Pirates gehen eine Partnerschaft mit Esther Wojcicki ein. Mit dem Ziel, Entrepreneurship Education für Jugendliche weltweit durch die Einführung von Lernprogrammen der nächsten Generation zu verändern.
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Moonshot Pirates
(c) zVg - Aneta Londa, Esther Wojcicki und Marko Londa.

Esther Wojcicki, Gründerin von Global Moonshots, gilt als Amerikas bekannteste Lehrerin, sie ist zudem Journalistin und Mutter, die Erziehungsbücher verfasst (Panda Mama). Zudem berät sie die US-Regierung in Bildungsfragen so wie auch Tech-Gigant Google, die Silicon Valley Foundation und das TIME Education Program. Zudem erzählt man sich, dass Steve Jobs seine Kinder von der Privatschule nahm und sie auf die Palo Alto High School schickte, damit sie in Wojcickis Unterricht gehen konnten. Soviel zum Background der sgn. „Godmother des Sillicon Valley“. Nun geht Moonshot Pirates, das EdTech mit Sitz in Wien, eine Partnerschaft mit ihr ein.

Moonshot Pirates: Changemaker fördern

Dies tut die Initiative des Gründer-Paars Aneta und Marko Londa, um Entrepreneurship Education für die GenZ in den USA zu verändern und um Jugendliche in den USA und darüber hinaus mit den notwendigen Skills, Tools und Netzwerken auszustatten, um globale Probleme zu bewältigen und eine Generation von Changemakern zu fördern.

„Unter der visionären Führung von Wojcicki setzt sich Global Moonshots in Education für einen Wandel hin zu mehr eigenständigem, schülerzentriertem Lernen ein. In ähnlicher Weise hat sich Moonshot Pirates zu einer Initiative für aufstrebende junge Unternehmerinnen entwickelt, das ihnen ein Lern-Ökosystem mit Online-Programmen und Experten-Mentoring bietet, um globale Herausforderungen zu bewältigen“, heißt es per Aussendung. „Diese Partnerschaft zielt darauf ab, die Stärken beider Organisationen zu nutzen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem die nächste Generation von Leadern und Innovator:innen mit dem Wissen, den Skills des 21. Jahrhunderts und jenem Mindset ausgestattet ist, das für die Bewältigung globaler Herausforderungen erforderlich ist.“

Die TRICK-Methode

Nach fünf Jahren seit ihrem Start haben die Moonshot Pirates über 10.000 junge Talente durch verschiedene Programme gefördert und über 450 Lösungen für globale Herausforderungen entwickelt. Das Ziel ist es nun, gemeinsam mit Wojcicki, die aktuellen Programme zu erweitern und zu skalieren und zu einem anerkannten Marktführer bei der Förderung Impact-Ideen auf globaler Ebene zu werden. Dabei soll ein spürbarer positiver Unterschied in der Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für globale Herausforderungen durch junge Unternehmerinnen ermöglicht werden.

Durch die Kombination von Wojcickis TRICK-Methode (Trust, Respect, Independence, Collaboration, Kindness) mit dem Entrepreneurship-Fokus der Moonshot Pirates und der Mentalität, „den Status quo mit großen Ideen infrage zu stellen“, soll die Partnerschaft die Erfolgschancen von jungen Unternehmerinnen erhöhen.

„Der Zusammenschluss mit Moonshot Pirates ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung unserer Vision einer globalen Bildungsbewegung, die Schüler dazu befähigt, die Architekten ihrer Zukunft zu werden“, sagt Wojcicki. „Wir sind begeistert, diesen innovativen Ansatz in die Vereinigten Staaten zu bringen und eine neue Generation von Führungskräften und Problemlösern zu inspirieren.

Moonshot Pirates: Erster Wettbewerb

Marko Londa, CEO von Moonshot Pirates, zeigt sich ebenfalls begeistert: „Wir freuen uns außerordentlich auf die Zusammenarbeit mit Esther und dem Global Moonshots-Team. Gemeinsam werden wir in der Lage sein, Millionen von jungen Gründerinnen und Changemakern auf ihrem unternehmerischen Weg zu begleiten, indem wir sie mit den Skills, dem Wissen und dem Netzwerk ausstatten, um die dringendsten Probleme dieser Welt zu lösen.“

Die erste gemeinsame Initiative wird der Ideen-Wettbewerb „Shape the Future Challenge“ sein, der im Mai beginnt. Dort werden 1500 junge Menschen zwischen 15 und 20 Jahren aufgefordert, mithilfe von Expert:innen innovative Lösungen für den Klimawandel zu entwickeln. Das Gewinnerteam wird für ein einwöchiges maßgeschneidertes Programm ins Silicon Valley reisen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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